Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Hagen Kohl (AfD): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Opferentschädigungsgesetz ist ein Bundesgesetz, dessen Umsetzung in Sachsen-Anhalt mit dem vorliegenden Antrag thematisiert wird. Die Opferhilfe ist richtig und wichtig, weswegen wir auch - ich sage das, um es vorwegzunehmen - diesem Antrag zustimmen werden.

Wenn es zutrifft, was eine Umfrage ergeben hat, dass nämlich weniger als 10 % der Berechtigten einen Entschädigungsantrag nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen, dann ist das ein Missstand, der dringend behoben gehört. Da wohl offensichtlich zwei Drittel der Menschen im Land dieses Gesetz und die damit verbundenen Ansprüche noch nicht einmal kennen, ist deren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. 

Hilfreich wäre es aus unserer Sicht, wenn das Land den Vereinen der Opferhilfe entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung stellt und schon im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen potenziell Anspruchsberechtigte auf die Regelungen im Opferentschädigungsgesetz hingewiesen werden. Auch könnte eine Implementierung entsprechender Informationen im E-Revier der Polizei den Bekanntheitsgrad erhöhen. 

Hinsichtlich des Antragsverfahrens ist darauf zu achten, dass dieses nicht nur entbürokratisiert, sondern auch so sensibel gestaltet wird, dass Opfer von Gewaltstraftaten dieses Trauma nicht noch einmal durchleben müssen.

Es ist sachgerecht, dass mit der Überführung des Opferentschädigungsgesetzes in das Sozialgesetzbuch ab 1. Januar 2024 im sachlich zuständigen Landesverwaltungsamt neben besonders geschulten Sachbearbeitern Fallmanager ihre Arbeit aufnehmen, die Opfer unterstützen und helfen, Verfahrenshindernisse zu glätten.

Wir begrüßen es, dass uns dann in der Mitte des nächsten Jahres in den Ausschüssen für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für Inneres und Sport und für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zu dem dann etablierten Verfahren im Landesverwaltungsamt berichtet wird.

Das alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, ändert aber nichts daran, dass wir dem Opferschutz in Zukunft einen höheren Stellenwert geben müssen. Es kann nicht länger sein, dass diese Aufgabe allein den verdienstvollen Ehrenamtlichen des Weißen Ringes und anderen Opferhilfevereinen überlassen bleibt. 

Es hat viel zu lange gedauert, bis, auch mit unserer Unterstützung, in Sachsen-Anhalt ein Landesopferhilfsfonds eingerichtet wurde. Dieser ist aus unserer Sicht - das möchte ist zum Schluss noch betonen - mit 50 000 € jährlich unterfinanziert. Das werden wir, wann immer es nötig ist, anmahnen. Ich kündige hiermit an, dass wir auch für den Haushalt 2024 eine Aufstockung des Fonds mit dem alternativen Haushalt beantragen werden.

Abschließend sage ich, dass wir es begrüßen, dass die Richtlinie zur Gewährung von Hilfeleistungen aus dem Opferhilfsfonds nunmehr erlassen wurde, sodass unter Umständen schon bald entsprechende Zahlungen an die ersten Anspruchsberechtigten vorgenommen werden können. - Somit bedanke ich mich auch schon für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der AfD)