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Plenarsitzung

Transkript


Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT


Wir starten heute mit der Fraktion der CDU. - Herr Räuscher, bitte.


Alexander Räuscher (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe zwei Fragen zum Thema Wolf, zum Schutzstatus und zum günstigen Erhaltungszustand. Wir hatten darüber hier schon gesprochen. Am 24. Februar 2022 führte Prof. Willingmann sinngemäß aus, der Rechtszustand sei zu erhalten, weil übergeordnet keine Pläne rechtsexistent sind.

Wir haben nunmehr die gute Situation, dass sich das jetzt geändert hat. Aus der EU kommen bestimmte Signale. Auf Initiative der EVP-Fraktion wird die EU-Kommission aufgefordert, den Schutzstatus des Wolfes zu überprüfen. Da ist die erste Frage: Wie beurteilt die Landesregierung, dass es auf der europäischen Ebene ein Umdenken gibt, in Bezug auf Sachsen-Anhalt? Wollen Sie die erst beantworten?

Ich kann gern gleich die zweite Frage stellen. Dabei geht es um den günstigen Enthaltungszustand. Grundvoraussetzung für die Änderung des Schutzstatus ist die Anerkennung des günstigen Erhaltungszustandes. Dieser scheint jetzt auch in Teilen der EU-Kommission erkannt worden zu sein. Sie fordert die Länder auf, da zu handeln. Hier möchte ich als Parlamentarier mahnende Worte an die Regierung geben, dass der Schutzstatus endlich in die Hand genommen und der Erhaltungszustand endlich definiert wird.

Ich darf gleichzeitig eine Brücke bauen, wie das passieren kann. Ich sage nämlich, dass wir z. B. in Kanada und in der russischen Taiga als typische Naturlandschaften und ideale Wolfsbiotope pro 1 000 km² 5,6, also rund sechs Wölfe haben. In Sachsen-Anhalt haben wir heute elf bis zwölf Wölfe pro 1 000 km² - also das Doppelte  , und wir haben eine Kulturlandschaft. Ich denke, das ist die Brücke, die wir bauen können. Wir sollten uns - der Umweltminister wird mir darin bestimmt zustimmen -

(Zuruf: Ja!)

an der echten Natur orientieren und das als Obergrenze sehen. Ob es dann 70 % oder 50 % davon in der Kulturlandschaft werden, können wir ja aushandeln.

Die Frage an die Landesregierung ist: Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland und speziell in Sachsen-Anhalt? Ab welcher Wolfsindividuenzahl würde die Landesregierung vom Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes in Sachsen-Anhalt sprechen und - hier die Mahnung! - endlich die Bundesregierung auffordern, den Schutzstatus des Wolfes zu überprüfen?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Minister.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke zunächst dem wolfspolitischen Sprecher der CDU für die Einbringung dieser Frage

(Zuruf von der CDU: Danke! - Stefan Gebhardt, DIE LINKE, lacht - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

und erlaube mir kurz den Hinweis, dass wir zwei Dinge haben, die unmittelbar miteinander zusammenhängen, nämlich Schutzstatus und den Erhaltungszustand; darin sind wir uns sicherlich einig.

Wir haben im Moment - davon konnten wir lesen - den Antrag der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, der die Kommission auffordert, diesen Status zu überprüfen.

Das kommt zur rechten Zeit; denn wir befinden uns im Moment innerhalb des Turnus, in dem der Erhaltungszustand des Wolfes, der alle sechs Jahre überprüft wird, in den Ländern abgefragt wird, also die Frage, wie sich die Populationen entwickelt haben. Der Berichtszeitraum, zu dem das vorgelegt werden muss, endet im Jahr 2024. Wir sind jetzt also etwa in dieser Phase. Ich vermute, dass sich der Antrag auf der einen Seite und die turnusgemäße Überprüfung des Erhaltungszustandes des Wolfes innerhalb der Europäischen Union mehr oder minder zeitgleich entwickeln.

Wir sind, was den Schutzstatus des Wolfs betrifft - damit sind wir beim nächsten Satz  , maßgeblich davon abhängig, wie der Wolf auf der europäischen Ebene eingeschätzt wird. Die dortige Beurteilung des Wolfes als besonders gefährdete Art ist maßgeblich für unser Bundesnaturschutzgesetz. Entsprechend werden wir selbstverständlich reagieren, wenn man auf europäischer Ebene zu diesem Ergebnis kommt. Dieser Schutzstatus ändert sich im Moment ja nicht durch den bloßen Antrag.

