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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT


Ich weise darauf hin, dass wir nach dem neuen Verfahren starten. Wir starten mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Fragestellende hat die Möglichkeit, noch zwei Nachfragen zu stellen, und dann geht es weiter. - Bitte, Frau Sziborra-Seidlitz.


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sachsen-Anhalt ist bundesweit eines der Länder mit einer der höchsten Schulabbrecherinnenquote. Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Schulabbruch. Aber Schulsozialarbeit ist laut Definition und auch laut der Beschreibung der Leistungserbringerinnen weit mehr. Sie hilft Schülerinnen auch bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und ist eben nicht nur in akuten Fällen von Schulabstinenz zuständig und vor Ort, sondern auch zur Prävention.

Meine Frage an die Landesregierung lautet: Wie schätzen Sie die Aufgabe und die Rolle von Schulsozialarbeit ein und wie haben Sie diese Einschätzung in die Ausgestaltung der Projektauswahlkriterien des zweiten Förderzyklus des ESF-Programms einfließen lassen?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ich denke, Frau Ministerin Feußner wird sich der Beantwortung widmen.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute dazu noch einen Antrag. Deshalb bin ich etwas verwundert, dass ich jetzt sozusagen vorab hierzu schon berichten soll. Vielleicht ersparen wir uns dann den Antrag. Dann haben wir noch ein bisschen mehr Zeit, weil wir sowieso schon zeitlich begrenzt sind.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Ich werde Ihre Frage trotzdem gern beantworten. Ich muss jetzt noch einmal darauf hinweisen, dass Schulsozialarbeit ein Teilbereich der Jugendsozialarbeit und damit Bestandteil des SGB VIII ist. Sie stellt eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dar. Somit obliegt die Zuständigkeit hierfür dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist soziale Arbeit in der Schule.

Dafür gewährt das Land den Kommunen über den § 31 KJHG des Landes Sachsen-Anhalt jährlich insgesamt mehr als 8 Millionen € zur Förderung von Ausgaben für Fachkräfte und für örtliche Maßnahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes gemäß den §§ 11 bis 14 SGB VIII.

Das heißt, wir geben den Kommunen Geld für die Jugendsozialarbeit. Darüber hinaus - darüber sind Sie ja informiert - haben wir über die ESF-Mittel ein Programm aufgelegt, mit dem wir 380 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter fördern. Das ESF-Programm befindet sich jetzt im zweiten Förderzyklus. Darüber werden wir nachher diskutieren.

Wir als Land sind dabei im Vergleich mit anderen Bundesländern weit vorn, weil wir uns als Land bisher ganz massiv in die Finanzierung der Schulsozialarbeit eingebracht haben. Wir halten es für eine äußerst wichtige Aufgabe, Schülerinnen und Schüler zu helfen, einen Schulabschluss zu erringen. Das war der Ursprung des Programms „Schulerfolg sichern!“. Damit haben wir das bei der EU beantragt. Darauf haben wir immer den Fokus bei der Schulsozialarbeit gelegt.

Das Bildungsministerium ist inhaltlich ja nicht beteiligt. Die inhaltlichen Fragen, z. B. wie die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter agieren, obliegen der Jugendhilfe. Wir sind nur Mittelgeber. Wir reichen die EU-Mittel und den Eigenanteil des Landes aus.

Darüber hinaus sind die Aufgaben, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter übernehmen, klar definiert. Dazu sind die Schulen mit der Jugendhilfe mehr oder weniger ständig in Kontakt. Das erwarte ich zumindest. Das klappt bei dem einen besser, bei dem anderen vielleicht nicht ganz so gut. Das klare Ziel ist aber vorgegeben.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Bitte, die Nachfrage.


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Vielen Dank. - Nun ist es ja so - daran entzündet sich die Diskussion aktuell gerade wieder  , dass es neue Förderkriterien für die nächste Förderperiode gibt. Es gibt - der Brief dazu hat nicht nur Sie, sondern auch uns Abgeordnete erreicht - gerade von den über die LIGA organisierten Trägern der Schulsozialarbeit erhebliche fachliche Kritik an den Auswahlkriterien. Sie sagen aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Tätigkeit, dass diese Auswahlkriterien nicht dazu taugen, Schulsozialarbeit in dem geforderten Maß überall sicherzustellen.

Ich hatte eine Dringliche Anfrage an Sie gestellt mit der Frage, wie Sie mit dieser Kritik umgegangen sind. Darauf gab es nur die Antwort: Es gab eine Antwort. Vielleicht können Sie einmal darstellen, was Sie auf diese fachliche Kritik geantwortet haben.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Zur fachlichen Kritik. Die einen sagen, das sind gute Auswahlkriterien. Die anderen sagen, es sind weniger gute Auswahlkriterien. Die werden gemeinsam mit der EU-VB abgestimmt. Zudem gibt es den Beirat, der entsprechend agiert und mit dem die Kriterien gemeinsam abgestimmt werden. Wenn wir mit der EU ein Programm auflegen, in dem wir klar festlegen, was unser Kernproblem ist, nämlich der Schulabsentismus, und dass wir das beheben wollen und mehr Schülerinnen und Schüler zu einem Schulabschluss bringen wollen   ich nenne es noch einmal: Schulerfolg sichern!  , dann ist auch klar, dass bei den Kriterien der Fokus darauf gelegt wird.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Dass die LIGA jetzt vielleicht andere Intentionen verfolgt     Deswegen habe ich vorhin den ersten Teil vorgetragen. Die soziale Arbeit in den Schulen beinhaltet nicht nur Arbeit in den Schulen, sondern - auch was den Schulerfolg anbelangt - wesentlich mehr. Das obliegt sozusagen nicht meiner Aufgabe, sondern das obliegt der Jugendhilfe. Das müssen wir klar unterscheiden. Diesbezüglich sind die Kommunen in der Pflicht, das gemeinsam mit ihren Verwaltungen und ihrem entsprechenden Personal umzusetzen.

(Frank Bommersbach, CDU, zustimmend: Das machen sie auch!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke. - Dann setzen wir fort mit der Fraktion der CDU. - Herr Krull.