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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Am 31. Dezember letzten Jahres ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Dies ändert nichts daran, dass ich wesentliche Punkte der Neuregelung auch weiterhin kritisch sehe.

Für besonders problematisch halte ich unverändert, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht auch Geduldeten offensteht, die jegliche Mitwirkung an der Aufklärung ihrer Identität verweigert haben, obwohl sie aufenthaltsrechtlich zur Mitwirkung verpflichtet sind.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Bei anderen Bleiberechtsregelungen, wie insbesondere bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, ist es indessen richtigerweise so, dass der Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis nur möglich ist, wenn die geduldete Person zuvor alles ihr Mögliche und Zumutbare zur Identitätsklärung getan hat. Das zeigt, dass mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht ein aufenthaltsrechtlicher Präzedenzfall geschaffen wird.

Nun ist es Aufgabe von Ländern und Kommunen, das in Kraft getretene Gesetz zu vollziehen. Dabei sind insbesondere die Ausländerbehörden gefordert, die über Anträge auf ein Chancen-Aufenthaltsrecht zu entscheiden haben.

Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts haben einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II, daher ergeht mit der Titelerteilung auch ein Rechtskreiswechsel einher. Wenn die Voraussetzungen für einen Wechsel in einen Anschlussaufenthaltstitel nicht vorliegen, fallen Betroffene nach 18 Monaten wieder in den Duldungsstatus zurück. Damit ist ein erneuter Rechtskreiswechsel und die Ausstellung neuer aufenthaltsrechtlicher Dokumente verbunden. Damit werden die Leistungsbehörden und die Ausländerbehörden, die ohnehin schon stark gefordert sind, die Hauptlast des Gesetzesvollzugs zu tragen haben.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt im Monat Januar dieses Jahres 301 Anträge auf Erteilung einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis entgegengenommen haben.