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Plenarsitzung

Transkript

Matthias Redlich (CDU):

Werter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nichtraucherschutz ist wichtig. Das Rauchen gehört zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken. So weit sind wir uns, glaube ich, an dieser Stelle einig. Volljährige dürfen aber Tabakwaren in Deutschland kaufen und konsumieren. Die Gefahren des Rauchens sind hinlänglich bekannt. Plakativ werden diese auf den Verpackungen dargestellt. Konsumenten von Tabakwaren gefährden die eigene Gesundheit also sehr bewusst. Als mündiger Erwachsener steht Ihnen das auch zu. Rauchen ist aber auch passiv schädlich. Nichtraucher können so ungewollten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sein. Diese zu vermeiden, ist wichtig, insbesondere in geschlossenen Räumen.

Ein Nichtraucher-Innen-Schutz, also ein weitreichendes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, in Gaststätten und in Verkehrsmitteln, wird in Sachsen-Anhalt seit 2008 umgesetzt. Ausgenommen sind private Wohnungen.

Der Anteil der Tabakkonsumenten    

(Unruhe)

Herr Präsident, mir ist es zu laut.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Ja, Herr Redlich, das ist so. Wir versuchen es wieder. - Okay.


Matthias Redlich (CDU):

Der Anteil der Tabakkonsumenten unter den Jugendlichen und den Erwachsenen ist in Sachsen-Anhalt rückläufig, liegt aber insgesamt weiter über dem Bundesdurchschnitt. Menschen aus niedrigen sozialen Milieus und Personen ohne Schulabschluss rauchen dabei wesentlich häufiger als andere. Bedenklich ist aber insbesondere auch der hohe Anteil von Kindern, die eben in Raucherhaushalten aufwachsen.

Eine weitere Ausweitung von Rauchverboten in öffentlichen Bereichen, in Gaststätten oder aber auch im Freien, wie es der Antrag der GRÜNEN fordert, wird dies nicht ändern. Im Gegenteil: Eine Ausweitung von Rauchverboten kann auch dazu führen, dass sich der Konsum von Zigaretten weiter in die eigenen vier Wände verlagert und dann die Gesundheit von Kindern als besonders schutzbedürftige Gruppe zusätzlich gefährdet.

Gleiches gilt auch, wenn wir E-Zigaretten, Verdampfer oder andere Produkte mit den klassischen Tabakwaren noch weiter gleichsetzen. Das kann einen ähnlichen Effekt haben; denn Alternativprodukte dienen vielfach gerade als Ersatz zum Rauchen von Tabak. Studien belegen zwar, dass auch dieses passive Einatmen von Dämpfen von E-Zigaretten insgesamt natürlich gefährlich ist, aber die Gefährlichkeit ist wesentlich geringer als beim klassischen Rauchen.

Zusätzliche Verbote an Haltestellen des ÖPNV oder an Plätzen sind zudem natürlich unter der Problematik, dass diese kaum kontrollierbar und damit auch kaum durchsetzbar sind, zu überdenken. Man muss darüber nachdenken, wie man das macht.

Bei Tabak fordern die GRÜNEN Nichtraucherschutz, Verbote und kriminalisieren jetzt die Konsumenten. Bei Cannabis argumentieren sie aber, dass Verbote niemanden vom Konsum abhalten werden und fordern, die Selbstverantwortung mündiger Erwachsener zu stärken und Konsumenten eben nicht länger zu kriminalisieren. Das klingt irgendwie schon ein wenig doppelzüngig.

(Zustimmung bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP)

Cannabis ist nämlich eine Übergangsdroge und der Co-Konsum zu Tabak gilt als besonderer Risikofaktor auch für jüngere Menschen. Das belegen sehr viele Studien.

Kurz und knapp: Den Antrag der GRÜNEN lehnen wir ab. Stattdessen wollen wir, wie es auch der Bericht fordert, erst einmal das Monitoring voranbringen, evaluieren und eben die Präventionsmaßnahmen weiter voranbringen. Daher bitten wir um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Koalition. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei der FDP)