Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Gordon Köhler (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Woche traten die Justizminister der Länder bzw. auch der Bundesminister der Justiz zur Klausurtagung zusammen. Es gab verschiedene Punkte, die dort thematisiert wurden. Ein Thema interessiert mich besonders, und zwar geht es hierbei um die Entschärfung des Strafrechts bezüglich des Besitzes von Kinderpornografie. Mich würde hierzu die Position der Landesregierung interessieren. Wie wurde hierzu abgestimmt bzw. welche Position nimmt die Landesregierung zur Entschärfung dieses Strafrechtstatbestandes ein?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Ministerin Weidinger macht sich auf den Weg. - Sie haben das Wort.


Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Danke für die Frage. Die Justizminister haben das sehr wichtige Thema beraten und ausführlich unter verschiedenen Aspekten behandelt. Zu einer Entschärfung des Strafrechtes für Kinderpornografie kann ich von meiner Seite sagen, das Land Sachsen-Anhalt hat dafür gekämpft, dass wir den Wunsch an den Bund richten, keine Entschärfung des Strafrechtes vorzunehmen. Gleichzeitig wurden viele andere Themen diskutiert. Da geht es um Datenspeicherung und Datennutzung, um Straftaten aufzuklären. Die Themen sind noch nicht abgeschlossen. Die Länder diskutieren intensiv, und der Bund ist aufgefordert, mit uns zusammen eine Lösung zu finden.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Kosmehl, bitte.


Guido Kosmehl (FDP):

Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die derzeitigen Regelungen, die das als einen Verbrechenstatbestand definieren und eine Mindeststrafe vorsehen und damit keine Möglichkeit bieten, fallbezogen z. B. einen minderschweren Fall anzunehmen, aus Ihrer Sicht für richtig halten und diese gesetzliche Grundlage beibehalten wollen?


Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Das Thema ist noch nicht abgeschlossen. Eine Entschärfung des Strafrechts für Kinderpornografie ist von uns sehr kritisch betrachtet worden. Das sehen wir nicht, aber dass es Möglichkeiten geben muss, im Strafrecht auf Einzelfälle zu reagieren, sehr wohl. Hierzu werden unterschiedliche Fälle vorgetragen, die teilweise für die einzelnen Betroffenen schmerzlich sind, auch diejenigen, die mit einem Strafverfahren überzogen werden. Das gebe ich zu. Aber das Thema ist wichtig und nicht leicht zu behandeln und mit milderen Strafen zu belegen. Angemessen sollte das Strafrecht reagieren können.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. Ich sehe keine weiteren Nachfragen.