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Plenarsitzung

Transkript

Rüdiger Erben (SPD):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Korell, Ihre Einbringungsrede hat uns, glaube ich, sehr deutlich gezeigt: Die AfD stellt den Antrag eigentlich nur, um hier im Hohen Haus eine 15-minütige rassistische Hetzrede zu halten.

(Zustimmung bei der SPD - Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Oh! und Lachen bei der AfD)

Selbst wenn sich die Landesregierung, wie von der AfD gefordert, dafür einsetzen würde, dass der subsidiäre Schutz aus der Rechtsordnung gestrichen wird, scheitert das bereits an höherrangigen rechtlichen Hindernissen. Es wäre der Debatte vielleicht auch zuträglich gewesen, wenn Sie überhaupt nur einen Satz zu Ihrem eigenen Antrag verloren hätten,

(Zuruf von der AfD: Zuhören!)

insbesondere dazu, wie Sie das mit dem subsidiären Schutz denn nun eigentlich regeln wollen.

Entgegen Ihrer Darstellung greift der subsidiäre Schutz eben nicht für jeden, der hierbleiben will. Der subsidiäre Schutz greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen können, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslandes nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nicht staatlichen Akteuren ausgehen.

Das steht auch nicht nur deshalb in § 4 des Asylgesetzes - ich glaube, Sie haben ihn nicht wirklich gelesen  , weil wir in Deutschland so besonders mitmenschlich sind. Das ergibt sich aus der Pflicht der Bundesrepublik zur Umsetzung der EU-Qualifikationsrichtlinie.

Sie sehen: Die Landesregierung könnte sich dafür in Berlin so stark einsetzen, wie sie will, und die Mehrheiten im Deutschen Bundestag könnten noch so sehr gegen den subsidiären Schutz sein - es kann vom Bundesgesetzgeber gar nicht zur Disposition gestellt werden.

Werte Antragsteller von der AfD, entgegen dem, was Sie in Ihrem Antrag suggerieren, ist der subsidiäre Schutz nach § 4 des Asylgesetzes auch überhaupt nicht schrankenlos. Nach § 4 Abs. 2 des Asylgesetzes ist ein Ausländer vom subsidiären Schutzstatus ausgeschlossen,

„wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er“

  gut zuhören  

„1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit […] begangen hat […],

2. eine schwere Straftat begangen hat,

3. sich Handlung zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen […] zuwiderlaufen oder

4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.“

Absatz 2 muss aber bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes auch umgesetzt werden. Ich glaube, es wäre vermessen, wenn hier behauptet würde, dass es in diesem Bereich keine Vollzugsdefizite in den deutschen Behörden gäbe. Diese gibt es.

Kollege Kosmehl wird in seinem Redebeitrag sicherlich noch etwas eingehender dazu ausführen, was die Bundesregierung macht und was insbesondere der neue Beauftragte im Bundesinnenministerium diesbezüglich an Druck entfaltet. Denn Ausreisepflichten müssen auch wirklich umgesetzt werden, auch die nach § 4 Abs. 2 des Asylgesetzes.

Das wurde in den vielen Jahren der Verantwortung der CDU/CSU im BMI weniger erfolgreich getan - um das sehr höflich zu formulieren. Deswegen würde dem einen oder anderen Innenpolitiker der Union auch etwas mehr Demut gut zu Gesicht stehen.

(Zustimmung von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD, und von Daniel Roi, AfD - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Tja!)

Denn die Bilanz dieser Verantwortungsjahre ist wahrlich nicht berauschend.

Und gerichtet an die antragstellende AfD: Hören Sie auf, so zu tun, als würde § 4 des Asylgesetzes jeden schützen, der es erst einmal bis nach Deutschland geschafft hat.

(Oliver Kirchner, AfD: Durch mehrere sichere Länder!)

Sie werden es - Herr Kirchner, Ihr Zwischenruf beweist es -

(Oliver Kirchner, AfD: Ja, durch mehrere sichere Länder!)

trotzdem weiterhin tun; denn Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist Ihr Geschäftsmodell.

(Oh! bei der AfD - Oliver Kirchner, AfD: Das hat doch mit Rechtsnormen nichts zu tun!)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)