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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1139

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - Drs. 8/1951

(Erste Beratung in der 20. Sitzung des Landtages am 18.05.2022)


Bericht erstatten wird der Abg. Herr Zimmer. - Herr Zimmer, bitte schön.


Lars-Jörn Zimmer (Berichterstatter):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/1139 in der 20. Sitzung am 18. Mai dieses Jahres zur Beratung und Beschlussfassung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie für Inneres und Sport überwiesen.

Wesentliche Aspekte werden von meinen nachfolgenden Rednern genannt. Es wird die rechtssichere Gestaltung der Sonntagsöffnungen als Beispiel genannt. Darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen, sondern damit fortfahren, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus sich erstmals in der 10. Sitzung am 9. Juni dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf befasst hat. Er beschloss, in seiner Sitzung am 29. September dieses Jahres mit Experten aus Wirtschaft und Kommunen im Rahmen einer Anhörung über den Gesetzentwurf zu debattieren.

Zur Anhörung lagen dem Ausschuss zahlreiche Stellungnahmen vor. An dieser Stelle sei auf die Niederschrift über die Anhörung vom 29. September dieses Jahres verwiesen. Diese gibt den Inhalt der Redebeiträge der geladenen Gäste wieder und enthält Hinweise auf die vorliegenden Stellungnahmen. Die Niederschrift wurde auch im Internet veröffentlicht und ist somit allen Interessierten zugänglich.

Im Anschluss an dieser Anhörung fand eine Beratung statt. Im Ergebnis dieser wurde der Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt. Mit 7 : 3 : 3 Stimmen empfahl der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus den mitberatenden Ausschüssen die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung.

Der mitberatende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 16. Sitzung am 19. Oktober mit dem Gesetzentwurf. Er schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung und demzufolge der Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mehrheitlich an.

In der 14. Sitzung am 20. Oktober dieses Jahres befasste sich der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport mit dem Gesetzentwurf und schloss sich mit 10 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung und damit ebenfalls der Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs an.

Am 10. November 2022 fand im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus die abschließende Beratung über diesen Gesetzentwurf statt. Zur Beratung lagen ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein als Tischvorlage eingebrachter Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor.

(Unruhe)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Zimmer, einen Augenblick bitte. - Es ist doch ein erheblicher Geräuschpegel hier zu vermerken, und das gerade am Anfang einer Sitzungsperiode. Ich weiß ja, dass man sich freut, wenn man sich mal wiedersieht. Aber das sollte man doch nicht zum Anlass nehmen, um hier die Parlamentsberatungen zu torpedieren. Also bitte ein bisschen mehr Ruhe und ein bisschen mehr Aufmerksamkeit im Plenum. - Herr Zimmer, bitte.


Lars-Jörn Zimmer (CDU):

Vielen Dank. - Der durch die Koalitionsfraktionen vorgelegte Änderungsantrag sah die Aufnahme einer Sonderregelung für die Jahre 2023 und 2024 in § 14 des Gesetzentwurfes vor. Um die Folgen der Coronapandemie in den Jahren 2021 und 2022 für den Einzelhandel abzumildern, sollten in diesen Jahren zwei zusätzliche Sonn- und Feiertagsöffnungen in den Gemeinden möglich sein. Infolge der Ausschussberatung wurden Konkretisierungen an dem Änderungsantrag vorgenommen, welcher dann in der geänderten Fassung der Koalitionsfraktionen mit 7 : 2 : 3 Stimmen angenommen wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde mit den von mir genannten Änderungen mit 7 : 2 : 3 Stimmen zur Beschlussempfehlung an den Landtag erhoben. Die Beschlussempfehlung liegt in der Drs. 8/1951 vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Andreas Silbersack, FDP)