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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Kollegin Godenrath sehr dankbar für ihre Einbringungsrede.

(Zustimmung bei der FDP - Beifall bei der CDU)

Ich glaube, es war eine der angemessensten Einbringungsreden, die ich zumindest bisher im Landtag gehört habe, zu einem Sachverhalt, bei dem klar ist, was inhaltlich und emotional dahinter steht.

Jeder kann Opfer einer Straftat werden - jeder! Insbesondere Gewalttaten - also, Straftaten insgesamt, aber insbesondere Gewalttaten - verändern das Leben von Betroffenen von einem Moment auf den anderen. Frau Godenrath hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es mit der eigentlichen Gewalttat nicht vorbei ist, sondern dass diese Tat über viele Jahre immer wieder hervorgeholt wird, obwohl man sie eigentlich verdrängen will.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Freien Demokraten sagen klar und deutlich, Opfer brauchen und verdienen umfassende rechtliche Hilfe und finanzielle Unterstützung. Der Staat steht in der Pflicht, den Opfern und den Angehörigen als Mitgliedern unserer Gesellschaft und als Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes beizustehen. Das ist eine Verpflichtung des Staates, der die Menschen nicht vor Gewalt beschützen konnte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das OEG - das ist heute schon angesprochen worden - ist seit dem Jahr 1976 in Kraft. Es wird am 1. Januar 2024 in das neue SGB XIV überführt. Ich habe in dem Zusammenhang gelernt, dass Herr Heil offensichtlich etwas abergläubisch ist, weil die 13 rechnerisch die nächste Zahl und frei für ein Gesetz gewesen wäre. 

Das SGB XIV umfasst das sogenannte soziale Entschädigungsrecht, wie es jetzt umschrieben ist, eine ganze Reihe von Vorschriften, auch die, die Sie, Frau Ministerin, angesprochen haben, aus dem Bundesversorgungsgesetz, in dem es ja um Kriegsfolgen und Ähnliches geht, und eben auch das OEG. Wir werden uns natürlich nicht nur bei der Evaluierung jetzt, sondern auch in den kommenden Jahren damit auseinandersetzen, ob die Erweiterung des Leistungskatalogs nicht auch weitere Fragen aufwirft.

Ich will zum Abschluss nur sagen - die Zahlen sind teilweise schon genannt worden  , im Jahr 2022 gab es in Sachsen-Anhalt 163 Antragstellungen, 85 Ablehnungen, nur 48 Anerkennungen und 29 Erledigungen aus sonstigen Gründen - Sie haben darauf hingewiesen, was das ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Setzt man das in das Verhältnis zu den gesamten Taten, dann wird sehr schnell klar, dass es zu wenig Anträge auf Hilfe gibt, die eigentlich notwendig wäre. Deshalb ist es unser Anliegen und unsere Verpflichtung, dass wir darauf hinwirken und die Opfer darauf hinweisen, dass es solch eine Hilfe gibt. Je früher das passieren kann, desto eher kann Hilfe passieren, desto eher können Opfer umgehen mit der Tat, die sie wahrscheinlich ein Leben lang verfolgen wird. 

Deshalb bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung bei der SPD)