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Plenarsitzung

Transkript

Rüdiger Erben (SPD): 

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kommunalwahlrecht ist der Rechtsbereich in der Kommunalverwaltung, in dem außergewöhnlich viele Ehrenamtliche beim Vollzug des selbigen Gesetzes mitwirken. Deswegen ist es wichtig, dass die Vorschriften so klar sind, dass jedermann damit umgehen kann. 

Da auch Ehrenamtler auf diese Arbeit vorbereitet werden müssen, ist es wichtig, dass lange vor Wahlen feststeht, was bei der nächsten Wahl Recht sein wird. Das schaffen wir mit dem Kommunalwahlgesetz. Und das schaffen wir vor allem rechtzeitig vor den nächsten Kommunalwahlen mit dem heute bevorstehenden Gesetzesbeschluss. 

Ich möchte an der Stelle noch einen Wunsch an Sie, Frau Ministerin, richten. Ich wünsche mir, dass auch die notwendigen Änderungen in der Kommunalwahlordnung zeitnah erfolgen, damit das, was wir mit dem frühen Beschluss zum Kommunalwahlrecht verfolgen, auch eingelöst werden kann. Es geht nämlich darum, dass sich insbesondere die Ehrenamtlichen, aber auch die Gemeindewahlleiter und die Kreiswahlleiter, rechtzeitig auf den bevorstehenden Kommunalwahltermin, der wahrscheinlich im Juni 2024 sein wird, vorbereiten können. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)