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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 17

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/2791


Herr Lizureck möchte den gerne einbringen. - Dann machen Sie das und Herr Aldag gibt Ihnen die Zeit.


Frank Otto Lizureck (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Grundlage polizeilichen Handelns und sieht wie die Polizeigesetze der anderen Bundesländer den Gewahrsam als Maßnahme der Freiheitsentziehung vor.

Dessen Bezeichnung wechselt von Land zu Land und heißt mal Unterbindungsgewahrsam, mal Verhinderungsgewahrsam, mal Präventiv- oder auch Präventionsgewahrsam. Er ist streng von der vorläufigen Festnahme zu unterscheiden, die längstens bis zum Ablauf des auf den Tag der Festnahme folgenden Tages andauern darf und ganz andere Voraussetzungen hat.

Präventiver Polizeigewahrsam ist eine Freiheitsentziehung und nur unter den dafür vorgesehenen hohen materiell- und verfahrensrechtlichen Anforderungen zulässig. Diese sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt und in den Tatbeständen der Polizeigesetze der Länder ausformuliert. Sie setzen unmittelbare Gefahren für hochwertige Rechtsgüter voraus.

Nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes können Personen mit richterlichen Beschluss in Gewahrsam genommen werden, wenn dies - ich zitiere - „unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern […].“

Das steht so oder so ähnlich in allen Polizeigesetzen des Bundes und der Länder. Es muss also jemand schon mehr als auffällig geworden sein, bevor eine solche präventive Maßnahme verhängt werden kann. Aktuell fallen mir dabei - das wird sie nicht wundern - die Straßenblockaden der sogenannten Letzten Generation ein, der das BKA bereits jetzt 580 Straftaten zuordnet, immer wieder mit Ansage, immer wieder mit einer zur Schau getragenen Arroganz, mit der noch im Gerichtssaal nach der Verurteilung medienwirksam die nächste rechtswidrige Aktion angekündigt wird.

Der Erziehungsgedanke des Strafrechts läuft doch so völlig ins Leere und der Rechtsstaat wird zum Popanz gemacht. Das fällt leicht, wenn Geldstrafe und Gerichtskosten von Sponsoren im Ausland ersetzt werden. Schließlich ist dies ja eine gute Investition für diese Sponsoren, um den ökologischen Ablasshandel voranzutreiben. Dafür bedarf es willfähriger Erfüllungsgehilfen. Aber auch opportunistische Kommunalpolitiker schließen Stillhalteabkommen mit Straftätern, um sie damit aufzuwerten und die eigene Politik zu rechtfertigen.

Wir sehen hier einen klaren Handlungsbedarf. Weil sich der Abschreckungseffekt von Geld- oder Bewährungsstrafen offenbar in Grenzen hält, halten wir die Anwendung des Präventivgewahrsams für solche selbsterklärten notorischen Wiederholungstäter für absolut geboten. Allerdings ist die maximale Gewahrsamsdauer in Sachsen-Anhalt von derzeit vier Tagen zu kurz bemessen, um einen Abschreckungseffekt zu erzielen.

Die maximal vier Tage Gewahrsam werden von den Politikhooligans als Abenteuer wahrgenommen, das ihnen in ihrem sektiererischen Umfeld höchstens noch Lob und Anerkennung verschafft. Das ändert sich, wenn aus maximal vier Tagen 14 Tage werden, was mental für die Wiederholungstäter mit dem dauerhaften Verlassen der häuslichen Wohlfühlzone verbunden ist. Vier Tage lassen sich ganz schnell mal aussitzen, 14 Tage Aussitzen wird da schon etwas schwieriger.

Dass ein längerer Präventivgewahrsam eine abschreckende Wirkung entfaltet, ist übrigens auch die Überzeugung des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt, für den es nämlich kein Zufall ist, dass sich die sogenannte Letzte Generation für ihre Straßenblockaden Berlin und nicht München als Schwerpunkt ausgesucht hat. Bis vor kurzem galt ja in Berlin eine Maximaldauer von zwei Tagen für den Präventivgewahrsam, in Bayern ist dies bis zu 30 Tage möglich.

Auch die beim Deutschen Gewerkschaftsbund angedockte Gewerkschaft der Polizei bläst in das gleiche Horn. Der Verhinderungsgewahrsam sei ein wirksames, verhältnismäßiges Instrument des gesetzlichen Auftrages der Gefahrenabwehr. - So sprach der Bundesvorsitzende der GdP Jochen Kopelke.

