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Plenarsitzung

Transkript

Konstantin Pott (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme dem Kollegen Striegel nicht oft zu, aber in diesem Fall muss ich ihm dann doch einmal zustimmen.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP, und von Jörg Bernstein, FDP)

Ich glaube, der vorgelegte Gesetzentwurf bringt viele wichtige und gute Dinge auf den Weg. Man kann durchaus das eine tun, ohne das andere zu lassen, und kann auch die anderen Herausforderungen, die es für den ländlichen Raum gibt, anpacken.

Wir sollten aber eines wirklich nicht vergessen: Digitalisierung und Infrastrukturausbau, digitale Infrastruktur im ländlichen Raum, das sind große Aufgaben, aber das sind Grundvoraussetzungen dafür, dass der ländliche Raum eine gute Zukunft hat und dass wir ihn attraktiv gestalten.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE, und von Thomas Krüger, CDU)

Bei der Vergabe von Frequenzen für den Mobilfunk steht nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit   Stichwort UMTS   nicht mehr oder nicht mehr in erster Linie das Maximieren von Einnahmen für den Bundeshaushalt im Mittelpunkt. Über die Einzelheiten der Auflagen, zu denen die Bundesnetzagentur die Mobilfunkbetreiber neben der Zahlung des Optionsgebots verpflichten kann, darf man streiten.

Wir als Freie Demokraten haben die Orientierung an Haushalten statt an der Fläche durchaus skeptisch gesehen; schließlich ist der eigentliche Zweck des Mobilfunks, dass man unterwegs erreichbar ist und nicht nur zu Hause. Dennoch ist die Intention völlig richtig. Es gibt neben den Auflagen zur Haushaltsabdeckung auch solche für die wichtigen Verkehrswege.

Vor nicht allzu langer Zeit begegnete 5 G noch allerlei Bedenken und teilweise grotesken Ängsten. Mittlerweile gibt es viel häufiger Beschwerden, wenn man davon abgehängt ist. Die Frage, ob wir 5 G an jeder Milchkanne brauchen, sollte heute nur noch rhetorischer Natur sein. Aber wir haben heute auch gesehen, dass das leider nicht so ist.

Die Bedeutung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung für die digitale Infrastruktur und damit die Lebensverhältnisse dürfte mittlerweile kaum noch umstritten sein.

Als topografisch insgesamt relativ günstig gelegenes Land ohne Bundesgrenze konnten zwei der damals drei Mobilfunkanbieter die Auflagen hinsichtlich einer Haushaltsabdeckung von 97 % aus dem Jahr 2015 für Sachsen-Anhalt bis zum Stichtag, zum Jahreswechsel 2019/2020, erfüllen. Der Telefónica wurde eine Nach-Nachfrist gesetzt. Für die umgangssprachlich 5 G-Auktion genannte Frequenzvergabe im Jahr 2019 wurde der Wert bis Ende 2022 auf 98 % heraufgesetzt.

Als Abgeordnete, die sehr viel im Land unterwegs sind, wissen wir aus eigener Erfahrung, dass die Auflagen zur Abdeckung der Verkehrswege von keinem der Unternehmen erreicht werden. Bis zum Jahresende müssten eigentlich alle Bundesautobahnen sowie die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit im Antennensektor versorgt sein. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen und Schienenwege sowie sämtliche Landesstraßen mit mindestens 50 Mbit abgedeckt sein.

Die Mobilfunkunternehmen führen als Grund dafür, dass sie diese Versäumnisse nicht zu vertreten haben, regelmäßig an, dass ihnen geeignete Antennenstandorte fehlen und Genehmigungen verwehrt oder verzögert werden. Gänzlich von der Hand zu weisen sind diese Entschuldigungen leider nicht.

Außerorts ist an Kreis- und Landesstraßen in einer Entfernung bis 20 m jeglicher Hochbau verboten. Das wollen wir nun ändern. Schienenwege dürfen nicht ausgeleuchtet werden, wenn der Bahnfunk GSM R gestört werden könnte. Leider ist der Austausch hin zu gehärteten Endgeräten trotz eines Förderprogramms des Bundes nicht so vorangekommen wie erhofft. Die Vorgabe zum Einsatz störungsfester GSM R-Funkmodule wird nun voraussichtlich erst im Jahr 2025 kommen.

Kleinere Standorte sind heute zwar schon genehmigungsfrei, an größeren bemängeln die Unternehmen aber Verfahrensdauern von 18 bis 20 Monaten. An 99 % aller Standorte endeten diese aber ohnehin in einer Genehmigung, wie der Telefónica Deutschland Chef verlauten ließ.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung einen Weg, für den wir als Freie Demokraten nachdrücklich werben. Wir erleichtern Mobilfunkunternehmen die Arbeit, indem wir bürokratische Hürden abbauen, damit wir gleichzeitig den Druck auf sie, mit dem Ausbau endlich schneller voranzukommen, aufbauen. Wir räumen Hindernisse aus dem Weg. Tempo müssen sie nun selbst aufnehmen.

Ich bitte um eine Überweisung des Gesetzentwurfs und freue mich auf die Beratung im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)