Zweitens. Wir sind selbstverständlich in der Lage, unser Bundesnaturschutzgesetz anzupassen. Nur, wir müssen uns an den Schutzstatus des europäischen Rechts anlehnen. Und das tun wir. Wir werden des Weiteren - das darf ich Ihnen aus der Umweltministerkonferenz berichten - ein eigenes Modell auflegen. Wir haben uns in der Umweltministerkonferenz vor 14 Tagen mit der Frage beschäftigt - Sie werden davon gelesen haben, Herr Räuscher  , dass wir sagen: Die Bundesregierung muss tatsächlich versuchen, schneller zu Zahlen und validen Ergebnissen zu kommen. Deshalb wird es im Frühjahr 2023 ein Modell geben - so stellt es sich das Bundesumweltministerium vor - mit einer Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland.

Eine regional auf ein einzelnes Bundesland heruntergebrochene Beurteilung hilft uns insoweit wenig. Wie wissen, dass wir von biogeografischen Bemessungsräumen ausgehen und deshalb hierbei nicht an Landesgrenzen enden. Der Wolf endet übrigens auch nicht an Landesgrenzen, der marschiert mühelos darüber hinweg.

(Zuruf von Alexander Räuscher, CDU)

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass wir in der Landesregierung - so wie übrigens auch alle anderen Umweltministerien - im Moment dem Bund zuarbeiten, respektive die Einordnung des Bundes abwarten, die in der Umweltministerkonferenz im Jahr 2023 - erstes Quartal ist, glaube ich, der Termin - kommen soll. Dann werden wir etwas tun, was Sie möglicherweise überraschen wird. Wir suchen nämlich nach einem deutschen Weg zum Umgang mit dem Wolf. Das klappt aber nur, wenn wir es tatsächlich geeint unter den Ländern hinbekommen, für Deutschland Standards festzulegen, die sich nicht nur, wie Ihre Frage ein bisschen suggeriert, an der konkreten Anzahl der Wölfe ausrichtet, sondern auch an Umfeldbedingungen, am Habitat, an den Lebensbedingungen insgesamt.

Eine ganz konkrete Zahl, die man zum Anlass nehmen soll, um auf ihrer Grundlage zu sagen, jetzt ist der Erhaltungszustand so gut, dass auch der Schutzstatus abgesenkt werden kann, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. So operiert im Moment weder das Bundesnaturschutzrecht noch die europäische FFH-Richtlinie. - So weit als erste Antwort.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Loth.


Hannes Loth (AfD):

Danke schön. - Man hat das Gefühl, dass erst das Pony der europäischen Kommissionspräsidentin von der Leyen angegriffen werden muss, bevor der Schutzstatus überprüft wird. Wir haben in diesem Jahr mit Stand von jetzt 222 Nutztierrisse zu verzeichnen. Das sind elf oder 15 mehr als im kompletten letzten Jahr. Meine Frage ist: Wo sind die Ursachen zu suchen? Wieso funktioniert der von der Regierung propagierte Herdenschutz nicht und warum wird der im kommenden Haushaltsplan finanziell nicht mehr so unterstützt wie in den letzten Jahren?


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Über die Kausalität zwischen dem erfolgreichen EVP-Antrag und dem Schicksal des Ponys von Frau von der Leyen haben Sie jetzt etwas gesagt. Mir verbietet es sich, darüber zu spekulieren. Ein gewisser räumlich-zeitlicher Zusammenhang scheint aber da zu sein.

(Lachen bei der AfD)

Was den Herdenschutz betrifft, da bin ich jetzt etwas zögerlich. Die Tatsache, dass Sie allein aus den Rissen ableiten, dass der Herdenschutz nicht funktioniere, ist - sagen wir einmal - etwas grobschlächtig. Herdenschutz funktioniert, wenn die Herdenschutzmaßnahmen auch tatsächlich ergriffen werden. Dort, wo sie, aus welchen Gründen auch immer, unterbleiben, ist die Gefahr tatsächlich nicht von der Hand zu weisen, dass ein Wolf einbricht und dass ein Wolf erfolgreich Risse durchführt.

