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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 20

Beratung

Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt - Die Tätigkeit des Ausschusses für Petitionen im Jahr 2021

Bericht Ausschuss für Petitionen - Drs. 8/1798


Ich bitte Frau Hohmann um ihren Bericht.


Monika Hohmann (Berichterstatterin):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Juni 2021 wurde ein neuer Landtag gewählt. Der Petitionsausschuss der achten Wahlperiode hat seine Tätigkeit am 30. September 2021 aufgenommen. In dem vorliegenden Bericht handelt es sich zum überwiegenden Teil noch um die Tätigkeit des Petitionsausschusses der siebenten Wahlperiode.

Ich danke noch einmal allen Mitgliedern des Landtags der siebenten Wahlperiode, die mit einer fairen und überparteilichen Arbeit und mit viel Engagement dazu beigetragen haben, dass Ihnen der Petitionsausschuss seinen Bericht in der Drs. 8/1798 zum Zeitraum 1. Dezember 2020 bis 30. November 2021 vorlegen kann.

Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben vom 1. Dezember 2020 bis zum 30. November 2021  570 Unterstützung suchende Personen Gebrauch gemacht. 222 Petitionen und Eingaben wurden elektronisch an den Ausschuss für Petitionen übersandt.

70 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition behandelt werden, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis beantwortet. Für 21 Petitionen war der Ausschuss nicht zuständig. Diese wurden an die zuständigen Länderparlamente und an den Deutschen Bundestag abgegeben, soweit ein Einverständnis dazu vorlag. 479 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten damit als Petition registriert und bearbeitet werden.

Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 98 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Inneres mit 93 eingegangenen Petitionen. Einzelheiten dazu können Sie dem Anhang A des Berichtes entnehmen.

Viele Hilfe suchende Personen nutzten die Möglichkeit der Einreichung einer Sammelpetition. Zwölf Sammelpetitionen gingen ein. Wesentliche Themen waren die Masken- und Testpflicht sowie der Lärmschutz. Eine Mehrfachpetition zu dem Thema Testpflicht an Schulen lag ebenfalls vor.

Mehr als 555 Petitionen standen in zwölf Sitzungen auf der Tagesordnung. Davon wurden 395 Petitionen durch Einzelaufruf behandelt und 190 im vereinfachten Verfahren. Acht Petitionen wurden den zuständigen Fachausschüssen zur Stellungnahme oder Kenntnisnahme zugeleitet. Seit der Parlamentsreform sind diese verpflichtet, sich mit dem Anliegen zu beschäftigen und dem Petitionsausschuss eine qualifizierte Stellungnahme zu übermitteln. Ich danke hiermit den Fachausschüssen für ihre Unterstützung.

(Beifall bei der LINKEN, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

492 Petitionen wurden abgeschlossen, 190 Petitionen davon im vereinfachten Verfahren erledigt. Das heißt, diese hatten sich bereits vor ihrer Beratung im Ausschuss positiv oder anderweitig erledigt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 23 % mehr Petitionen abgeschlossen. Circa 11 % der abgeschlossenen Petitionen wurden positiv, 3,3 % der Fälle zumeist teilpositiv erledigt.

Mit Inkrafttreten der Parlamentsreform 2020 sind die Sitzungen des Ausschusses für Petitionen grundsätzlich öffentlich. Damit können die Personen, die eine Petition eingereicht haben, Presse oder interessierte Bevölkerung bei der Beratung der Petition anwesend sein und zuhören. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es jedoch erforderlich, dass die Hilfe suchenden Personen vorab ihr Einverständnis zu einer öffentlichen Behandlung ihrer Petition erteilen. Auch dürfen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter einer öffentlichen Behandlung nicht entgegenstehen. Auch bei nichtöffentlicher Behandlung einer Petition besteht für die um Unterstützung bittenden Personen die Möglichkeit, bei der Behandlung anwesend zu sein, soweit nicht Rechte Dritter betroffen sind.

Der Ausschuss kann den Hilfe suchenden Personen sowohl bei öffentlicher als auch bei nichtöffentlicher Behandlung der Petition die Möglichkeit einräumen, sich mündlich zu dem Anliegen zu äußern. Und jetzt etwas Schönes und Positives: Im Berichtszeitraum waren zu 70 behandelten Petitionen die einreichenden Personen anwesend.

(Beifall bei der LINKEN, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Das entspricht einem Anteil von ca. 19 % der durch Einzelaufruf behandelten Petitionen. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, die Tendenz steigt.

Drei öffentliche Anhörungen führte der Ausschuss durch. Themen der Anhörung waren das Gewaltschutzgesetz, die Weiterführung eines Flugbetriebes und der Erhalt eines Parks. Im Berichtszeitraum führte der Ausschuss fünf Ortstermine durch. Diese trugen dazu bei, bestehende Missverständnisse auszuräumen und zerstrittene Parteien dazu zu bringen, miteinander und nicht übereinander oder aneinander vorbei zu reden. Dabei konnten vielfach akzeptable Lösungen gefunden werden.

Als ein Beispiel für eine erfolgreiche Tätigkeit des Ausschusses möchte ich auf die Petition zur Weiterführung eines Flugbetriebes verweisen. Mit der Petition wurde der Ausschuss gebeten, Unterstützung bei den Bemühungen um die Weiterführung des Flugbetriebes eines Ultraleichtflugzeuges zu realisieren und akzeptable Bedingungen zu gewähren. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere daran, weil es auch im Fernsehen darum ging. Der Ausschuss führte hierzu zunächst eine öffentliche Anhörung und im Anschluss daran einen Vor-Ort-Termin durch. Nach der Auswertung der Termine wurde die Landesregierung vom Ausschuss gebeten, nach einer vernünftigen Lösung zu suchen. Im Ergebnis seiner Tätigkeit trug der Ausschuss nicht unwesentlich dazu bei, dass dem Petitionsanliegen letztendlich entsprochen werden konnte.

Zum Schluss möchte ich mich noch für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung bedanken. - Ebenfalls bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN, bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Hohmann, ich bedanke mich für Ihren Bericht und bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses für die geleistete Arbeit. Das ist der Ausschuss, der in der Verfassung erwähnt wird, und ich glaube, in dem man am unmittelbarsten mit den Anliegen des einzelnen Bürgers oder der Bürgerin konfrontiert wird. Vielen Dank dafür.