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Plenarsitzung

Transkript

Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist interessant: eine Generaldebatte zum Einzelplan 02. Ich rede jetzt zum gesamten Haushalt. Insoweit möchte ich mich vorweg auch gleich bedanken für die konstruktive Zusammenarbeit im Finanzausschuss, insbesondere bei dem Vorsitzenden, der das klasse gemacht hat. Ich glaube, viele können sich nicht vorstellen, wie schwierig es ist, bei den Beratungen über einen Haushalt den Überblick zu behalten. Ich bedanke mich natürlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen auf allen Ebenen.

Nachdem Sie den Nachtragshaushalt 2023 beschlossen haben, um den Haushalt 2023, genau genommen die Finanzierung des Sondervermögens, auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen, geht es nun um den Haushalt 2024. Auch an dieser Stelle muss ich zunächst auf die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu sprechen kommen. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Regierungsfraktionen vor, mit denen nun letzte Änderungen am Zahlenwerk des Haushaltsplans 2024 vorgenommen werden sollen.

Dass über diese Änderungen erst heute, also nach der Bereinigungssitzung, in der zweiten Lesung des Haushalts 2024 beraten wird, ist außergewöhnlich. Es zeigt die Dimension des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und entspricht der Logik, zunächst den Haushalt 2023 zu heilen, bevor die erforderlichen Änderungen am Haushalt 2024 vorgenommen werden können. Dabei handelt es sich um folgende Schritte:

Erstens. Die noch verbliebene Rücklage im Sondervermögen „Corona“ soll aufgelöst und in den Einzelplan 13 überführt werden. Mit diesen Mitteln soll der im Jahr 2021 aufgenommene Notlagenkredit getilgt werden; das war ja heute auch schon Thema.

Zweitens soll die Ermächtigung, einen Notlagenkredit im Haushaltsjahr 2024 aufzunehmen, geschaffen werden. Aus diesem sollen dann die Ausgaben des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen „Corona“ im Jahr 2024 finanziert werden. In der vorgeschlagenen Kreditermächtigung wird von einem maximalen Mittelbedarf von 638 Millionen € ausgegangen. Durch Haushaltsvermerk soll sichergestellt werden, dass die Kreditermächtigung - das ist jetzt wirklich wichtig - nur in Höhe der Ist-Ausgaben im Sondervermögen „Corona“ beansprucht wird.

Voraussetzung für diese Schritte ist, dass die außergewöhnliche Notlage auch für das Jahr 2024 festgestellt wird.

Zu diesem Antrag der Landesregierung möchte ich einige wesentliche Punkte hervorheben. Ziel ist nicht, eine - bildhaft gesprochen - neue Notlage festzustellen, um einfach nur Kreditspielräume für den Haushalt zu schaffen. Ganz im Gegenteil: Es ist festzustellen, dass der Grund der seit 2020 und für alle folgenden Jahre durch den Landtag festgestellten Notsituation allein die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie und die sich hieraus ergebende Notwendigkeit ist, die Krisenresilienz des Landes zu stärken.

Deswegen kommt es auch nicht darauf an, dass das pandemische Geschehen als solches glücklicherweise beendet ist. Das Land hat vielmehr die notwendige Krisenresilienz bei Weitem noch nicht erreicht, deswegen bedarf es weiterhin der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs, der dem Sondervermögen „Corona“ zugrunde liegt. Wir müssen die begonnenen Maßnahmen nur konsequent zu Ende führen. 

Ein Aspekt von ganz zentraler Bedeutung ist: Wir wollen zu Ende führen, was wir begonnen haben; neue Maßnahmen aber ergreifen wir nicht. Für die von uns ergriffenen Maßnahmen aber haben wir, wie es auch das Bundesverfassungsgericht fordert, den Veranlassungszusammenhang bereits vor Beginn der Maßnahmen hinreichend dargelegt. Für begonnene Maßnahmen muss aber der Veranlassungszusammenhang nicht jährlich neu dargelegt werden. 

Dass diese Kraftanstrengung im Übrigen nicht aus dem laufenden Haushalt zu meistern ist, steht, so denke ich, für uns alle außer Frage. Vor diesem Hintergrund ist also festzuhalten, dass wir auch im Jahr 2024 zu Recht auf die Ausnahmeregelung bei der Schuldenbremse Bezug nehmen. Wichtig ist also: Wir wenden die in der Schuldenbremse bestehende Handlungsoption an, setzen die Schuldenbremse aber nicht aus. Das war auch in den letzten Tagen in der Debatte aus meiner Sicht nicht immer ganz zutreffend auseinandergehalten worden. Es geht nicht um die Aussetzung der Schuldenbremse, sondern wir bewegen uns innerhalb der Schuldenbremse mit den entsprechenden Voraussetzungen, die wir hiermit erfüllen.