Ich bin deshalb nicht der Ansicht, dass unser Herdenschutz, der ja auch schon in der Vergangenheit eingerichtet wurde, nicht funktioniert, sondern im Gegenteil: Wir stellen fest, dass in den Bereichen Sachsen-Anhalts, in denen die Anzahl der Wölfe steigt, in denen die Wolfspopulation wächst, nicht zwangsläufig auch die Anzahl der Risse steigt, und führen dies auf erfolgreichen Herdenschutz zurück, während wir an anderer Stelle im Lande feststellen können, dass, obwohl die Anzahl der Wölfe nicht gewachsen ist, gleichwohl Risse und mehr Rissvorfälle aufgetreten sind.

Mit anderen Worten: Wir halten nach wie vor daran fest. Darum kommen wir übrigens auch gar nicht herum. Egal was sich jetzt am Schutzstatus des Wolfes verändern könnte - Sie sehen mich da auch gar nicht ideologisch  , wir kommen nicht darum herum, dass wir Herdenschutz betreiben müssen. Es sei denn, wir wollen auf den Wolf in unserer Kultur generell verzichten.

(Zustimmung von Daniel Roi, AfD)

Das wiederum ist 20 Jahre nach seiner Wiederansiedlung überhaupt keine Option. Wir sind ja froh, dass der an und für sich ausgerottete Wolf wieder da ist.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Nutzen Sie mit mir die Gelegenheit, Damen und Herren der CDU-Seniorenunion Altmark zu begrüßen. Herzlich willkommen im Hause!

(Beifall im ganzen Hause)

Jetzt, da ich dieser Pflicht nachgekommen bin, dürfen Sie, Herr Loth, eine Nachfrage stellen.


Hannes Loth (AfD):

Ich möchte einmal nachfragen; denn Sie haben gerade „Wiederansiedlung“ gesagt. Soweit ich weiß, ist der Wolf eingewandert und hat sich verbreitet.

(Zurufe: Ja!)

Die Schärfe müssen wir bitte beibehalten an dieser Stelle. Ansonsten würden wir den Vorhaltungen, die andere machen, recht geben. Da wollen wir die Schärfe einmal klar beibehalten.

Das Zweite ist: Sie sagten, dass dort, wo viele Wölfe, aber weniger Anträge auf Entschädigung sind, wahrscheinlich weniger Nutztiere gerissen werden. Wir haben die starke Vermutung - wenn man sich mit den Betroffenen unterhält  , dass sie einfach nicht mehr in der Lage sind, mental, physisch und psychisch, diese Angriffe auch zu melden, diese Anträge zu stellen und sich mit dem Amt herumzustreiten, die Entschädigung zu beantragen, um am Ende vielleicht noch Abstriche zu haben und weniger zu bekommen, als es die Mühe überhaupt wert ist. Aus diesem Grund gehen wir stark davon aus, dass die Dunkelziffer an Wolfsrissen gerade dort, wo viele Wölfe sind, weitaus höher ist.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Ich danke Ihnen, Herr Loth, zunächst für die völlig berechtigte sprachliche Korrektur. Der Wolf ist selbstverständlich von selbst gekommen. Wir haben ihn nicht wieder angesiedelt, damit haben Sie recht.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Was die Dunkelziffer betrifft     

(Zurufe: Mikro! - Das Mikro ist aus!)

- Jetzt muss man einmal bei dem Mikro gucken. Seid so nett. - Ich kann es auch so versuchen. Das ist ein bisschen Hörsaalatmosphäre. Also, insoweit finde ich das nicht schlimm.

(Tobias Rausch, AfD: Was ist denn mit dem Mikro schon wieder?)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Keine Ahnung. Also ich bin sauber hier.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Ich versuche es weiter.

(Guido Kosmehl, FDP: Wollen wir kurz unterbrechen?)

Können Sie mich verstehen? Geht es?

(Zurufe: Nein!)

- Nein, Sie können mich nicht verstehen. Es ist natürlich nur ein akustisches Problem, kein     

(Tobias Rausch, AfD: Aber wir wollen ja auch etwas lernen! - Oh! und Lachen bei der CDU und bei der SPD)

- Darum. Das ist auch gut so.

