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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeit für Mietspiegel (Mietspiegelzuständigkeitsgesetz - MietspiegelZuG)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2243

Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/2768

(Erste Beratung in der 36. Sitzung des Landtages am 23.02.2023)


Die Berichterstattung wollte eigentlich Falko Grube machen, macht aber nunmehr Frau Simon-Kuch. - Wir sind ja flexibel. Bitte.


Elke Simon-Kuch (Berichterstatterin):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Gesetzes der Landesregierung über die Zuständigkeit für Mietspiegel hat der Landtag in der 36. Sitzung am 23. Februar 2023 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Gegenstand der vorliegenden Regelung ist die Regelung der Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung sowie die Anpassung und Veröffentlichung von Mietspiegeln.

In der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales am 17. Februar 2023 baten die Abgeordneten um Übersendung von Stellungnahmen, welche der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf im Anhörungsverfahren vorliegen.

Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 hat das Ministerium für Infrastruktur und Digitales die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt übersandt. Dieses Dokument liegt in der Vorlage 1 vor.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst übergab dem Infrastrukturausschuss mit Schreiben vom 30. März 2023 eine Synopse, die als Vorlage 2 verteilt wurde. Die Empfehlungen des GBD enthielten hauptsächlich Änderungen rechtsförmlicher Art und Konkretisierungen. So wurde vorgeschlagen, die ursprüngliche Regelung zum Inkrafttreten in § 3 zu ändern, da sonst für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eine Zuständigkeitslücke entstehen würde. Diese Zuständigkeitslücke kann durch ein rückwirkendes Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden.

Im April 2023 hatte der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, seine bereits vorliegende Stellungnahme zu ergänzen. Seitens des Städte- und Gemeindebundes bestand jedoch kein Ergänzungsbedarf.

Auch der Landkreistag Sachsen-Anhalt wurde gebeten, sich schriftlich zu diesem Gesetzentwurf zu äußern. Diese Stellungnahme vom 18. April 2023 wurde als Vorlage 3 verteilt.

In der 18. Sitzung am 21. April 2023 hat der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales diesen Gesetzentwurf beraten. Beratungsgrundlage waren die vom GBD in der Synopse unterbreiteten Änderungsempfehlungen in der Vorlage 2. Darüber hinausgehende Änderungsanträge lagen dem Ausschuss nicht vor.

Die vom GBD in der Überschrift und zu den §§ 1 bis 3 vorgeschlagenen Änderungen wurden vom Infrastrukturausschuss übernommen. Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Dieser beschied die Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 3 Stimmen. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 4 verteilt.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 40. Sitzung am 4. Mai 2023 bei 10 : 0 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung angeschlossen.

In der abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf im federführenden Infrastrukturausschuss am 26. Mai 2023 diente die vorläufige Beschlussempfehlung als Beratungsgrundlage. Änderungsanträge gab es nicht. Der Ausschuss verabschiedete mit 8 : 0 : 3 Stimmen die Ihnen als Drs. 8/2768 vorliegende Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.

Im Namen des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)