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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sachsen-Anhalt geht konsequent gegen Straftäter vor, und zwar gegen Straftäter jeglicher Staatsangehörigkeit. Ich bin den Regierungsfraktionen dankbar dafür, dass sie in ihrem Alternativantrag auf die wichtige Arbeit der AG Aurist hinweisen. AG Aurist steht für Arbeitsgruppe ausländerrechtliche Angelegenheiten im Rahmen der inneren Sicherheit des Landes Sachsen-Anhalt. Die AG Aurist befasst sich seit 2019 mit gefährlichen und besonders sicherheitsrelevanten Ausländern.

In regelmäßigen Fallkonferenzen werden in der AG Aurist relevante Einzelfälle im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen besprochen und koordiniert. Dies umfasst insbesondere die Ausweisung sowie die Abschiebung oder die kontrollierte freiwillige Ausreise von sicherheitsrelevanten Ausländern.

In der AG Aurist wirken unter anderem das Landeskriminalamt, das Landesverwaltungsamt, das BAMF, die Bundespolizei sowie das Innen- und das Justizministerium mit. Bei Bedarf können weitere Behörden hinzugezogen werden. Das sind insbesondere die Ausländerbehörden. Alle Beteiligten sowie die Ausländerbehörden können in die AG Aurist jeweils Fälle einbringen.

(Unruhe bei der AfD)

Darüber hinaus besteht ein enger Kontakt zum Bund, zumal die komplexe Tätigkeit der AG Aurist mitunter weitreichende Kontakte in Länder und Gegenden erfordert, die üblicherweise nicht oder nur unter größten Schwierigkeiten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen kooperieren.

Dass die Arbeit der AG Aurist erfolgreich und der richtige Ansatz ist, hat unter anderem die Tageszeitung „Die Welt“ festgestellt. Am 3. Februar dieses Jahres berichtete „Die Welt“ im Zusammenhang mit dem tödlichen Messerangriff in Burgstädt drüber, dass Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland ist, dem es in der Vergangenheit gelungen ist, einen Hamas-Sympathisanten nach Palästina abzuschieben.

(Zurufe von der AfD: Einer. - Eine riesen Leistung!)

In diesem Jahr ist es auch gelungen, einen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten Straftäter aus dem afrikanischen Raum aus der Strafhaft heraus in sein Herkunftsland abzuschieben. Das war die erste Abschiebung eines Ausländers ohne Pass in dieses Herkunftsland, die erfolgreich mit einem Passersatzpapier umgesetzt werden konnte.

(Unruhe bei und Zurufe von der AfD - Zuruf von der AfD: Einer!)

Und kürzlich wurde gegenüber einem islamistischen Gefährder eine Abschiebungsanordnung meines Ministeriums nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes, verbunden mit einem unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot, verfügt. Der Ausländer, der zuvor rund um die Uhr zur Gefahrenabwehr überwacht wurde, konnte dazu veranlasst werden, von der Polizei sicherheitsbegleitet in sein Herkunftsland auszureisen. Anderenfalls wäre er abgeschoben worden.

Das sind nur drei Beispiele - wir haben eine Dreiminutendebatte, deswegen sind es nur drei  , die unterstreichen, dass das Land Sachsen-Anhalt straffällige Ausländer konsequent ausweist und im Bereich von Abschiebungen einen besonderen Fokus auf sicherheitsrelevante Personen hat, die bei Maßnahmen priorisiert werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)