(Zuruf von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ja, eben! - Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN - Tobias Rausch, AfD: Ich denke mal, das ist in jeder Fraktion so! - Weitere Zurufe)

Herr Loth, noch einmal. Unser Dilemma mit den nicht gemeldeten Rissen liegt darin, dass wir mit diesem Argument wirklich auf allen Ebenen nichts anfangen können. Wir brauchen diese Zahlen. Überall, wo wir mit Weidetierhaltern zu tun haben, wo wir mit Nutzern zu tun haben, wo wir auch mit Betroffenen zu tun haben, kann man immer wieder nur dafür werben, dass selbstverständlich - ich versuche es bei mir am Mikro noch einmal - versucht wird, diese Zahlen mitzuteilen.

Von mir aus kann man auf den Entschädigungsantrag verzichten, aber man sollte mitteilen, dass ein Rissvorfall da ist. Das hilft uns, um den Schutzstatus überprüfen zu können. Das können Sie nur mit validen Zahlen. Mutmaßungen dahin gehend, dass es eine riesige Dunkelziffer gibt, helfen uns weder bei der Argumentation in Europa noch dann, wenn wir die Diskussion im Land führen wollen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Der Nächste ist Herr Feuerborn.

(Zuruf: Jetzt geht auch das Mikro nicht! - Guido Kosmehl, FDP: Dann unterbrecht doch!)


Olaf Feuerborn (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, es ist wohl unumstritten, dass der Wolf sich in Sachsen-Anhalt wieder ausbreitet und dass seine Population zunimmt. Hierfür wird ein fundamentales Wolfsmanagement benötigt, um auf der einen Seite dem Schutz des Wolfes gerecht zu werden und auf der anderen auch dem Schutz der Tiere sowie den Weidetierhaltern gerecht zu werden. Denn gerade diese benötigen wir, um unsere Kulturlandschaft zu pflegen, die Biodiversität zu fördern, den Artenschutz zu fördern, aber auch den Deich zu sichern, der für den Hochwasserschutz da ist. Von daher kommt unseren Weidetieren da eine besondere Gunst zu.

Hinzu kommt zum einen aber auch die Angst der Bevölkerung im ländlichen Raum im Umgang mit dem Wolf und zum anderen der Tourismus im ländlichen Raum, der darunter leidet.

(Juliane Kleemann, SPD: Was?)

Wir sind der Meinung, wir müssen hier gemeinsam nach Lösungen suchen, um so schnell wie möglich dieses Miteinander verknüpfen zu können. Wir waren uns im Koalitionsvertrag darin einig, dass wir uns über die Hege des Wolfes verständigen wollen. Hierbei kommt natürlich auch die Frage des Versicherungsschutzes auf.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Denn wenn wir heute einen Verkehrsunfall mit einem Wildtier haben, dann gehört der Wolf nicht zum jagdbaren Wild und somit zahlt auch nicht jede Autoversicherung. Manche tun es, aber nicht alle.

(Zuruf von Hannes Loth, AfD)

Für mich als Jäger ist es, wenn ich zu einem Wildunfall gerufen werde, so: Wenn dort ein Wildtier liegt, das noch nicht gestorben ist, dann bin ich als Tierschützer verpflichtet, dieses Tier von seinem Leiden zu erlösen. Wenn ich zu einem Unfall mit einem Wolf gerufen werde, dann wird mir das Recht abgesprochen, das zu entscheiden. Denn dann muss ich erst den Amtstierarzt rufen. Wenn ich Glück habe, sagt der: Herr Feuerborn, Sie dürfen das Tier jetzt erlösen. Wenn ich Pech habe, ruft er den Notarzt, organisiert einen MRT-Termin und den OP-Saal,

(Lachen bei der CDU und bei der AfD)

damit wir das Tier noch retten.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Hinzu kommt dann noch die Kostenübernahme für die Wiedereingliederung in einen Tierpark.

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Geht’s noch besser? Meine Güte!)

Die Hege wird nun einmal im Jagdrecht geregelt, es sei denn, wir haben eine andere Landesregelung,

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Was ist die Frage? - Zuruf von den GRÜNEN: Die Frage!)

die Sie kennen, in der Sie uns darauf aufmerksam machen können, wie wir das in Zukunft auf eine andere Art und Weise regeln könnten.

