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Plenarsitzung

Transkript


Rüdiger Erben (SPD):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, Sie haben soeben richtigerweise darauf hingewiesen, dass es um einen sehr komplexen Sachverhalt geht. Deswegen will ich mich nur auf wenige Punkte der umfänglichen Einbringungsrede des Herrn Ministers konzentrieren.

Das Positive vorweg: Es sind 248 Millionen € mehr als Finanzausgleichsmasse zu verteilen.

Doch ich will mich auf den horizontalen Finanzausgleich fokussieren. Wir haben die Feststellung, dass wir selbigen überprüfen wollen und das im Koalitionsvertrag auch so vereinbart. Wir haben aber nicht vereinbart, dass wir all das eins zu eins umsetzen, was ein Wissenschaftler uns aufschreibt, ohne dass wir wissen, was es konkret bedeutet.

Deswegen sage ich auch: Wir können erst ernsthaft und sachgerecht über diesen Gesetzentwurf beraten, wenn wir für jede einzelne Gemeinde in Sachsen-Anhalt wissen, was sie mit einer Finanzausgleichsmasse von knapp mehr 2 Milliarden € nach der aktuellen Rechtslage hätte und was sie mit der zukünftigen Rechtslage bekommen würde.

(Zustimmung von Dr. Falko Grube, SPD, von Dr. Katja Pähle, SPD, und von Olaf Meister, GRÜNE)

Wenn wir uns die Zahlen für das Jahr 2022 anschauen und auf der einen Seite die Feststellung haben, dass es unbestritten nur eine verhältnismäßig geringe Umverteilung im System gibt, und auf der anderen Seite wenige Gemeinden quasi diese gesamte Umverteilung durch eine Umstellung der Finanzkraftumlage bezahlen sollen, dann stehen wir doch vor erheblichen Problemen. Ich will die Gemeinden nennen. Es sind Leuna, Lützen, Kabelsketal, Sülzetal und Barleben; das sind die Gemeinden.

Wir wollen die Auswirkungen auf die Kreisumlagen in den betroffenen Gemeinden genau wissen. Denn die Umstellung - das ist ein Detail, das heute noch nicht erwähnt worden ist - führt auch dazu, dass die Bemessungsgrundlagen für die jeweiligen Landkreise geschmälert werden. Das hat auch massive Auswirkungen im Bördekreis, im Saalekreis und im Burgenlandkreis. Auch das können wir erst seriös bewerten, wenn uns die Modellberechnungen für das Jahr 2024 vorliegen.

Wir müssen sehr genau prüfen, ob es wirklich sachgerecht ist, dass keine Veredlung über die Verbandsgemeinden für die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinden stattfindet. Ich will daran erinnern, dass es damals vor allem - das liegt zugegebenermaßen einige Legislaturperioden zurück - ein großer Wunsch der CDU-Fraktion war, dass die Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden nicht schlechter gestellt werden als die Einheitsgemeinden. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann war Siegfried Borgwardt damals einer der Vorreiter bei dieser Forderung. Auch darüber müssen wir reden.

Ich will auf einen letzten Punkt hinweisen, was die Mittelzentren betrifft. Es ist der überraschende Effekt eingetreten, mit dem ich zugegebenermaßen auch nicht gerechnet hätte, dass nämlich der Gutachter zum Ergebnis kommt, dass die Veredelung der Einwohner der Mittelzentren nicht zu hoch, sondern sogar zu niedrig ist. Das müssen wir betrachten.

Ich nehme dafür wieder den Burgenlandkreis als Beispiel. Der Burgenlandkreis hat drei große Mittelzentren: Weißenfels, Naumburg, Zeitz; entsprechend der Reihenfolge nach Einwohnerzahlen. Wenn man die Einwohnerveredlung für die Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden, vier an der Zahl, im Burgenlandkreis aufhebt, dann erkennt man, wer in dem kleinen Landkreis diese Umverteilung bezahlen muss. Kleine Gemeinden würden noch schlechter gestellt, aber der Einwohner in einem abgelegenen Dorf 15 km vom Stadtzentrum eines Mittelzentrums entfernt, würde plötzlich veredelt. Deswegen ist mein Appell, uns ab Oktober, wenn die Zahlen vorliegen, sehr intensiv über diesen Fragen auszutauschen. Denn ich glaube, es gibt einen erheblichen Erörterungsbedarf.

Ein allerletzter Punkt. Es wird auch nach den jetzigen Berechnungen - ich vertraue einmal auf die vorliegenden Berechnungen für das Jahr 2022 - die Stadt Oebisfelde-Weferlingen betreffen. Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen befindet sich nach meiner Kenntnis seit 2014 in der Haushaltskonsolidierung.

Mit der Umstellung des horizontalen Finanzausgleichs würde die Gemeinde Oebisfelde-Weferlingen 14 % ihrer Zuweisungen verlieren, weil sie kein Mittelzentrum ist. Es gibt sicherlich Verschiebungen auch auf der Grundlage der Ansätze U 6 oder U 10. Wir treiben eine Gemeinde noch weiter in die Konsolidierung, wenn sie, mit dem Ziel, die Schwachen besser zu stellen, 14 % der Schlüsselzuweisungen abgeben muss. - Herzlichen Dank. Ich glaube, ich habe genügend Anregungen für Diskussionen in den nächsten Monaten geboten.

(Zustimmung bei der SPD)