Um diese Problemstellung auch kontrovers zu betrachten, dürfen wir bei der Diskussion über diese Verlängerung nicht die Grundprinzipien unserer Rechtsstaatlichkeit aus den Augen verlieren. Eine der zentralen Säulen eines demokratischen Systems ist der Schutz der individuellen Freiheiten und der Rechte des Einzelnen.

Der Präventivgewahrsam stellt zweifellos einen Eingriff in diese Freiheiten dar und darf darum nur unter strengen Voraussetzungen und in klar definierten Situationen eingesetzt werden. Deshalb ist und bleibt der Richtervorbehalt unverzichtbar.

Beim Vergleich mit anderen Bundesländern bewegt sich das Land Sachsen-Anhalt mit maximal vier Tagen am unteren Ende der Skala der Bundesländer, seit der neue rot-schwarze Berliner Senat die Dauer von zwei auf immerhin fünf Tage ausgedehnt hat. Mit der von uns geforderten Maximaldauer von 14 Tagen würde Sachsen-Anhalt im bundesweiten Vergleich in das moderate Mittelfeld zu Baden-Württemberg und Sachsen aufrücken.

Angesichts der Regelungen in Bayern und in Nordrhein-Westfalen mit maximal 30 bzw. 28 Tagen sind 14 Tage kein unverhältnismäßiges Übermaß. Wie schon erwähnt: am 15. Juni entschied ja der Bayerische Verfassungsgerichtshof, dass auch 30 Tage Präventivgewahrsam verfassungsgemäß sind.

Sehen wir doch mal, ob mit maximal 14 Tagen schon der abschreckende Effekt eintritt, den wir erzielen wollen. Nachschärfen könnten wir dann in § 40 Abs. 1 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, der bei uns die Maximaldauer regelt, immer noch. Wenn wir feststellen, dass der Präventivgewahrsam als Warnschuss nicht ausreicht, kommt sowieso das Strafrecht mit Freiheitsstrafen ins Spiel. Aber ich denke, das ist dann eine ganz andere Hausnummer.

Meine Damen und Herren! Wir müssen unser Gemeinwesen vor Personen und vor Gruppierungen schützten, die sich bewusst über das Recht und den Rechtsstaat stellen. Die sogenannte Letzte Generation und auch die international agierende Extinction Rebellion sind nicht nur kriminelle Vereinigungen im Sinne des allgemeinen Strafrechts, die lediglich Beute machen wollen; sondern die sogenannte Letze Generation verfolgt mit ihren Straftaten politische Ziele und fordert die verfassungsmäßige Ordnung heraus.

Vielleicht nicht die verleiteten Mitläufer, aber die Hintermänner von der Letzen Generation wollen einen anderen Staat, in dem der vermeintliche Klimaschutz als Prinzip immer absoluten Vorrang hat und quasi über der Verfassung steht. - Das ist Ökodiktatur.

Früher war die typische Kundschaft für den Präventivgewahrsam der notorische Fußball-Hooligan der Kategorie C, für den die dritte Halbzeit wichtiger war als die beiden davor.

(Ulrich Siegmund, AfD, lacht)

Das jedoch hat sich mit dem sich radikalisierenden Auftreten der Öko- und Klimaextremisten und ihrem Methodenwechsel schlagartig geändert.

Wir brauchen darum ein Zeichen und zugleich ein Instrument gegen jene Ökoextremisten. Wir müssen die verhetzten und fehlgeleiteten Fußtruppen zum Nachdenken bringen, damit sie merken, dass keine schweigende Mehrheit hinter ihnen und ihren Sabotageakten steht.

Schützen wir also unsere Demokratie vor dem Extremismus. Lassen wir nicht zu, dass nach brauner und roter Diktatur nun auch noch eine grüne hinzukommt.

(Olaf Meister, GRÜNE: Mann, Mann, Mann!)

Zeigen wir diesen Extremisten, dass sie nicht die Avantgarde sind, sondern die Handlanger handfester wirtschaftlicher und politischer Interessen, die unser Land als Handels- und Industriemacht ausschalten wollen,

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Oh!)

damit ganz andere diese Leerstelle besetzen und davon profitieren können.

Ich denke, ein Fingerzeig an das Wirtschaftsministerium der Bundesregierung ist hierbei ausdrücklich gewollt.

Ich bitte Sie um eine Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport. - Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.

(Zustimmung bei der AfD)