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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.“ So steht es in § 1 Abs. 1 des Verfassungsschutzgesetzes.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im April 2021 einen neuen Phänomenbereich eingerichtet, den Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Zur Begründung heißt es:

Im Zuge der legitimen Proteste gegen Maßnahmen und insbesondere staatliche Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronapandemie war zu erkennen, dass in einzelnen Fällen diese Proteste auch als Vorwand und Hebel genutzt wurden, um die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung als solches zu bekämpfen. Um in diesem Zusammenhang festzustellende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen adäquat bearbeiten zu können, wurde dieser neue Phänomenbereich eingerichtet.

Auch die am 7. Dezember 2022 durchgeführten Razzien gegen Gegner einer Gruppe von Reichsbürgern und Querdenkern zeigen, dass eine Wachsamkeit gegen Bestrebungen, die sich gegen unsere Verfassung richten, notwendig ist. Dass das Ihnen nicht gefällt, sehr geehrte Kollegen der AfD, ist offensichtlich; denn damit geraten neben den Rechtsextremen nämlich weitere Personen in den Fokus des Verfassungsschutzes.

(Zustimmung bei FDP und von Dr. Katja Pähle, SPD - Oliver Kirchner, AfD: Das ist ja das Ziel!)

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Hinweis geben zu Herrn Tillschneider. Sie haben einen Satz zitiert aus dem Verfassungsschutzbericht. Vielleicht hätten Sie den ganzen Absatz lesen sollen. Dann wäre vielleicht deutlicher geworden, warum dieser Phänomenbereich eingerichtet worden ist. Hierin heißt es weiter:

„Konkret werden ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gezeigt. Diese äußern sich bspw. in Form von agitatorischer Verächtlichmachung ohne Sachbezug, Gewaltandrohung gegen die Vertreterinnen und Vertreter der parlamentarischen Demokratie… “ usw.

Sehr geehrter Herr Kollege Tillschneider, ohne die verfassungsrechtliche Ordnung des Grundgesetzes hätten Sie nicht die Möglichkeit, Ihre Meinung zu sagen. Wenn Sie aber diese Meinungsfreiheit missbrauchen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, dann ist es eine verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, und das wird jetzt beobachtet. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)