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Plenarsitzung

Transkript

Jörg Bernstein (FDP):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Frage bezieht sich auf den Themenkreis Grundsteuer. In den Medien existieren unterschiedliche Zahlenangaben zu der Anzahl von Einsprüchen gegen Grundsteuermessbescheide. 

(Ulrich Siegmund, AfD: Dazu haben wir einen schönen Antrag! Könnt ihr zustimmen!)

Meine Frage an die Landesregierung: Wie hoch ist die exakte Zahl dieser Einsprüche gegen die Grundsteuermessbescheide?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Minister Richter, bitte.


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Ich glaube, wir haben das unter TOP 29 auch noch einmal. „Das Chaos in der Grundsteuer“. Insoweit habe ich die Zahlen auch dabei. Ansonsten könnte ich die jetzt auch nicht auswendig vortragen. Noch einmal für alle:

(Zuruf)

- Ist es besser jetzt?

(Guido Heuer, CDU: Kein Wort!)

- Okay, ich versuche ein bisschen lauter zu sprechen. Vielleicht hilft es dann.

(Zuruf: Ja!)

Ich habe, wie gesagt die Zahlen mitgebracht. Wir haben heute oder morgen noch einmal die Möglichkeit, hier über die Grundsteuerreform zu sprechen.

Noch einmal die Zahlen: Wir haben 905 000 Grundstücke, die zum 1. Januar 2022 neu zu bewerten waren, ca. 700 000 Grundstücke im Grundvermögen und ca. 205 000 land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Bisher sind 93,6 % der Erklärungen der Eigentümer bei uns eingegangen. Vielleicht ist es für alle ganz interessant, dass 85 % der Erklärungen in elektronischer Form abgegeben wurden, knapp 15 % der Erklärungen wurden in Papierform abgegeben.

Man muss sich Folgendes vor Augen führen: Von den Finanzämtern sind ca. 500 000 Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheide erlassen worden; das entspricht einer Bearbeitungsquote von 59 %. Insgesamt sind 101 500 Einsprüche eingegangen. Diese teilen sich wie folgt auf: Gegen 61 500 Grundsteuerwertfeststellungsbescheide und gegen 40 000 Grundsteuermessbetragsbescheide sind Einsprüche eingegangen. Wenn man beides zusammenrechnet, entspricht das einem Anteil von 10,1 % der abgegebenen Erklärungen.

Wir arbeiten die Einsprüche konsequent und systematisch ab. Wir unterscheiden bei der Bearbeitung allerdings zwischen den Einsprüchen. Die Einsprüche, die sich gegen die Verfassungsmäßigkeit wenden, werden im Augenblick nicht bearbeitet; denn es wird immer wieder gesagt, dass es Musterverfahren geben wird, wobei übrigens bis heute keine entsprechenden Klagen erhoben worden sind. Die inhaltlichen Einsprüche werden kontinuierlich abgearbeitet.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Es gibt eine Frage. - Bitte, Herr Bernstein.


Jörg Bernstein (FDP): 

Ich habe eine Frage in Bezug auf die Einsprüche, die sich auf die angezweifelte Verfassungsgemäßheit der Bescheide beziehen. Kann man deren Anteil beziffern? 


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Die Frage habe ich fast erwartet. Ich kann es nicht sagen. Aber der Anteil ist im Verhältnis zu den inhaltlichen Einsprüchen weitaus geringer. Ich kann die Zahl gern nachreichen. 


Jörg Bernstein (FDP): 

Okay, vielen Dank.