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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 7

a)    Aktuelle Debatte

Nach fast drei Jahrzehnten hat das Katastrophenschutzgesetz eine Modernisierung verdient

Antrag Fraktion SPD - Drs. 8/3197


Die Redezeit je Fraktion beträgt zehn Minuten. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von zehn Minuten. Als Erster erhält Herr Rüdiger Erben für die SPD-Fraktion das Wort. - Bitte sehr. Sie haben das Wort.


Rüdiger Erben (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich nicht versäumen, daran zu erinnern, dass heute der Internationale Tag der Katastrophenvorsorge ist. Deswegen ist das für mich zunächst auch Grund, den vor allem Zehntausenden Ehrenamtlichen in Hilfsorganisationen, in den Feuerwehren und im Technischen Hilfswerk für ihre Arbeit, die sie tagtäglich leisten, zu danken.

(Zustimmung bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicher kennen Sie den Begriff der Hochwasserdemenz. Kurz nach einer Flutkatastrophe befürworten viele Flutgeschädigte und auch alle anderen den Hochwasserschutz. Später sind sie dann oft strikt dagegen. Ich will den Begriff etwas erweitern und von Katastrophendemenz sprechen. Die gibt es auch in der Legislative. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, das heute hier zu erörtern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von kleinen Veränderungen abgesehen, ist das Katastrophenschutzgesetz unseres Landes seit seinem erstmaligen Inkrafttreten im Jahr 1994 quasi unverändert geblieben. Wie wenig Beachtung der Gesetzestext gefunden hatte, kann man an zwei kleinen Punkten exemplarisch sehen. Ich verweise auf den § 12 Abs. 1. Darin steht etwas von einem THW-Helferrechtsgesetz. Das gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Und ich verweise auf § 19. Darin wird auf den vor mehr als 17 Jahren aufgelösten Bundesgrenzschutz verwiesen. 

Allenfalls die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 hat zu kleinen Veränderungen im Gesetz geführt. In nahezu allen anderen Bundesländern gab es in den letzten Jahren Fortentwicklungen der jeweiligen Gesetze. Anlass hierfür waren die Lehren aus der Coronapandemie, aber auch die Konsequenzen aus den Flutkatastrophen im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz oder auch die neuen Erfordernisse. Ich nenne die Stichworte Klimawandel, Gefahren im Cyberraum oder auch die neue geopolitische Lage.

Der Katastrophenschutz und auch das Katastrophenschutzgesetz stehen vor anderen und neuen Herausforderungen, als das in den 1990er Jahren und in den 2000er Jahren der Fall war. Das Klima, internationale Konflikte, die Bedrohung im Cyberraum und die Verwundbarkeit der kritischen Infrastruktur machen gesetzgeberisches Handeln in Sachsen-Anhalt notwendig.

Ich erinnere, meine Damen und Herren, an die Vorträge auf der parlamentarischen Begegnung vor wenigen Monaten, bei der viele von Ihnen anwesend waren. Die Hilfsorganisationen haben dort sehr deutlich gemacht, dass wir eine Modernisierung des Katastrophenschutzgesetzes brauchen. Das sieht übrigens auch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Sachsen-Anhalt so.

Lassen Sie mich auf einige Punkte exemplarisch eingehen. Gefahrenabwehr heißt Vernetzung. Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen. Aus einem normalen Rettungsdiensteinsatz wird sehr schnell ein Massenfall von Verletzten. Der Übergang zu einer Katastrophenlage kann bei einem Massenfall von Verletzten fließend sein. Das heißt, wir brauchen auch in diesem Bereich Gesetzgebung aus einem Guss. Die Menschen, die das zu bewältigen haben, sind dieselben, und es sind auch dieselben Organisationen. Deswegen müssen wir auch diese Gesetze entsprechend verbinden.

Vieles von dem, was wir im allgemeinen Sprachgebrauch als Katastrophe bezeichnen, spielt sich unterhalb der Katastrophenschwelle des Gesetzes ab. Doch unser Gesetz kennt eben nur den Katastrophenfall. Ich will darauf hinweisen, dass nach der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2013 trotz der vielen Gefahrenlagen, die wir hatten, nur viermal der Katastrophenfall festgestellt wurde. 

Im Juli 2013 kam der damalige Landrat von Mansfeld-Südharz auf die, ich sage einmal, außergewöhnliche Idee, aufgrund der Pflanzenkrankheit Feuerbrand den Katastrophenfall festzustellen.

Sicherlich auch etwas außergewöhnlich war die Feststellung des Katastrophenfalls durch den Oberbürgermeister von Halle im Frühjahr 2020 mit der Begründung, er wolle zur Überwachung der Corona-Eindämmungsmaßnahmen die Bereitschaftspolizei zur Unterstützung.

