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Plenarsitzung

Transkript

Konstantin Pott (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach dem gestrigen Kindertag thematisieren wir heute fast zu Beginn der Sitzung die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz sowie die Kindergrundsicherung. Ich denke, das ist sehr passend. Weil Sie diese beiden Themen in Ihrem Antrag ansprechen, möchte ich meinen Redebeitrag zweiteilen: zum einen zum Thema Kinderrechte in das Grundgesetz und zum anderen zur Kindergrundsicherung.

Zunächst zum Thema Kinderrechte in das Grundgesetz. Ich glaube - das hat die Debatte deutlich gemacht  , die Relevanz von Kinderrechten ist selbsterklärend, sehen wir doch heute Kinder inzwischen viel stärker als selbstständige Individuen mit eigenständigen Bedürfnissen. Wir Liberale stehen natürlich für Eigenständigkeit und für das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit der Kinder.

(Beifall bei der FDP)

Ich möchte aber auch klarstellen, dass das Grundgesetz und alle darin festgeschriebenen Grundrechte für alle Menschen in Deutschland gelten und alle Menschen in Deutschland einbeziehen und somit selbstverständlich auch Kinder.

(Beifall bei der FDP)

Eine explizite Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz wäre damit also vor allem eine symbolische Aktion. Eine wirkliche Veränderung für Kinder und Jugendliche kann durchaus bezweifelt werden. Außerdem müssen wir beachten, dass wir ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen Eltern, Kind und Staat brauchen. Wir sollten mit einer solchen Aktion nicht die Elternrechte untergraben. Es ist wichtig, das zu beachten.

(Zustimmung bei der FDP)

Kommen wir nun zur Kindergrundsicherung. Sie stellt eine sehr ausführliche sozialpolitische Reform des Bundes dar und soll voraussichtlich im Jahr 2025 eingeführt werden. Die Kindergrundsicherung soll grundlegend eine Bündelung verschiedener vorhandener Leistungen darstellen wie z. B. das Kindergeld oder Leistungen des SGB II. Mit dieser Mittelbündelung geht auch eine Entbürokratisierung einher, die wir als Freie Demokraten äußerst befürworten. Die Leistungen können somit vereinfacht beantragt werden und es entsteht kein neues Bürokratiemonster. Wir müssen wegkommen von neuen Programmen, von neuen Förderungen, sondern müssen die bestehenden zusammenfassen,

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

damit wir nicht immer wieder dieselben Fehler machen und glauben, wir könnten mit neuen Förderprojekten, die parallel weiterlaufen, die Probleme lösen. Damit machten wir die Fehler der Vergangenheit. Es ist jetzt Zeit, im sozialpolitischen Raum umzudenken. Das können wir mit einer solchen Zusammenfassung erreichen.

(Beifall bei der FDP)

Die Kindergrundsicherung soll sich auch nach dem persönlichen Bedarf richten. Auch das ist aus unserer Sicht ein begrüßenswertes Vorhaben. Wichtig ist uns dabei, die Mittel müssen bei der Zielgruppe ankommen, die es betrifft. Das haben wir nämlich in der Vergangenheit auch gesehen und das ist auch im Redebeitrag von Frau von Angern deutlich geworden: Häufig fließen die Mittel nicht ab. Man muss an die Ursachen herangehen. Bürokratieabbaus ist dafür ein wichtiges Stichwort. Ich halte persönlich nicht viel davon, dass wir Projekte schaffen mit hohem bürokratischen Aufwand und dann noch zusätzliche Stellen schaffen, um dabei zu unterstützen, komplizierte Anträge auszufüllen. Ich glaube, das ist eine Selbstbeschäftigung, die wir durchführen. Vielmehr wird uns effektiver Bürokratieabbau dabei helfen, dass das Geld bei den Betroffenen ankommt.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Insgesamt muss man sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, Sie haben einen Antrag gestellt, der vor allem den bundespolitischen Bereich betrifft. Sowohl die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz als auch die Kindergrundsicherung sind Dinge, über die vornehmlich im Bundestag diskutiert werden muss. Das Land ist natürlich in einer Situation, in der es beraten und sich in die Debatte einbringen kann. Das werden wir auch tun. Dazu gibt es Verabredungen im Koalitionsvertrag. Insgesamt, glaube ich, sollten wir uns im Land auf die Dinge konzentrieren, die wir als Erstes beeinflussen können, die wir selbst angehen können. Dazu hätte ich mir persönlich ein bisschen mehr gewünscht.

Was bleibt schlussendlich zum vorliegenden Antrag zu sagen? - Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hat vor allem einen symbolischen Charakter. Die Einführung der Kindergrundsicherung stellt eine sehr ausführliche sozialpolitische Reform der bestehenden Leistungen dar, die wir als Liberale begrüßen und welche wir als Land begleiten müssen. Wir stimmen daher für eine Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung, wie schon gesagt, an den Rechtsausschuss sowie an den Finanzausschuss. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP)