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Plenarsitzung

Transkript

Matthias Redlich (CDU): 

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich am Anfang ganz deutlich zu sagen: Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert einen Anspruch auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, und darunter fällt auch das Begehren auf reproduktive Selbstbestimmung des vorliegenden Antrags. Der gleiche Artikel legt aber auch ein Recht auf Leben fest. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist in unserer Verfassung also ebenso ein hohes Gut. Davon liest man in Ihrem Antrag nichts.

(Beifall bei der CDU und bei der AfD - Zuruf von der AfD: Richtig!)

Im Gegenteil. Die Begründung Ihres Antrags lässt alle Eingriffe gegen das menschliche Leben lapidar als Teil der Frauengesundheit erscheinen. Aber wenn eine schwangere Frau ohne einen medizinischen Grund abtreiben will, dann geht es auch um grundlegende ethische Fragen des Schutzes des ungeborenen Lebens.

(Beifall bei der CDU und bei der AfD - Zurufe von der AfD: Jawohl!)

Die Beratung ist in dem Fall auch kein individuelles Recht, das man ausüben kann oder nicht, wie es Ihr Antrag suggeriert, sondern vor einem Schwangerschaftsabbruch eben eine Pflicht. Diese Beratung dient - und ich zitiere § 219 des Strafgesetzbuches - „dem Schutz des ungeborenen Lebens“. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Das ist die bundesrechtliche Vorgabe, an die wir uns halten müssen. 

Natürlich bedeutet das auch, dass Möglichkeiten zum sicheren Schwangerschaftsabbruch vorhanden sein müssen und dass alle Möglichkeiten mit den jeweiligen Risiken in der Beratung thematisiert werden. Ein öffentlich einsehbares Verzeichnis von Kliniken und Praxen, die das durchführen, kann dabei die Versorgungslage auch verschlechtern, nämlich immer dann - das haben Sie schon angesprochen -, wenn Abtreibungsgegner damit vor Ort Widerstand organisieren. 

(Zustimmung von Ministerin Eva Feußner)

Auf die lebensbedrohlichen Konsequenzen unsicherer Schwangerschaftsabbrüche werden sicher gleich noch andere Redner eingehen. Die Debatte über die Abschaffung oder die Veränderung der betreffenden Regelung des Strafgesetzbuches sollte aber dort geführt werden, wo sie hingehört, im Bundestag.

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Bei den sonst von Gleichstellungsforderungen geprägten Debatten bin ich gespannt, inwiefern dann die Mitentscheidungsrechte der Väter, also der Männer, eine Rolle spielen werden. 

Bis sich die Rechtsgrundlage verändert, haben wir uns im Land an die derzeit geltenden Regelungen zu halten. Konfliktberatung ist dabei nicht, wie der Antrag suggeriert, die Hauptaufgabe, sondern nur ein Teil der Aufgaben der Schwangerschaftsberatungsstellen in diesem Land. Am besten ist es, wenn es gar nicht erst zum Schwangerschaftskonflikt kommt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Bildung zur Verhütung, also reproduktive Selbstbestimmung im Sinne der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften, und dies bezieht auch die Männer ein. 

Lassen Sie uns dazu gern die Argumente im Ausschuss austauschen. Wir plädieren für eine Überweisung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der AfD)