Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/2791

(Erste Beratung in der 45. Sitzung des Landtages am 29.06.2023)


Es ist verabredet worden, keine Debatte durchzuführen. Aber Herr Lizureck hat Redebedarf für die Fraktion angemeldet. - Bitte, Herr Lizureck, das Rednerpult ist Ihres.


Frank Otto Lizureck (AfD):

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Ordnung und Sicherheit des Landes Sachsen-Anhalt haben Sie nun die Möglichkeit, auf die geänderten Bedingungen in unserem gemeinschaftlichen Miteinander zu reagieren.

Eine kleine Gruppe schickt sich an, die Gesellschaft zu terrorisieren. Es werden Straßen blockiert; Menschen daran gehindert, die täglichen Aufgaben zu bewältigen. Bürger kommen nicht zur Arbeit oder eben nicht nach Hause. Eltern wissen nicht, wie sie ihre Kinder aus Bildungseinrichtungen oder den Kindertagesstätten abholen sollen. Manche verpassen ihren Flieger in den verdienten Jahresurlaub.

Jedoch nur mit gemeinschaftlichen Regeln kann eine zivilisierte Gesellschaft das individuelle, auch das gemeinschaftliche Wohl und Freiheit garantieren. In unserer Demokratie ist es darum wichtig, alle Stimmen zu hören und zu diskutieren. Wer jedoch mit Gewalt und Repressalien seine Anschauungen durchsetzen will, der steht außerhalb dieser demokratischen Linie und missachtet unseren Rechtsstaat.

(Zustimmung von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD)

Dieses Problem aufgreifend, möchten wir mit einem 14-tägigen Präventivgewahrsam ein rechtliches Tool erstellen, das diese Delikte vorab verhindern kann und unseren Rechtsstaat schützt. 

Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben den Präventivgewahrsam als zulässiges Mittel der Gefahrenabwehr anerkannt. Hierbei kommt aber der 14-tägige Gewahrsam nicht in die Nähe einer normalen Haftstrafe, was wiederum für die rechtliche Bewertung kritisch wäre.

Der Präventivgewahrsam wird bereits erfolgreich in einigen Bundesländern als notwendig erachtet und praktiziert. Er sollte in Sachsen-Anhalt daher auch unproblematisch Anwendung finden. Jedoch muss der politische Wille zum Schutz unserer Bürger und unseres Rechtsstaats vorhanden sein. Jede Partei, jeder Abgeordnete bezieht damit Stellung zu unseren Grundwerten. 

Schützen Sie diese Werte und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. - Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.

(Beifall bei der AfD)