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Frage! Frage!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Die hat er doch gerade gestellt.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Die Frage kam zum Schluss. Ich will sie, falls sie nicht zu verstehen war, gern wiederholen. Herr Feuerborn hat gefragt, wo man die Hege, die ja unstreitig zum Jagdrecht gehöre, denn sonst verorten solle, wenn man sie nicht im Jagdrecht verorte. Damit will ich an dieser Stelle anfangen. Aber vielleicht doch ein anderer Punkt vorweg. Herr Feuerborn, die Passage aus dem Koalitionsvertrag ist ein Satz, der in einem Zusammenhang zu verstehen ist.

(Andreas Schumann, CDU: Das Mikrofon ist aus! - Lachen bei der CDU und bei der AfD)

- Ja, das sage ich die ganze Zeit, Leute. Willkommen! Wollen wir warten, bis die Technik funktioniert?

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ja, wollen wir! Das nervt! - Guido Kosmehl, FDP: Unterbrecht doch!)

Oder soll ich es so weiter versuchen? Ich bin Ihr Diener.

(Zuruf: Nein, weitermachen! - Unruhe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ich kann es auch nicht ändern.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Ich weiß nicht, wie es mit den Stenografen     


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Nein, das ist     Vielleicht geht mein Mikrofon? - Meines geht. Man arbeitet daran. Aber wir können jetzt nicht das Spielchen machen, dass Sie meines nutzen; denn dann drehen Sie dem Parlament den Rücken zu,

(Guido Kosmehl, FDP: Dann unterbrecht doch bitte!)

und das wollen wir ja nicht.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Er kann sich ja auf Ihren Platz setzen! - Dr. Falko Grube, SPD: Auf den Platz setzen! - Lachen bei der SPD - Unruhe)

- Wenn ich hier aufstehe, ist die Sitzung zu Ende oder zumindest unterbrochen. Also, so gesehen geht auch das nicht.

(Unruhe)

Herr Willingmann, Sie können sich maximal neben mich stellen. - Nein, auch das geht nicht.

(Zuruf: Was ist mit dem Saalmikro?)

- Ja, wir nutzen einmal das Saalmikro an der Stelle.

(Guido Kosmehl, FDP: Dann unterbrich doch! - Dr. Falko Grube, SPD, an einem Saalmikrofon stehend: Das hier geht! - Minister Prof. Dr. Armin Willingmann begibt sich zu einem anderen Saalmikrofon - Unruhe)


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Können Sie mich verstehen? - Ja, Sie können mich verstehen. Können Sie mich auch sehen?

(Lachen und Zurufe: Ja!)

Seid ihr alle da?

(Lachen bei allen Fraktionen - Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Dann versuchen wir es von hier aus. - Herr Feuerborn, ich hoffe, ich habe jetzt nicht den Faden verloren. Zunächst einmal schönen Dank. Es ist ja richtig, dass sich auch landwirtschaftliche Spitzenvertreter zu dieser Frage melden. Ich will das mit der Hege doch noch einmal herausarbeiten. Es ist völlig richtig, dass im Koalitionsvertrag, den wir geschlossen haben, auch die Hege des Wolfes und der Weidetiere angesprochen wird, das Ganze geschieht aber in einem einzigen Satz, und zwar zusammenhängend. Wir wollen nämlich den Schutzstatus überprüfen, wir wollen den Erhaltungszustand kennenlernen und wir wollen uns um die Hege kümmern. Das kann man nicht solitär betrachten, sondern das eine hängt mit dem anderen zusammen. So verstehen wir jedenfalls den Koalitionsvertrag.

Wir müssen uns mit dem Schutzstatus beschäftigen, wir müssen den Erhaltungszustand definieren, und dann können wir über das Jagdrecht reden. Dagegen ist prinzipiell überhaupt nichts zu sagen. Aber die Abfolge ist nicht: Wir nehmen ihn jetzt einmal ins Jagdrecht auf und warten, was passiert,

(Zuruf von Frank Bommersbach, CDU)

sondern die Abfolge ist: Wir klären die Thematik Erhaltungszustand, wir leiten daraus Folgerungen für den Schutzstatus ab, und dann kann man - das ist übrigens auch sinnvoll - mit dem Jagdrecht operieren. Sie wissen das viel besser als ich. Ein ganzjährig der Schonzeit unterliegender Wolf ist im Jagdrecht verhältnismäßig wenig flexibel. Jedenfalls wüsste ich jetzt in Bezug auf das, was Sie gerade zu dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung angesprochen haben, gar nicht, wie daraus etwas aus dem Jagdrecht abgeleitet werden kann.