Meine Damen und Herren! Hervorheben möchte ich, dass wir die Finanzierung des Sondervermögens ändern und verfassungskonform ausgestalten. Es ist mir wichtig zu betonen, dass mit diesen Schritten die Gesamtverschuldung des Landes nicht steigt. Die Finanzierung des Sondervermögens wird lediglich auf eine neue, verfassungskonforme Grundlage gestellt.

Mit diesen Maßnahmen können die angelegten Ziele des Sondervermögens konsequent weiterverfolgt werden: die Stärkung des Gesundheitswesens, die Revitalisierung der Wirtschaft und die Gestaltungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Insbesondere das Ziel der Stärkung der Pandemieresilienz ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich komme nun zu den eigentlichen Haushaltsberatungen. Anspruchsvolle Verhandlungstage im Finanzausschuss liegen hinter uns. Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf der Landesregierung gab es noch eine Reihe von Änderungen. 

Besonders hervorheben möchte ich die Gründung und die Kapitalausstattung des Hightech-Parks, der Hightech-Park GmbH, kurz HTP GmbH. Zum Hintergrund: Unter der Bezeichnung Hightech-Park soll ein einheitlicher und zusammenhängender Industrie- und Gewerbepark auf den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Gemeinde Sülzetal sowie der Stadt Wanzleben-Börde entstehen. Er soll die Ansiedlung von Produktionsstätten des Chipherstellers Intel als Ankerinvestor, von Zulieferern und weiteren Unternehmen ermöglichen. Die Komplexität erfordert eine Besitz-, Erschließungs- und Betreibergesellschaft als zentralen Partner für sämtliche Investitionen. Dafür ist die Gründung einer Landesgesellschaft mit beschränkter Haftung beabsichtigt.

Für den Ankauf der erforderlichen Flächen und deren Erschließung sowie für den späteren Betrieb des Hightech-Parks ist eine Kapitalzuführung an die HTP GmbH in Höhe von 250 Millionen € veranschlagt. Die Einnahmen aus Flächenverkäufen, die ab dem Kalenderjahr 2025 schrittweise erwartet werden, sollen die Liquidität der Gesellschaft und die Aufrechterhaltung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs gewährleisten.

Daneben möchte ich weitere Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf der Landesregierung hervorheben, bspw. mögliche Bundeszuweisungen in Höhe von 25 Millionen €, Zuschüsse an Krankenhäuser. Es werden Mittel für die Wohnraumförderung und den Landesstraßenbau in Höhe von 12 Millionen € bereitgestellt und auch der Kultursektor bekommt noch weitere 6,5 Millionen €.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Das sind nur einige Beispiele, die im Rahmen der Beratungen noch in den Haushalt hineingekommen sind und das Volumen insgesamt natürlich erhöhen. Wir haben allerdings auch hier, denke ich, gemeinsam zu einer vernünftigen Lösung gefunden.

Am Ende ist es gelungen, einen ausgeglichenen Entwurf des Haushaltes vorzulegen, sodass Sie heute den Haushalt 2024 beschließen können. Dass dies noch vor dem Weihnachtsfest möglich ist, ist eine, wie ich denke, bemerkenswerte Leistung. Wir haben vorhin vom Ausschussvorsitzenden schon gehört: Alle, die daran mitgewirkt haben, haben viel, viel Zeit investiert. Ich denke, umso beachtlicher ist es auch, dass das trotz der Nachwehen des Bundesverfassungsgerichtsurteils gelungen ist; denn auch dort mussten wir noch einiges nachvollziehen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch ganz kurz auf den Doppelhaushalt 2025/2026 zu sprechen kommen. Olaf Meister hat es heute schon angesprochen: In den parlamentarischen Beratungen sind - wir haben vorhin von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,4 Milliarden € gehört - neue Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 500 Millionen € hinzugekommen. Das war die Differenz zwischen den 5,9 Milliarden € und den 6,4 Milliarden €.

Darüber hinaus haben wir eine zusätzliche Mittelbindung, die die Handlungszwänge ab dem Jahr 2025 weiter verschärfen wird. Wir haben auch schon darüber gesprochen, dass das Personalbudget die kommenden Haushalte ab dem Jahr 2025 in einer Größenordnung von 340 Millionen € bis 350 Millionen € zusätzlich belasten wird.

