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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Danke. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Danke fürs Rauchen - thank you for Smoking.

(Zuruf)

- Ja. - Das ist der Titel eines satirischen Spielfilms über Strategien der Tabak-Lobby. Es ist ein Klassiker, produziert im Jahr 2005, also wenige Jahre nachdem schockierende Erkenntnisse über bis dahin unvorstellbar perfide und weitreichende Manipulationsmethoden der Tabakindustrie ans Licht gekommen waren.

Im gleichen Jahr trat das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in Kraft. Mittlerweile ist es von 182 Staaten ratifiziert worden. Es zielt auf die Reduzierung der weltweit enormen Krankheitslast und Sterblichkeit durch Tabak und Rauchen einschließlich des Passivrauchens, welches Kinder besonders gefährdet.

Im europäischen Vergleich gehört Deutschland mit besonders großzügigen Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen, wie z. B. bei Tabak-Außenwerbung und Nichtraucherschutz, zu den Schlusslichtern bei der Umsetzung. Eine starke Zersplitterung der Zuständigkeiten und ein fortgesetzt hoher Einfluss der Tabak-Lobby werden als Ursachen dafür diskutiert.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drängt auf die Umsetzung von gesetzgeberisch relevanten Teilen des Konzeptes „Sachsen-Anhalt atmet auf - Nichtraucherschutz und Prävention verstärken“. Die Landesstelle für Suchtfragen entwickelte dieses Konzept aufgrund eines Landtagsbeschlusses und stellte es im Oktober 2021 bei einem landesweiten Online-Forum vor, an dem auch gesundheitspolitische Sprecherinnen und Sprecher der im Landtag vertretenen Fraktionen teilnahmen.

Die gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz betreffen eine von mehreren Säulen, die darin behandelt werden. Das Konzept enthält verschiedene ineinandergreifende Ansatzpunkte nach dem neuesten Stand der internationalen Erfahrung bei der Umsetzung der WHO-Tabakrahmenkonvention, zugeschnitten auf die Probleme und Potenziale in Sachsen-Anhalt. Insgesamt ist es eine wertvolle fachliche Ressource.

Aus fachlicher Perspektive ist eindeutig, dass das Nichtraucherschutzgesetz für Sachsen-Anhalt, das im Jahr 2008 in Kraft trat, bedarf einer modernen Anpassung an neue Entwicklungen. Beispielsweise ist der Trend zu den oft verharmlosten E-Zigaretten mit und ohne Tabak, die inzwischen besonders bei jungen Menschen beliebt sind, zu berücksichtigen.

Der Blick z. B. nach Bayern, in das Saarland oder nach NRW zeigt, dass ein beherzter Nichtraucherschutz umsetzbar ist und gut angenommen wird. Der vorliegende Alternativantrag sieht vor, eine Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes ins Auge zu fassen, zunächst mit einer Evaluierung. Ich bitte dafür um Zustimmung. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD)