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Plenarsitzung

Transkript

Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Sie geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das pauschale Verbot zur Errichtung von Windanlagen im Wald verfassungswidrig und damit nichtig ist. So wird auch das Verbot im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt aufgehoben werden müssen.

Doch es gibt gute Gründe, die gegen Windanlagen im Wald sprechen. Drei möchte ich nennen: Schwertransporte verdichten den Boden. Pro Anlage wird eine durchschnittliche Fläche von 5 000 m² versiegelt. Der Biotopverbund wird geschwächt. Genau deshalb sind sehr strenge Regulierungen erforderlich, damit es eben nicht zu negativen Effekten für Natur und Umwelt kommt und sich der Zustand auch von geschädigten Wäldern nicht weiter verschlechtert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für den Naturschutzbund NABU Sachsen-Anhalt sind Windanlagen generell tabu. Für uns sind sie tabu, sobald sie Natur und Arten beeinträchtigen. Für uns sind sie tabu auf naturschutzfachlich besonders wertvollen Flächen und auf Waldgebieten mit Schutzstatus.

(Kathrin Tarricone, FDP: D’accord!)

Wir plädieren für einen von einer Fachbehörde wie dem LAU in Zusammenarbeit mit Verbänden zu erstellenden Kriterienkatalog, der von den regionalen Planungsgemeinschaften verbindlich anzuwenden ist. Mit diesen Kriterien sollen klare Ausschlüsse formuliert werden und Windanlagen nur als Ausnahmen zulässig sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Denkbar sind stark geschädigte, insbesondere baumfreie Schadflächen. Ein Kriterienkatalog würde uns wirklich weiterbringen. Die von der AfD vorgeschlagene legislative Korrektur für ein Verbot kann nicht funktionieren, weil sie verfassungswidrig ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der BUND Sachsen ist ebenfalls für einen Kriterienkatalog. Der Bundes-BUND schließt ebenso Windanlagen im Wald als Ausnahmen nicht von Vornherein aus. Wir gehen davon aus, dass das Flächenziel von 2,2 % für die Windnutzung auch ohne Wald erreicht werden kann.

Doch es gibt eben auch die Interessen der privaten Waldbesitzenden. Sie möchten Windräder auf geschädigten Flächen, mit den Einnahmen aufforsten und auch den Wald umbauen. Kommunen, wie der Landkreis Harz, haben ein wirtschaftliches Interesse an erneuerbaren Energien; sie sitzen in den regionalen Planungsgemeinschaften und weisen die Windnutzungsflächen aus. Das ist ein weiterer Grund für strenge Regeln, die Klima, Naturschutz, Windkraft und Waldschutz in Einklang bringen.

In Sorge um den Wald wollen wir, dass seine vielfältigen Ökosystemleistungen unterstützt werden. An dem erfolgreichen Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beteiligt sich aus Sachsen-Anhalt schon ein Anteil von mehr als 10 % des Privat- und Körperschaftswaldes mit. So gelingt der Umbau zu klimastabilen und artenreichen Mischwäldern. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)