(Zurufe)

Sicher ist aber auch, dass die Voraussetzungen beim Cyberangriff in Anhalt-Bitterfeld oder auch bei den Waldbrandereignissen im September 2022 im Landkreis Harz gegeben waren.

Es gibt jedoch viele Gefahren für Leben und Gesundheit, für die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, für die Umwelt oder auch für erhebliche Sachwerte, die die Voraussetzung des Katastrophenfalls, ich sage einmal, noch nicht erfüllen, aber bei denen die Mittel der örtlichen Gefahrenabwehr eben nicht mehr ausreichen, um sie zu bewältigen. Deswegen haben andere Bundesländer unterhalb der Schwelle des Katastrophenfalls das sogenannte außergewöhnliche Ereignis gesetzlich normiert. Ich halte das für nachahmenswert.

Es gibt Gefahren und Sachlagen, die zu einem Katastrophenfall oder zu einem solchen außergewöhnlichen Ereignis erst noch aufwachsen werden. Eine Hochwasserlage an einem großen Fluss ist ein solcher Fall. Deswegen haben andere Länder, z. B. alle unsere Nachbarländer, den Katastrophenvoralarm als Instrument ins Gesetz eingefügt, um sich, auch wenn die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, unter einer einheitlichen Leitung darauf vorbereiten zu können.

Als unser Gesetz geschaffen worden ist, kannte noch niemand den Begriff „kritische Infrastrukturen“; deswegen steht der Begriff darin auch nicht. Aber der Ausfall der kritischen Infrastrukturen führt in unserer heutigen Gesellschaft unweigerlich zur Gefährdung der Bevölkerung, da wir in einem hoch entwickelten Industrieland davon abhängig sind. 

Ich will das an einem Beispiel festmachen, denn die Wahrheit ist immer sehr konkret. Niemand in diesem Land weiß, wie viele Menschen zu Hause beatmet werden. Niemand weiß das. Aber man stelle sich vor, wir haben einen langanhaltenden, flächendeckenden Stromausfall. Dann müssen innerhalb kurzer Zeit all diese Beatmungspatienten in ein Krankenhaus verbracht werden, wo die Beatmung fortgeführt werden kann. Darauf sind wir definitiv nicht ausreichend vorbereitet. 

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Es gibt einzelne Katastrophenschutzbehörden, die sich daran mühen, aber wir müssen das gesetzlich festschreiben. 

(Guido Kosmehl, FDP: Was?)

Ich könnte weitere Beispiele benennen.

(Zustimmung bei der SPD)

Wir brauchen ein vernetztes Denken, auch im Zivilschutz. Ich will mich dabei gar nicht in Einzelheiten ergießen, aber die Frage von inneren und äußeren Gefahren sind nicht mehr so deutlich abgrenzbar, wie das vielleicht im Kalten Krieg der Fall war. 

Nehmen wir das Beispiel des Cyberangriffs in Anhalt-Bitterfeld. Wenn Sie einen solchen Fall haben, dann können Sie nicht sofort sagen, ob das Kriminelle, Terroristen oder vielleicht sogar eine fremde Macht sind, die diesen Angriff organisiert haben. Das Schachteldenken hinsichtlich der Zuständigkeiten von Zivilschutz und den anderen Akteuren im Bevölkerungsschutz - auch das müssen wir gesetzlich besser vernetzen. 

Ich vermute einmal, nachher wird die Kritik kommen - ich schließe mich ihr übrigens an  : Im Bundeshaushalt für das Jahr 2024 ist dafür keine ausreichende Vorsorge getroffen worden. Der Bund ist Akteur im Zivilschutz und deshalb muss er sich zu der entsprechenden Verantwortung bekennen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Ich will abschließend noch auf zwei Punkte eingehen. Wir brauchen eine bessere Vorhaltung von Katastrophenschutzmaterial. Denn das Prinzip, dass wir die Sachen dann am Markt kaufen, wenn wir sie brauchen, hat nicht funktioniert. Es hat im Jahr 2013 mit den Sandsäcken nicht funktioniert. Es hat im Jahr 2015/2016 während der Flüchtlingskrise mit beheizbaren Zelten und Feldbetten nicht funktioniert. Es hat mit Coronaschutzmasken nicht funktioniert. Daraus müssen wir den Schluss ziehen, dass wir eine entsprechende Vorhaltung bekommen. Die Koalition hat eine Vereinbarung getroffen, das hier im Lande zu tun. Das wurde im Koalitionsvertrag auch so vereinbart. Wir sollten es auch ins Gesetz schreiben.

