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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Rettungsschirm für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt - Daseinsvorsorge im Land absichern!

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/1853

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/2347

(Erste Beratung in der 30. Sitzung des Landtages am 18.11.2022)


Bericht erstatten wird Frau Dr. Richter-Airijoki.


Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag wurde in der 29. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt am 17. November 2022 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Mit dem Antrag will die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung mit der Errichtung eines Rettungsschirms in Höhe von 300 Millionen € beauftragen, aus dem die krisenbedingten Defizite der Krankenhäuser rückwirkend zum 1. Juli 2022 bereinigt und somit Insolvenzen vermieden werden sollen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 18. Sitzung am 30. November 2022 erstmals mit dem vorgenannten Antrag. Zur Beratung lag dem Ausschuss ein Schreiben der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. vom 24. November 2022 vor.

Nach einer kurzen Diskussion kam der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überein, den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen am 11. Januar 2023 erneut aufzugreifen und eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten.

Zu Beginn dieser Beratung führte die Landesregierung aus, dass in der Gesundheitsministerkonferenz am 5. Januar 2023 alle Länder deutlich gemacht hätten, an der dualen Krankenhausfinanzierung festhalten zu wollen. Die Betriebskosten und das Personal würden somit weiterhin von den gesetzlichen Krankenversicherungen und die Investitionen von den Ländern getragen. Der von der Fraktion DIE LINKE geforderte Rettungsschirm in Höhe von 300 Millionen € würde diesen gesetzlichen Rahmen und diese Zuständigkeiten, die seit Jahrzehnten bestünden, durcheinanderbringen.

Am Ende der Beratung erarbeite der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen und empfahl diesem bei 2 : 7 : 4 Stimmen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/1853 abzulehnen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 31. Sitzung am 1. Februar 2023 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich mit 7 : 1 : 2 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.

Die abschließende Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fand in der Sitzung am 8. März 2023 statt.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung im Rahmen der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses am 2. März 2023, neben anderen Mitteln auch einen landeseigenen Härtefallfonds in Höhe von 21 Millionen € auflegen zu wollen, der die Krankenhäuser zusätzlich unterstützen soll, legten die regierungstragenden Fraktionen zu Beginn der Sitzung einen Änderungsantrag vor. Nach einer intensiven Debatte wurde der Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt und im Weiteren als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.

Die Beschlussempfehlung sieht vor, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Sie liegt dem Plenum heute mit neuem Titel in der Drs. 8/2347 vor.

Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich das Hohe Haus, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)