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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2905

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur - Drs. 8/3298

(Erste Beratung in der 47. Sitzung des Landtages am 07.09.2023)


Berichterstatter des Ausschusses ist Herr Sturm. Herr Sturm ist auf dem Weg nach vorn. - Sie haben das Wort.


Daniel Sturm (Berichterstatter): 

Herzlichen Dank. - Hohes Haus! Sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der Drs. 8/2905 wurde in der 47. Sitzung des Landtages am 7. September 2023 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur überwiesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag handelt es sich um einen sogenannten Compliance-Staatsvertrag; denn Compliance und Transparenz sind die zentralen Themen dieses Staatsvertrages. Sie sind gemeinschaftlich und standardisiert in allen öffentlichen Rundfunkanstalten anzuwenden. Zu den verpflichtenden Regelungen im Bereich Compliance gehören unter anderem die Anwendung allgemeiner Wirtschaftsstandards oder die Einrichtung eines Compliance-Managementsystems.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur befasste sich am 6. Oktober 2023 mit dem Gesetzentwurf. Zur Beratung lag dem Ausschuss die zwischen der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur sowie dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen zu dem Gesetzentwurf vor.

Schon die vorangegangene Beratung der LIV-Vorlage zum Entwurf des Staatsvertrages hat die Bedeutung von Compliance und Transparenz bei den Rundfunkanstalten verdeutlicht. Herr Staatsminister Robra hat versichert, dass die Rundfunkkommission der Länder weiterhin daran arbeitet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfahl, rechtsförmliche Änderungen sowie eine auf die Grundrechtseinschränkung hinweisende Norm in Artikel 1/1 des Gesetzentwurfs aufzunehmen. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur machte sich diese Empfehlungen zu eigen und verabschiedete mit 8 : 0 : 4 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/3298 vorliegende Beschlussempfehlung.

Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.