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Plenarsitzung

Transkript

Kathrin Tarricone (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon mehrfach erwähnt hat der Deutsche Bundestag Ende November einer Erhöhung der Lkw-Maut zum 1. Januar 2023 zugestimmt. Der Bundesverkehrsminister hat sie als moderat bezeichnet. Es wurden tatsächlich auch deutlich höhere Aufschläge gefordert.

Ob der Zeitpunkt nun besonders opportun ist, darüber kann man trotzdem streiten. Selbst die Branchenvertreter sind sich dabei nicht einig. Der BGL warb für eine Verschiebung, der DSLV hingegen vehement für eine fristgerechte Umsetzung.

Die Eurovignettenrichtlinie lässt nach ihrer Revision seit diesem Jahr eine Erhöhung der Teilmautsätze für Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie im Gegenzug die Senkung der Sätze für die Infrastruktur zu. Die Koalition in Berlin hat vereinbart, diese Möglichkeiten zu nutzen. Dagegen ist auch an und für sich wenig einzuwenden.

Immer wieder befassen sich der Petitionsausschuss, aber auch die Fachausschüsse   Dr. Grube hat es gerade noch einmal illustriert   mit Lärmbeschwerden von Anwohnern. Dass es nun über die Mautsätze einen stärkeren Anreiz für leisere Lkw und letztlich auch weniger Fahrten gibt, ist nachvollziehbar. Die von Logistikern gefürchtete doppelte Belastung für den CO2-Ausstoß tritt schon deshalb so nicht ein, weil die eigentlich vorgeschriebene Erhöhung der CO2-Steuer um ein Jahr verschoben wurde.

Verzögert wurde das Verfahren zum Mautgesetz durch die Diskussion um die Ausweitung auf Fahrzeuge ab 3,5 t. Auch diese ist vereinbart, aber eine Änderung schon für das kommende Jahr stand eigentlich nie ernsthaft zur Debatte. Denn deren Auswirkungen möchten sorgfältig bedacht sein.

Zwar wird auf der einen Seite wahrscheinlich recht große Einigkeit dahingehend bestehen, dass mit Kleintransportern die Mautpflicht nicht umgangen werden sollte. Diese Fahrzeuge sind aber auf der anderen Seite für einen Großteil der Handwerksbetriebe ein essenzielles Transportmittel. Angesichts äußerst ambitionierter Pläne, etwa zum massenhaften Ausbau von PV-Dachanlagen oder Wärmepumpen, sollte genau überlegt werden, ob es ratsam ist, den Handwerkern das Leben auf diese Weise schwerer zu machen.

(Zustimmung bei der FDP)

Die Koalition hier in Sachsen-Anhalt ist jedenfalls anderer Überzeugung. Wir drängen deshalb darauf, bei einer Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 3,5 t die ebenfalls in der Eurovignettenrichtlinie erlaubte Ausnahme für Handwerksbetriebe zu nutzen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.

(Zustimmung bei der FDP)