Was das versicherungstechnische Problem betrifft, haben wir in der Tat versucht zu recherchieren. Wir erfahren, dass die meisten Versicherer relativ unbürokratisch diesen Fall mit absichern. Das ist letztlich eine Frage der eigenen Versicherung. Aber wenn Bedarf besteht, biete ich Ihnen gern an, mit dem GDV klärende Gespräche darüber zu führen, wie man, ohne die Frage „jagdbarer Wolf oder nicht“ entscheiden zu müssen, gleichwohl zu versicherungsrechtlichen Entschädigungen kommt. - So weit vielleicht ein erster Aufschlag. Ich hoffe, ich habe es halbwegs abgedeckt.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. In der Zwischenzeit, in der die Nachfrage gestellt wird, können Sie wieder nach vorn kommen. Wir haben eine andere Lösung gefunden. Ich hoffe, sie funktioniert. - Herr Feuerborn stellt seine Nachfrage, und diese so deutlich, dass sie alle verstehen.


Olaf Feuerborn (CDU):

Sehr geehrter Herr Minister, ich muss doch einmal nachfragen: Es geht mir um das Erlösen. Bei einem Verkehrsunfall erlöse ich ein Tier von seinem Leiden. Beim Wolf darf ich das nicht tun, solange er im Jagdrecht nicht vorgesehen ist. Ich glaube, wir haben mittlerweile so viele Wölfe im Land, dass wir auf die eine oder andere Kreatur, wenn sie denn krank ist und erlöst werden muss, verzichten können.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Feuerborn, Sie wollen mir doch jetzt nicht ernsthaft sagen, dass die einzige Begründung, den Wolf in das Jagdrecht zu bekommen, der Autounfall ist, bei dem der Jäger erlösen darf. Das kann nicht die Intention sein, und das ist auch nicht unsere gemeinsame Intention, selbst wenn wir in Bezug auf das Jagdrecht etwas unterschiedlich denken.

Richtig ist, der hohe Naturschutzstandard des Wolfes führt dazu, dass hier nicht einfach erlöst werden darf, sondern tatsächlich ein Amtstierarzt oder das WZI zurate zu ziehen ist. Das ist Folge des naturschutzrechtlichen Schutzes, der für diese bei uns wieder eingewanderte, eigentlich ausgerottete Art besteht. Darüber, diesen zu ändern, kann man reden. Das setzt aber, wie gesagt, wieder die Kette voraus: Wir müssen über den Erhaltungszustand und den Schutzstandard reden. Dann - darin haben Sie völlig recht - ist die gesetzliche Systematik, die Integration in das Jagdrecht würde diesen Erlösungsschuss erlauben.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. Es gibt keine Nachfragen mehr. - Wir setzen mit Herrn Hauser fort.

(Zuruf: Herr Heuer als Fraktionsvorsitzender!)

- Herr Heuer, das habe ich nicht gesehen. Der breite Herr Willingmann steht vor mir.

(Zurufe: Oh! - Unruhe)

Erst Herr Heuer, dann Herr Hauser.


Guido Heuer (CDU):

Das ist nicht schlimm. - Herr Minister, sind wir darin einer Meinung, dass, wenn der Wolf im Jagdrecht wäre, solange er im Anhang IV ist, automatisch zwölf Monate Schonzeit hat?


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Ja, aber das hat, glaube ich, bisher auch noch niemand bestritten.

(Unruhe)

Deshalb sage ich Ihnen, das hat gar keine Auswirkungen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Hauser, bitte.


Johannes Hauser (FDP):

Herr Minister Willingmann, Sie verstecken sich hinter dem Bestandsschutz.

(Beifall bei der FDP)

Sie wollen an das Jagdrecht nicht heran, weil das obligatorisch ins Leere führt. Aber ich frage Sie generell: Warum bringt unser Nachbarbundesland Niedersachsen die Sache auf die Reihe, wenn 43 Zuchtrinder gerissen werden, dass das Rudel zum Abschuss freigegeben wird? Warum handeln die und wir quatschen und palavern ohne Ende? Mir geht das auf den Senkel.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der AfD - Zuruf von der FDP: Jawohl!)


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Abg. Hauser, schönen Dank für die Gelegenheit, auch das noch einmal klarzustellen: Sachsen seit etwa acht Jahren, Niedersachsen seit ein paar Monaten und zwei, drei andere Länder erwägen - mehr nicht in dieser föderalen Republik. Nun kann man natürlich sagen: Es sind zwölf Bundesländer, die es nicht auf die Reihe bekommen, aber die Klugen sitzen in Hannover und in Dresden - womöglich.

