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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 4

Beratung

Führerschein-Zuschuss für Sachsen-Anhalts Auszubildende

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/2795


Herr Lieschke bringt den Antrag ein.

(Zustimmung bei der AfD)


Matthias Lieschke (AfD): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Nach den aufregenden Wahlen gestern jetzt ein schönes Sachthema. Der Führerschein geht uns alle an. Wie aus einer aktuellen IHK-Umfrage hervorgeht, konnten bei rund 40 % der befragten Firmen im vergangenen Jahr nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzt werden. Gut 80 % der betroffenen Unternehmen beklagten zudem, dass keine geeigneten Bewerbungen eingingen. Erschwerend kommt hinzu, dass fast jeder dritte Auszubildende seine Berufsausbildung abbricht.

Wichtiger denn je ist es daher, die Attraktivität der Berufsausbildung zu steigern. Ein geeignetes Mittel, um die Attraktivität der Ausbildungsberufe zu erhöhen, ist der in dem Antrag geforderte Landeszuschuss zur Förderung der Mobilität von Auszubildenden. 

Wie aus der Auswertung der diesjährigen Umfrage unter Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr des Ausbildungsjahres 2022/2023 der 15 Industrie- und Handelskammern hervorgeht, sind lange Fahrzeiten zur Berufsschule nach wie vor ein riesengroßes Thema. Knapp die Hälfte aller Auszubildenden fährt länger als eine Stunde von der Wohnung zur Berufsschule. Das ist schlichtweg viel zu weit. Daher fordern wir einen Führerscheinzuschuss für Sachsen-Anhalts Auszubildende, egal ob diese einen Beruf in einer betrieblichen Ausbildungsstätte oder an einer berufsbildenden Schule in Sachsen-Anhalt erlernen.

(Beifall bei der AfD)

Für viele Menschen an der Schwelle zum Erwachsenwerden bedeutet der Führerschein ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit. Gerade im ländlichen Raum steht dieses Stück Plastik für noch mehr: Junge Menschen erlangen durch den Erwerb der Fahrerlaubnis mehr Mobilität und mehr Flexibilität; denn oftmals wird die Strecke zwischen Wohnort und berufsbildender Schule bzw. Ausbildungsstätte durch den öffentlichen Nahverkehr nicht ausreichend bedient. Hierzu liefere ich Ihnen gern konkrete Zahlen. 

Eine Umfrage des Bundesagrarministeriums aus dem Jahr 2021 zeigt, dass Mobilität auf dem Land vor allem eines heißt: mit dem Auto zu fahren. Für 84 % der Landbewohner sind Autos und Motorräder das Verkehrsmittel der Wahl. In Ballungsgebieten - die Zahl möchte ich noch nachliefern - fahren 71 % Bus und Bahn; im ländlichen Raum sind es lediglich 42 %. Woran liegt das? Ich werde es Ihnen sagen. In der Realität ist es noch immer so: Je weniger eine Region besiedelt ist, desto geringer ist auch das ÖPNV-Angebot. Lediglich 32 % der Befragten im ländlichen Raum gaben an, dass die Taktung von Bussen und Bahnen im ländlichen Raum gut ist. 

Zusammengefasst ist der Individualverkehr nach wie vor das Mittel der Wahl, um nicht von einem schlechten öffentlichen Nahverkehr abhängig zu sein. Daher wird die Landesregierung aufgefordert, erstens einen Landeszuschuss in Höhe von 50 % der Kosten, maximal 1 500 €, für eine Fahrerlaubnis der Klassen B, A2, A1 oder AM für Auszubildende einzuführen, deren Wohnort sowie deren betriebliche Ausbildungsstätte oder berufsbildende Schule sich im Bundesland Sachsen-Anhalt befinden, und zweitens zeitnah eine entsprechende Förderrichtlinie auszuarbeiten, um dies regelkonform umzusetzen.

Zu Punkt 1 unseres Antrags ist Folgendes zu sagen. Ein exakter Preis für einen Führerschein lässt sich nicht pauschal beziffern. Fahrschulen unterliegen keiner Gebührenordnung. Das heißt, jede Fahrschule darf ihre Preise für den nötigen Vorbereitungslehrgang zum Erwerb der Fahrerlaubnis selbst bestimmen. Für Pkw benötigt man den Führerschein der Klasse B. Dieser ist in meinen Augen sehr, sehr teuer. Die Kosten für die Fahrerlaubnis liegen in Deutschland derzeit zwischen 2 600 € und 3 500 €. Gerade für Auszubildende ist dies eine stolze Summe.

An dieser Stelle könnten Sie mich fragen, warum wir in unserem Antrag einen Landeszuschuss in Höhe von lediglich 50 % der Kosten, maximal 1 500 €, fordern. Gern greife ich dem vor. Etwas, das man umsonst hinterhergeworfen bekommt, ist in den Augen vieler nichts wert. Deshalb haben wir uns für einen Zuschuss in Höhe von 50 % entschieden. 

Darüber hinaus ist es wichtig, Fehlanreize zu vermeiden und den Zuschuss an feste Bedingungen zu knüpfen. So soll der Förderbetrag von bis zu 1 500 € an die erfolgreiche Beendigung der Ausbildungszeit gekoppelt sein. Wer also den restlichen Anteil aus seinem Portemonnaie beisteuert und die Ausbildung erfolgreich absolviert, der kann am Ende stolzer Besitzer eines geförderten Führerscheins sein. Übrigens nehme ich hierbei durchaus auch die Betriebe mit in die Verantwortung; denn jeder Betrieb, der Auszubildende sucht, könnte sich durchaus dazu bereit erklären, die anderen 50 % aus seiner Tasche beizusteuern, um Auszubildende anzuziehen.

Ausgehend von der Zahl von 10 000 Azubis, die im Jahr 2021 einen neuen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, und einem Förderbetrag in Höhe von bis zu 1 500 € ergibt sich für den Führerscheinzuschuss rechnerisch eine maximale Belastung von 15 Millionen € für den Haushalt. 

Klar ist auch, dass diese Mittel eine sehr vernünftige und nachhaltige Ausgabe wären. Ein Blick in den Haushaltsplan zeigt, dass Gelder in viele unsinnige Projekte fließen; für den Führerscheinzuschuss wären die Mittel endlich einmal ordnungsgemäß angelegt.

Unser Antrag wird die Attraktivität der Berufsausbildung steigern und entsprechende Anreize setzen, sich für eine Ausbildung zu entscheiden.

Schlussendlich bleibt mir nur noch eines zu sagen, meine sehr verehrten Abgeordneten: Lassen Sie uns eine gute Tat für unseren Nachwuchs, unsere Azubis vollbringen.

Ich würde diesen Antrag in Richtung des Wirtschaftsausschusses schieben. Ich denke, dorthin gehört er. Bei der Liste der anschließenden Redner sehe ich: Da ist Bildung, da ist Infrastruktur, da ist alles drin. In meinen Augen ist dieser Antrag so ähnlich wie die Meistergründungsprämie, die seinerzeit auch sehr attraktiv war, als sie eingeführt wurde. Ich glaube, diese 1 500 € für den Führerschein liegen auf der gleichen Linie. Deswegen bin ich der Meinung, der Antrag sollte zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Das beantrage ich hiermit. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)