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Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Ja, herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Über das soziale Entschädigungsrecht und damit auch das hier angesprochene Opferentschädigungsgesetz wurde in den letzten Jahren auf fachlicher und auf politischer Ebene durchaus kritisch diskutiert. Wir haben es gerade gehört. Es bestand bei allen Akteuren weitgehend Einigkeit dahin gehend, dass das alte Bundesversorgungsgesetz, welches im Kern unverändert seit dem Jahr 1950 gilt, nicht mehr zeitgemäß ist.

Nach dem grauenvollen Attentat in Halle am 9. Oktober 2019, aber auch nach dem Absturz des Germanwings-Flugzeuges am 24. März 2015 und nach dem verheerenden Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 zeigte sich nachdrücklich, dass das Opferentschädigungsgesetz nicht hinreichend auf die Bedürfnisse der Opfer dieser Gewalttaten ausgerichtet ist. Vor diesem Hintergrund wurde im Dezember 2019 mit einer breiten politischen Mehrheit die Reform des sozialen Entschädigungsrechtes beschlossen. Den Kernbereich stellt dabei die umfassende Einführung des SGB XIV zum 1. Januar 2024 als zentrales neues Opferentschädigungsrecht dar.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zur Frage, ob die bisherigen Formen der Öffentlichkeitsarbeit und der Bekanntmachungen zum Opferentschädigungsgesetz geeignet und ausreichend sind und ob diese erweitert werden könnten, hat sich die Landesregierung in ihrem Opferschutzbericht 2021 ausführlich geäußert. Ich bitte darum, dort noch einmal hineinzuschauen. Ein wichtiges Ziel der Reform des sozialen Entschädigungsrechts war es, das neue Recht transparenter und einfacher zu gestalten sowie den Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung zu erhöhen.

Es ist vor diesem Hintergrund stets wünschenswert, dass die den Opfern von Gewalttaten zustehenden sozialrechtlichen Leistungsinstrumente einer breiten Öffentlichkeit bekannt sind. Die Anstrengungen hierzu fokussieren sich verständlicherweise auf die neuen rechtlichen Regelungen. Gerade diese müssen künftig verstärkt kommuniziert werden. Der Bund hat zwischenzeitlich angekündigt, das SGB XIV öffentlichkeitswirksam als modernes Leistungsgesetz im Rahmen einer Kampagne bekannter zu machen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ein wesentlicher Baustein, um den Opfern von Gewalttaten schneller und effizienter helfen zu können, ist die zum 1. Januar 2024 - Frau Godenrath hat das schon gesagt - vorgesehene Installation von Fallmanagerinnen und Fallmanagern. Diese sollen insbesondere Opfer von sexuellen Gewalttaten und minderjährige Opfer aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren nach dem SGB XIV begleiten sowie den weitgehenden Hilfebedarf ermitteln.

Im Land Sachsen-Anhalt sind bzw. waren zwei Stellen für Fallmanager im Bereich des sozialen Entschädigungsrechtes ausgeschrieben worden. Ob diese personelle Ausstattung genügen wird, ist derzeit auch mit Blick auf andere Bundesländer noch nicht abschätzbar, da bislang keine Erfahrungen mit diesem neuen und wichtigen Leistungsinstrument bestehen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die im vorliegenden Antrag angeregte Evaluierung des Umganges mit dem Opferentschädigungsrecht ist grundsätzlich angezeigt und sinnvoll. Nach der Umstellung des Rechts zum 1. Januar 2024 und der erheblichen Änderung der Leistungen sowie der Einführung neuer Leistungen, insbesondere der sogenannten schnellen Hilfen, wird sich zeigen, zu welchen Ergebnissen die Evaluierung, die bereits im Juni des nächsten Jahres stattfinden soll, führen wird. Dann wird sich auch zeigen, was hieraus ableitbar ist.

Ich will darüber hinaus Folgendes betonen, weil Sie es nicht gesagt haben. Wir haben bisher auf der Bundesebene auch den Weißen Ring eingesetzt. Er wird gebeten werden, das neue Leistungsgesetz im Rahmen einer Kampagne bekannt zu machen. Ich hoffe sehr, dass wir im engen Austausch zwischen dem Ministerium und unserem Weißen Ring hier im Land auch so verfahren. Ich lade sie dann noch einmal ausdrücklich zu einem Gespräch ein, mit dem wir erreichen wollen, dass wir das neue Opferentschädigungsrecht bekannter machen und ausbauen.

Ich weiß, dass unsere Opferbeauftragte Frau Dr. Theren zwar nur für Großschadensereignisse, also für so etwas, wie es am 9. Oktober 2019 in unserem Land passiert ist, da ist. Ich habe aber schon öfter mit ihr telefoniert, weil sie aus meinem Haus kommt. Ich weiß deshalb, dass sie gesagt hat, es muss auch für andere Fälle, also z. B. auch für die, die Sie heute beschrieben haben, gelten. Es muss also für Bürgerinnen und Bürger, die Schaden genommen haben, die Opfer geworden sind, schnelle Hilfe da sein.

Ich bin an Ihrer Seite, wenn Sie sagen, dass möglicherweise Flyer allein nicht genügen, dass uns aber z. B. solche Interessengruppen wie der Weiße Ring natürlich unsagbar unterstützen können. Ich baue einfach darauf, dass das passiert. - Herzlichen Dank. 

(Zustimmung bei der SPD)