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Plenarsitzung

Transkript

Thomas Krüger (CDU):

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Alleen sind ein Teil des schützenswerten Natur- und Kulturgutes unseres Landes. Sie prägen Landschaften und Straßenbilder. Deshalb hat die Koalition vereinbart, sich diesem Schutz zu widmen. Dabei geht es jedoch nicht nur um das anschauliche Landschaftsbild, sondern auch um die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf diesen besonderen Straßenabschnitten und darum, die Baumbestände zu erhalten.

Den § 21 des Landesnaturschutzgesetzes muss ich nicht noch einmal zitieren. Das hat mein Kollege Aldag bereits getan. Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, § 21 des Landesnaturschutzgesetzes neu zu fassen, um die Genehmigungsverfahren der Straßenbauverwaltung für den Ersatz von Bäumen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, im Rahmen der Unterhaltung zu erleichtern. Wir bitten deshalb die Landesregierung, im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales über den aktuellen Stand der Umsetzung dieses Ziels sowie über den Zustand der bestehenden Alleen zu informieren.

Aufbauend auf diesen Informationen können notwendige Anpassungen im Gesetz vorgenommen werden. Die Verkehrssicherheit und die Ersatzpflanzungen sollten allerdings oberste Priorität haben, um dieses einzigartige Natur- und Kulturgut für nachkommende Generationen zu erhalten.

Der Erhalt der Alleen, werte Kolleginnen und Kollegen, kostet Geld, vor allem weil zahlreiche Alleen bereits überaltert und abgängig sind. Hier kann es aufgrund von Umsturz zur Gefährdung des Straßenverkehrs und von Gebäuden kommen. Deshalb müssen die Standsicherheit der Bäume kontinuierlich geprüft, Ersatzpflanzungen genehmigt und umgesetzt sowie besondere Gefahrenstellen durch Leitplanken und andere Verkehrssicherungsmaßnahmen geschützt werden. Das erfordert hohe Aufwendungen von Bund, Ländern und Kommunen.

Eine vernünftige Güterabwägung zwischen der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Alleen ist notwendig. Beide Ziele sind durchaus miteinander vereinbar. Das eine darf jedoch nicht auf Kosten des anderen verwirklicht werden.

Da die vorhandenen Alleen Bestandsschutz haben, soll die Frage der Finanzierung solcher Schutz- und Pflegemaßnahmen im Laufe des Verfahrens geklärt werden, wobei dies aus unserer Sicht nach dem Verursacherprinzip erfolgen sollte, um eine Gleichbehandlung mit Maßnahmen, die bei kommunalen Baumschutzaktionen umgesetzt worden sind, zu erreichen.

Die bestehenden Aufgaben sind ressortübergreifend zu behandeln. Deswegen plädieren wir für eine Überweisung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)