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Plenarsitzung

Transkript

Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt): 

Frau Präsidentin! Meine Damen sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das haben wir selbstverständlich überhört. Erneut stehe ich vor Ihnen. Kollegin Grimm-Benne verhandelt weiterhin in Berlin. Es ist richtig und gut, das sie das tut. Deshalb darf ich Ihnen die Rede zu Gehör bringen.

Frauenhäuser sind ein unverzichtbarer Teil des Hilfesystems in Sachsen-Anhalt. Die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen leisten eine unschätzbare wertvolle Arbeit, um gewaltbetroffenen Frauen Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen. Das verdient Dank und Würdigung; der Abg. Pott hat das ebenfalls gerade getan. 

Doch Dank und Würdigung reichen angesichts der Betroffenenzahlen nicht aus. Die jüngsten Veröffentlichungen der Kriminalstatistik Sachsen-Anhalt führen noch einmal drastisch vor Augen, dass der Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt noch lange nicht gewonnen ist. Nur mit einem gut funktionierenden System von Schutz- und Beratungseinrichtungen sowie unablässiger Präventionsarbeit kann es uns gelingen, Frauen vor aller Form von Gewalt zu schützen und diese Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Deshalb legen wir den Schwerpunkt unserer Arbeit auf die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das bedeutet, dass die Landesregierung den Gewaltschutz in Sachsen-Anhalt kontinuierlich ausbauen und das Hilfesystem zur Beratung sowie zum Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt weiter stärken wird.

In Sachsen-Anhalt wurde in den letzten 33 Jahren ein Netz von Beratungsangeboten und Hilfsmöglichkeiten für Opfer von häuslicher Gewalt etabliert. Neben den 19 Frauenhäusern mit ihren neun ambulanten Beratungsstellen sowie den vier Beratungsstellen für Opfer von sexueller Gewalt bieten die vier Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking eine unverzichtbare Ergänzung für die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem ersten Schritt haben wir im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 1 Million € mehr in das System gegeben, um eine tarifgerechte Bezahlung zu gewährleisten und die personelle Situation zu verbessern. Diese Verbesserung haben wir 2023 verstetigt. Im Koalitionsvertrag haben die regierungstragenden Parteien darüber hinaus vorgesehen - ich zitiere  : „Für das Hauswirtschafts- und Gebäudemanagement ist je nach Größe der Einrichtung angemessen Personal vorzuhalten.“

Für das Hauswirtschafts- und Gebäudemanagement sind bisher lediglich Sachkosten für den Einkauf von Dienstleistungen förderfähig gewesen. Klar ist, das wird weder der inhaltlichen Aufgabe der Stelle noch dem finanziellen Rahmen, in dem sich die Frauenhäuser bewegen müssen, gerecht. Wenn Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen hauswirtschaftliche übernehmen müssen, besteht die Gefahr, dass für die Betreuung ihrer Klientinnen weniger Zeit zur Verfügung steht. 

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP - Guido Kosmehl, FDP: Das ist so!) 

Hauswirtschafterinnen sind insofern eine Entlastung im Interesse einer qualitätsgesicherten Versorgung und Betreuung in den Frauenhäusern. Mit dem vorliegenden Antrag soll ein weiterer Schritt zur Stärkung der wichtigen Arbeit in den Frauenhäusern gegangen werden, weshalb ich ihn ausdrücklich auch namens der Kollegin Grimm-Benne begrüßen und um Zustimmung hierzu Ihrerseits werben möchte. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)