Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Keine und keinen können die Berichte von von Gewalt betroffenen Frauen, der Angst ihrer Kinder und im schlimmsten Fall vom Tod einer Frau kaltlassen.

Die Landesregierung stellt sich daher aus Überzeugung mit hohem Einsatz dem Auftrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die aus gutem Grund als Meilenstein beim Schutz vor und bei der Prävention vor Gewalt gegen Frauen bezeichnet wird. Ausgehend von der im Jahr 2021 erstellten Zoom-Studie zur Bestandsaufnahme und Bedarfserhebung bezüglich des Hilfeangebots für von Gewalt betroffenen Frauen in unserem Land sind im vergangenen Jahr ca. 1 Million € mehr Fördermittel bereitgestellt worden.

Diese dienten, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, unter anderem der Umsetzung einer tarifgerechten Bezahlung und Eingruppierung der Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser, der Beratungs- und Interventionsstellen sowie der Frauenzentren. Des Weiteren konnte die Anzahl der Personalstellen für Frauenhäuser mit acht Frauenplätzen und für die Beratungs- und Interventionsstellen erhöht werden. Das mobile Team sowie die Fachstelle „Vera - gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung“ wurden in ihrer Arbeit gestärkt.

Für das Jahr 2023 sind zur Verstetigung dessen die Haushaltsmittel zur Förderung des Hilfesystems erneut um 1 Million € erhöht worden. Eine weitere Erhöhung zur Umsetzung der Förderung des Hauswirtschafts- und Gebäudemanagements in Frauenhäusern ist gemäß dem kürzlich gefassten Landtagsbeschluss für das Jahr 2024 geplant. Hierfür möchte ich mich beim Landtag und insbesondere bei den Regierungsfraktionen ausdrücklich bedanken.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zur aktuellen Entwicklung möchte ich kurz Folgendes herausgreifen: Die Schutz- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffenen Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder müssen bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention leicht zugänglich sein. Hierzu gehört auch, dass die Inanspruchnahme der Angebote nicht an finanzielle Hürden gekoppelt werden darf. Deshalb hat auch die Landesregierung ein großes Interesse daran, die Eigenbeteiligung der von Gewalt betroffenen Frauen für die Nutzung der Schutz- und Beratungsangebote zukünftig abzuschaffen.

Sie wissen, dass auf der Bundesebene gerade ein Gesetz zur bundeseinheitlichen Finanzierung des Hilfesystems erarbeitet wird. Ich habe die große Sorge, dass es aufgrund der Haushaltskonsolidierung nicht zu diesem Gesetzentwurf kommt - jedenfalls nicht in einer Fassung, die wir erwarten.

Ich appelliere noch einmal an die Abgeordneten übergreifend: Es war ein großer Wunsch auch des Landesfrauenrates und all derjenigen, die sich seit Jahren dafür starkmachen, dass wir eine tagessatzunabhängige Finanzierung der Frauenhäuser des Bundes, aber auch der Länder und Kommunen haben.

Ich will trotzdem sagen, dass auch die Kommunen in der Pflicht sind - wir haben gerade über das FAG gesprochen, auf dessen Grundlage wir noch einmal Millionen an die kommunale Ebene geben  , ihren Beitrag zur auskömmlichen Finanzierung der Frauenhäuser zu leisten. Das haben wir auch in der Frauenhaus-Richtlinie des Landes rechtlich fixiert.

Ich möchte jedoch betonen, dass es nicht immer nur um ein einfaches Mehr an Geld geht. Die in dieser Legislaturperiode angestoßenen Weiterentwicklungen zum Schutz von von Gewalt betroffenen Frauen beruhen auf Analysen und Studien zur Bedarfsgerechtigkeit. Über diesen Prozess habe ich schon ausführlich im Sozialausschuss berichtet. Weiterhin haben wir eine jährliche Berichterstattung über den Umsetzungsprozess der Istanbul-Konvention vereinbart.

Außerdem werden wird - ich erwähne das nur kurz, weil die Redezeit bereits stark fortgeschritten ist - das vereinbarte Monitoring durchführen. Wir haben dazu auch schon die ersten Schritte gemacht. Wir haben nämlich schon die Stellungnahmen der Akteurinnen des Hilfesystems in die Forderung aufgenommen und im Monitoringprozess berücksichtigt.

Wir werden auch danach noch weiter daran arbeiten. Die Haushaltsberatungen beginnen jetzt. Vielleicht sind noch ein paar Sachen möglich, Frau von Angern, die ich jetzt nicht genannt habe. Aber wir haben insbesondere die Förderung des Hauswirtschafts- und des Gebäudemanagements in Frauenhäusern, was wir auch versprochen und für 2024 zugesichert haben, auf jedem Fall im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 umgesetzt. - Herzlichen Dank für das Zuhören.

(Zustimmung bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau von Angern hat eine Frage. Diese kann sie jetzt stellen. Die Redezeit beträgt eine Minute.


Eva von Angern (DIE LINKE):

Und weil die Redezeit lediglich eine Minute beträgt, darf ich auch nur eine Nachfrage stellen. Richtig?

Ich gehe einmal davon aus, dass der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen mit Ihnen möglicherweise nicht abgestimmt worden ist. Sie haben im Vorfeld geäußert, dass sie sehr offen wären für eine Übernahme der Eigenanteile durch einen öffentlichen Träger im weitesten Sinne. Ich frage Sie deshalb: Würden Sie es denn gut finden und begrüßen, wenn in den Alternativantrag der Koalition genau dieser Punkt, der derzeit nicht vorkommt - es ist keine Positionierung zum Eigenanteil der Frauen, die es sich theoretisch leisten könnten, die also keine Transferleistungsempfängerinnen sind, enthalten  , genau dieser Punkt, den Sie in der Öffentlichkeit auch schon genannt, aufgenommen wird?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich habe in der Öffentlichkeit gesagt, dass ich auf jeden Fall dafür bin, dass die Inanspruchnahme der Angebote von diesen finanziellen Hürden entkoppelt wird, damit diese auch tatsächlich genutzt werden können. Ich habe aber auch wie alle anderen Landesministerinnen, die im Bereich Gleichstellung arbeiten, gesagt: Der Bund muss sein Versprechen, das auch in der Koalitionsvereinbarung steht, einhalten. Deswegen habe ich hier noch einmal hervorgehoben, dass der Bundesentwurf kommen muss, damit wir bei den Eigenbeteiligungen tatsächlich nicht Unterschiede zu verzeichnen haben.

Selbst in unserem Land gibt es Unterschiede zwischen den Eigenbeteiligungen der Kommunen. Wir erwarten noch immer - das war die größte Forderung  , dass bundeseinheitlich agiert wird. Deswegen hoffe ich noch immer, dass Lisa Paus die Kraft hat, das Finanzierungssystem, das Hilfesystem zu vereinfachen.

(Zustimmung bei der SPD)