Schließlich und endlich muss damit Schluss sein, dass es in der Gefahrenabwehr Helfer erster und zweiter Klasse gibt. Wenn Feuerwehrleute in den Einsatz gehen, dann sind deren Ansprüche auf Freistellung, auf Verdienstausfall, auf, ich sage einmal, Nachbereitung, um wieder einsatzfähig zu werden, vollständig geklärt. Wenn THW-Helfer in denselben Einsatz gehen, ist das geklärt. 

Wenn andere Helfer von Hilfsorganisationen unterhalb der Katastrophenschwelle das tun, dann stehen sie ohne diese Ansprüche dar. Viele Bundesländer haben sie inzwischen gleichgestellt. Daher kommt auch der Begriff der Helfergleichstellung. Deswegen ist insbesondere Letzteres uns als Sozialdemokraten ein großes Anliegen, dem Beispiel anderer Länder zu folgen und eine Helfergleichstellung auch in Sachsen-Anhalt durchzuführen.

(Beifall bei der SPD)

Damit wollen wir das herbeiziehen. Dazu gehören Wasser- und Bergrettungseinheiten genauso wie auch die psychosoziale Notfallversorgung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Redezeit beschränkt mich. Deswegen konnte ich mich nur auf wenige Punkte beschränken. Ich hoffe aber sehr, dass es mir gelungen ist, den dringenden Modernisierungsbedarf im Katastrophenschutzrecht darzulegen. Ich lade Sie zur Beratung und auch zum demokratischen Wettbewerb für die besten Lösungen ein. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Erben, Sie können die Beschränkung noch ein bisschen aufheben, indem Sie die Frage von Herrn Roi zulassen und sie nach Ihrem Gusto beantworten. Wollen Sie das tun?


Rüdiger Erben (SPD):

Ja, können wir machen.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Dann los, Herr Roi.


Daniel Roi (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Erben, die Frage ist eigentlich ganz einfach. Ihr letzter Satz war: Sie laden uns alle ein, jetzt über Änderungen zu debattieren. Nun haben wir aber das Problem, dass gar nichts vorliegt. Sie haben eine Aktuelle Debatte beantragt. 

Daher ergibt sich für mich folgende Frage: Für wann planen Sie denn als Koalition, entsprechende Änderungen einzubringen? - Ich darf vielleicht daran erinnern, dass Sie, wenn ich es richtig gerechnet habe, seit 16 oder seit 17 Jahren hier tätig sind. Fünf Jahre davon waren Sie Staatssekretär. Der Bundesgrenzschutz wurde im Jahr 2005 umbenannt. Im Jahr 2006 sind Sie Staatssekretär geworden. Es wäre Ihre Aufgabe gewesen, das Gesetz schon damals zu ändern und an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Deswegen bin ich ein bisschen irritiert. Aber lassen wir das einmal beiseite.

Für wann planen Sie als Koalition denn, entsprechende Änderungen einzubringen?


Rüdiger Erben (SPD):

Darf ich?


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie dürfen.


Rüdiger Erben (SPD): 

Herr Roi, Sie haben jetzt genau das gemacht, wozu ich aufgerufen hatte. Ich habe bei keinem einzigen Punkt Fraktionen oder Parteien irgendwelche Sachen zugeordnet.

Außer Ihnen, der AfD, waren in den letzten 29 Jahren zugegebenermaßen alle Fraktionen durch Koalitionen oder durch ein Tolerierungsmodell an diesen Entscheidungen oder Nichtentscheidungen beteiligt.

(Zurufe von der AfD)

Sie waren alle beteiligt. Es geht heute um die beste Lösung. Wenn Sie mir zugehört hätten und nicht mit Ihren vorgefertigten Meinungen unterwegs gewesen wären, dann hätten Sie auch mitbekommen, dass ich gerade auch die Herausforderungen aus der jüngeren Zeit genannt habe. Ich habe vorhin z. B. darauf hingewiesen, dass ich vor 30 Jahren den Begriff der kritischen Infrastruktur nicht kannte. Sie kannten ihn natürlich; davon bin ich überzeugt. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir über die Frage Klimawandel und Katastrophenschutz vor 30 Jahren nicht gesprochen haben und vor 20 Jahren übrigens auch nicht. Sie haben das wahrscheinlich gemacht. Sie haben das ja alles gewusst.

Es geht jetzt darum, dass wir zukünftig Lösungen finden. Wir haben unsere Vorschläge vorgelegt. Die können Sie im Internet lesen. Es sind teilweise Vorschläge, die ich hier vorgetragen habe, aber es geht noch deutlich weiter. Ich gehe davon aus, dass wir als Koalition zu Vorschlägen und Entscheidungen kommen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)