Allerdings haben die Nachfragen unsererseits in Dresden erbracht, dass die Anordnung des Wolfs im Jagdrecht überhaupt keine - überhaupt keine! - regulative Auswirkung gehabt hat. Das ist es doch, wo Sie hinwollen. Warum versteckt sich hier irgendwer, wie Sie meinen - ich verstecke mich nicht  , hinter irgendetwas von Gesetzeslage? Darauf muss ich als Jurist nun einmal Bezug nehmen. Aber ich habe den Eindruck, wenn wir über den Wolf im Jagdrecht reden, dann reden wir über die Voraussetzung, dass, wenn der Schutzstandard wegfällt, möglichst schnell geschossen werden kann.

Ich sage Ihnen aber, man kann es auch umgekehrt machen. Lassen Sie uns vernünftig über den Erhaltungszustand in der Bundesrepublik reden. Lassen Sie uns den Schutzstandard daraus ableiten und dann darüber nachdenken, was es bringt, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Das ist die richtige Reihenfolge. So steht es übrigens auch im Koalitionsvertrag.

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Roi ist der Nächste. Bitte.


Daniel Roi (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich freue mich, dass einige Abgeordnete     Wie sagte Herr Hauser eben? Es geht ihm auf den Sack oder so etwas, dass nichts passiert.

(Unruhe)

Im Mai 2019 gab es hier den Antrag, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Daraufhin ist nichts passiert. Jetzt haben wir eine neue Legislaturperiode, und Sie als Minister, der sein Ministerium gewechselt hat, sind dafür verantwortlich. Es gibt übrigens auch in dieser Legislaturperiode seit dem 11. Februar einen konkreten Antrag der AfD. Der liegt seitdem im Ausschuss. Wir reden leider nicht darüber. All diejenigen, die sich hierzu geäußert haben, können dafür sorgen, dass wir vielleicht jetzt endlich einmal im Ausschuss darüber reden; denn wir haben genau das gefordert, was einige heute hier gesagt haben, nämlich dass der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen wird. - Das erst einmal dazu.

Nichtsdestotrotz, Herr Willingmann, müssen Sie als Minister doch auch eine Position haben. Herr Räuscher hat eine ganz konkrete Frage gestellt. Er hat auch den Vergleich zwischen unserer Kulturlandschaft und anderen Landschaften gebracht und von Zahlen pro 1 000 m2 gesprochen. Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Ich hätte gern von Ihnen eine konkrete Aussage dazu, wie Sie sich dazu positionieren; denn wenn wir über den Schutzstatus reden, reden wir auch über Zahlen. Dann reden wir auch darüber: Wollen wir Obergrenzen oder wollen wir sie nicht? Wie ist unsere Position? Dazu möchte ich von Ihnen noch etwas hören.

Auch die Frage von Herrn Loth haben Sie nicht beantwortet; denn wenn es Ihre Position ist, dass Sie nichts wissen - was die Anzahl angeht - oder keine Position haben, dann frage ich mich, warum Sie im Haushaltsplanentwurf die Mittel für den Herdenschutz kürzen.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Darf ich? - Herr Roi, es ist offenbar eine gewisse Masche zu sagen: Das ist nicht beantwortet worden; das ist nicht vorgelegt worden. Das taucht übrigens in Ihrer Fraktion etwas häufiger auf als bei anderen. Wir stellen im Nachgang immer fest: Doch, die Antwort ist gegeben worden; die Unterlage wurde zur Verfügung gestellt. Aber wie dem auch sei, das ist möglicherweise ein Politstil.

Jetzt haben Sie gerade etwas heftig durcheinandergeworfen. Erstens. In unserem Ausschuss liegt Ihr Antrag zum Jagdrecht nicht. Dazu müssen Sie den Jagdminister fragen.

