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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 19

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3042

Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/3354

(Erste Beratung in der 47. Sitzung des Landtages am 07.09.2023)


Herr Grube hat als Berichterstatter das Wort. - Bitte sehr, Herr Grube.


Dr. Falko Grube (Berichterstatter):

Herr Präsident! Hohes Haus! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt, einen Gesetzentwurf der Landesregierung, hat der Landtag in der 47. Sitzung am 7. September 2023 zur Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen. 

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die Organisation der Zusammenarbeit von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren für eine flächendeckende Versorgung mit amtlichen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren zu evaluieren. Es wird deshalb vorgeschlagen, das im Gesetz enthaltene Zweigstellenverbot zu streichen. Somit wird den vorhandenen Ingenieuren die Möglichkeit gegeben, weiterhin Leistungen vor Ort anzubieten, aber eben auch über entsprechende Zweigstellen.

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales übergab dem Ausschuss mit Schreiben vom 4. Oktober 2023 eine Stellungnahme des Vorsitzenden der Landesgruppe Sachsen-Anhalt des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V., welche Vorlage 1 wurde.

Mit Schreiben vom 5. Oktober 2023 legte der GBD dem Ausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 2 zur Drs. 8/3042 verteilt wurde. Diese Synopse enthielt die mit dem MID abgestimmten Empfehlungen des GBD zur Änderung des Gesetzentwurfes, die alle rechtsförmlicher Art waren. Der GBD schlug unter anderem vor, den in dem Gesetzentwurf enthaltenen Sammeländerungsbefehl zur Bezeichnung des zuständigen Ministeriums als Einzeländerungen zu fassen. Außerdem wurde empfohlen, die bisherige Überschrift des § 20 - „Ermächtigungen“ - in „Verordnungsermächtigungen“ zu ändern.

In der 22. Sitzung am 6. Oktober 2023 kam der Ausschuss überein, zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen und dazu den zuvor genannten Vorsitzenden der Landesgruppe Sachsen-Anhalt des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. einzuladen.

Der Landesgruppenvorsitzende berichtete dem Ausschuss in der 23. Sitzung am 3. November 2023. Sein Redebeitrag wurde als Vorlage 3 verteilt. Nach seinen Ausführungen werden die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen unterstützt, jedoch sollte sichergestellt sein, dass in der Formulierung „sein Amt auch von einer Zweigstelle aus“ ausüben das Zahlwort „einer“ nicht als unbestimmter Artikel missverstanden werden kann. Es wurde angeregt, dies zu konkretisieren. Die Vertreterin des MID erläuterte zu diesem Konkretisierungswunsch, dass das Wort „einer“ ein Zahlwort und kein unbestimmter Artikel sei. Bedarf für eine Konkretisierung wurde nicht gesehen.

Im Ergebnis der Beratung verständigte sich der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales darauf, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Zur Beratungsgrundlage wurde der Gesetzentwurf in der Fassung der in der Synopse enthaltenen Änderungsempfehlungen des GBD erhoben. Änderungsanträge dazu lagen dem Ausschuss nicht vor. Die vom GBD zu den §§ 1 und 2 vorgeschlagenen Änderungen wurden vom Ausschuss übernommen. 

Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Infrastrukturausschuss eine Beschlussempfehlung an den Landtag, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete einstimmig die Ihnen als Drs. 8/3354 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)