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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Schon bei der Einbringung des Änderungsgesetzes zum Kommunalwahlgesetz hatte ich gesagt, dass sich das Kommunalwahlgesetz im Wesentlichen bewährt hat und dass nur punktueller Änderungsbedarf bestand. 

Wie sind die Änderungsnotwendigkeiten ermittelt worden? - Wir haben die letzte Kommunalwahl, die im Jahr 2019 stattfand, evaluiert. Wir haben sie unter Beteiligung und Einbeziehung von Kreiswahlleitern evaluiert und uns dabei angeschaut, was sich in der Praxis bewährt hat und welche gesetzlichen Regelungen gerade auch mit Blick auf eine praktikablere und einfachere Umsetzung angepasst werden sollten.

Ich danke dem Innenausschuss für die zügige Beratung über das von der Landesregierung vorgelegten Änderungsgesetz. Mit der heutigen Beschlussfassung ist in jedem Fall sichergestellt, dass das Kommunalwahlgesetz mit mehr als einem Jahr Vorlauf vor der nächsten allgemeinen Kommunalwahl in Kraft treten kann.

Es ist vielleicht von Interesse, wann die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen stattfinden. Das ist in Sachsen-Anhalt bekanntlich alle fünf Jahre der Fall. Also ist das Jahr 2024 wieder aufgerufen. Bei uns im Land ist es so, dass die allgemeinen Kommunalwahlen zeitgleich mit den Europawahlen stattfinden. Deswegen müssen wir zunächst abwarten, wie der Wahltermin für die Europawahlen festgelegt wird.

Im Augenblick müsste nach den europarechtlichen Regelungen die Europawahl 2024 im Zeitraum zwischen dem 6. und 9. Juni stattfinden. Dieser Zeitraum kann aber noch mit einem einstimmigen Beschluss des Rates der Europäischen Union verlegt werden. Sobald der konkrete Wahltag für die Europawahl feststeht, wird die Landesregierung den Wahltermin auch für die allgemeinen Kommunalwahlen 2024 bestimmen.

Zu guter Letzt möchte ich noch kurz auf eine Debatte im Innenausschuss über das Kommunalverfassungsgesetz, das ebenfalls geändert wird, eingehen. Die Debatte beschäftigte sich mit Ortsnamen und dem Führen von niederdeutschen Bezeichnungen bei Ortsteilen. Ich weiß, dass das auch außerhalb des Innenausschusses, unter anderem bei dem Abg. Krüger, von Interesse ist. 

Der Landesregierung ist die Bewahrung und Förderung der niederdeutschen Sprache ein Anliegen. Daher ist schon heute auch Ortsteilen die Möglichkeit eröffnet, den niederdeutschen Ortsnamen als Namenszusatz zu führen. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Antragstellung bei der jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörde. Der Antrag kann neben dem Gemeinderat auch vom Ortschaftsrat oder von Ortsvorstehern gestellt werden.

Für die Verleihung des Rechts zur Führung einer niederdeutschen Bezeichnung muss jeweils nachgewiesen werden, dass im Ortsteil in der Zeit vor einer Gebietsänderung in der ehemaligen Gemeinde die niederdeutsche Bezeichnung sprachhistorisch verwurzelt war oder auf historische Geschehnisse zurückgeführt werden kann.

Diese Voraussetzung für das Recht zur Führung einer niederdeutschen Bezeichnung bei Ortsteilen wird das Ministerium für Inneres und Sport demnächst vorsorglich noch einmal klarstellen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)