Zweitens. Ich habe beim Herdenschutz gar nichts gekürzt, weil das nicht bei mir ressortiert. Ich will noch einmal deutlich machen: Ich halte sehr viel davon, dass wir Herdenschutz praktizieren; darin sind wir uns bisher innerhalb der Landesregierung völlig einig. Selbstverständlich gibt es Herdenschutz. Es gibt ihn bisher recht großzügig mit einer Förderung von 100 %, weil wir genau wissen, welche Einschränkungen für die Weidetierhalter bestehen, welche Gefahren möglicherweise vom Wolf ausgehen - das ist keine Frage - für die Tiere, nicht für den Menschen. Diesbezüglich haben wir nämlich gar keine Vorfälle.

Aber wir sollten an dieser Stelle einmal ganz klar sagen: Wir, jedenfalls im Umweltministerium, setzen auf den Herdenschutz. Wir halten das für ein ausgesprochen wirksames Instrument, um die Probleme mit dem Wolf in den Griff zu bekommen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Was wollten Sie noch beantwortet haben? Jetzt vielleicht einmal etwas aus meinem Ressortbereich, nicht aus dem landwirtschaftlichen.

(Hannes Loth, AfD: Sie müssen nicht antworten!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Und Sie müssen sich zurückhalten, weil Sie nicht dran sind.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Ich beantworte aber keine Fragen für ein anderes Ressort.

(Unruhe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Loth, Sie sind nicht dran. Wenn, dann hat Herr Roi die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen, wenn er das möchte. - Okay. Dann Herr Schulze, bitte.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Es ist tatsächlich so, dass der eine für den Schutz zuständig ist und der andere es bezahlt. Und das bin ich mit meinem Haushalt. Ich möchte auf den Punkt noch einmal eingehen. Es ist nicht so, wie fälschlicherweise berichtet wird, dass das gekürzt wird, sondern wir haben die Quelle umgestellt. Wir nehmen das jetzt aus der GAK. Dort gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, das zu fördern. Fakt ist, dass wir für 2023 - das kann man nachlesen - für den Bereich Herdenschutz, Prävention und Hütehaltung mit den veranschlagten Mitteln über den verausgabten Mitteln im Jahr 2021 liegen. Es ist also nicht so, dass wir hier kürzen.

Durch die Umstellung auf die GAK können wir im Bereich Nachrüstung vorhandener Zäune weiterhin 100 % zahlen, auch im Bereich Untergrabschutz. Wir können es aber nicht mehr bei neuen Zäunen machen; bei diesen sind es 80 %.

Die Diskussion, die der Landtag in den verschiedenen Ausschüssen einmal führen muss, bezieht sich darauf, in welchen Größenordnungen diese Kosten in den nächsten Jahren steigen sollen. Irgendwann muss es - das sage ich hier ganz klar - eine Diskussion darüber geben, bis zu welcher Größenordnung wir das bezahlen wollen, wie weit wir uns das zutrauen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir in den verschiedenen Ausschüssen darüber diskutieren. Selbst unter den Koalitionsfraktionen oder in der Landesregierung gibt es möglicherweise zu einzelnen Punkten unterschiedliche Auffassungen, aber dafür sind wir ein Parlament bzw. eine Regierung, dass man unterschiedliche Auffassungen diskutieren kann.

Ich möchte aber klar dementieren, dass das, was wir veranschlagt haben - ich bin für die Veranschlagung für 2023 zuständig; Sie sind für die Verabschiedung des Haushaltsplans zuständig  , nicht unter dem liegt, was im Jahr 2021 verausgabt wurde, und das Ist 2021 ist die Basis dessen, was wir als Vergleichsmaßstab für die Haushaltsaufstellung 2023 hatten.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Eine Nachfrage?


Daniel Roi (AfD):

Ja. - Sie sprachen eben selbst von 80 % GAK-Mitteln. Aus dem Topf wollen Sie es zunehmend nehmen. Das heißt, 20 % Eigenanteil. Das ist eine Verschlechterung für die Betroffenen.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Es geht bei der GAK nicht anders. 80 % - das ist die Deckelung. 100 % gehen nicht. - Punkt 1.

Punkt 2 ist: Sie haben die Frage gestellt, warum wir gekürzt haben. Ich habe auf die Frage geantwortet, wir haben in der Summe nicht gekürzt. Wir haben mehr zur Verfügung als das, was im Jahr 2021 verausgabt wurde. Das ist die korrekte Antwort auf Ihre Frage. Der zweite Punkt, auf den Sie eingegangen sind, sind die Prozentsätze. Die haben sich geändert, weil ich mich bei der GAK an gewisse Regeln halten muss, an die ich mich auch entsprechend halte.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)