Das sind große Herausforderungen. Insoweit müssen wir der Realität ins Auge sehen, wie ich immer wieder betone, was aber auch nicht ganz einfach ist. Ich glaube, sowohl die Regierungsparteien als auch die Oppositionsparteien wissen, wie schwierig das ist. Jeder hat seine eigenen Schwerpunkte. Aber ich denke, wir sind tatsächlich aufgefordert, uns den Schwerpunkten wirklich zu nähern und auch zu versuchen, sie umzusetzen. Ansonsten wird es wirklich schwierig, all diese Herausforderungen im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025/2026 dann in der Umsetzung auch gewährleisten zu können.

Wir brauchen den Mut, alles auf den Prüfstand zu stellen. Das müssen wir klug organisieren. Ich bin mir ganz sicher, dass wir das gemeinsam hinbekommen werden. Aber zunächst bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf für den Haushalt 2024 zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Es gibt eine Nachfrage. Frau Heiß, bitte.


Kristin Heiß (DIE LINKE): 

Herr Richter, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Uns ist auch aufgefallen, dass noch sehr kurzfristig einige durchaus relevante Änderungsanträge das Parlament erreicht haben. Die Finanzer sind, glaube ich, relativ fit, aber auch uns ist es nicht gelungen zu verstehen, wie genau Sie auf bestimmte Summen kommen.

Wir haben eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Haushalt 2024 vom 7. Dezember 2023 vorliegen. Danach hatte der Haushalt noch ein Volumen von 14,2 Milliarden €. Jetzt haben wir eine Vorlage, und zwar in der Drs. 8/3502, nach der der Haushalt ein Volumen von 15,2 Milliarden € hat. Sie schreiben außerdem, dass das Corona-Sondervermögen, also die Kredite, die damals aufgenommen wurden, und das, was davon noch übrig ist, in den Einzelplan 13 umgeschichtet werden soll. Das entspricht 2 Milliarden €. 

Wie auch immer ich das rechne, ich komme nicht auf die 15,2 Milliarden €. Vielleicht können Sie das noch einmal erklären, und zwar mit den Umschichtungen des Corona-Sondervermögens, mit den zusätzlichen Krediten, wie man von 14,2 Milliarden € auf 15,2 Milliarden € kommt, wenn 2 Milliarden € mehr im Haushaltsplan sind.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Das sind ja die Plenaranträge, die noch eingebracht werden müssen. Das macht die Koalition. Ich denke, in dem Fall wird das Stefan Ruland noch im Einzelnen begründen. 

Die Umschichtung kommt dadurch zustande, dass wir dem Einzelplan 13 knapp 1,5 Milliarden € aus dem Corona-Sondervermögen zuführen, darüber hinaus die 638 Millionen €, die Kreditermächtigung. Wenn man das alles zusammenrechnet, kommen Sie zu dem Haushaltsvolumen von 15,2 Milliarden €. 

Frau Heiß, ich habe es auch noch einmal nachgerechnet. Wir können Ihnen gern die Tabellen zur Verfügung stellen, mit denen Sie das im Einzelnen, wirklich jeden Schritt, nachvollziehen können. Das müssen Sie auch. Sie müssen jeden Schritt sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite im Einzelnen durchgehen. Dann kommen Sie zu einem Haushaltsvolumen von 15,2 Milliarden €.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es gibt eine Nachfrage.


Kristin Heiß (DIE LINKE): 

Herr Richter, vielen Dank. Ich habe in der Tat hier im Plenum versucht, die Kollegen zu befragen, wie es dazu kommt. Das konnte mir niemand erklären. Aber es gab die Aussage, ich solle Sie fragen und es gebe eine Liste. Die Liste liegt uns aber nicht vor. Wenn Sie sagen: „Wir kriegen hinterher eine Liste, aus der wir erkennen können, wie sich das jetzt wirklich darstellt“, ist das nach dem Beschluss des Haushaltes. Das ist extrem intransparent. Wir können nicht nachvollziehen, wie die Summen tatsächlich zustande kommen. Das finde ich sehr schwierig.

(Beifall bei der LINKEN - Zurufe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Bitte.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Ich gehe davon aus, dass Stefan Ruland nachher die einzelnen Anträge kurz darstellt.

(Lachen)

Wir können die Liste hier gern im Einzelnen durchgehen. Das ist Mathematik. 

(Unruhe)

Wir können sie gern zur Verfügung stellen. Aber Sie können davon ausgehen, dass sowohl dieses Haus als auch das Ministerium die Liste im Einzelnen durchgegangen sind. Sie können davon ausgehen, dass diese 15,2 Milliarden € nachvollziehbar sind.