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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes Sachsen-Anhalt (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/1159

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1178

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - Drs. 8/1859

(Erste Beratung in der 21. Sitzung des Landtages am 19.05.2022)


Die Berichterstattung übernimmt der Abg. Herr Zimmer. - Herr Zimmer, bitte schön. 


Lars-Jörn Zimmer (Berichterstatter):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 8/1159 und den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1178 in der 21. Sitzung am 19. Mai dieses Jahres, wie bereits erwähnt, zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus befasste sich erstmals am 9. Juni dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Ausschuss beschloss am 25. August dieses Jahres, mit Experten aus Wirtschaft und Kommunen im Rahmen einer Anhörung über den Gesetzentwurf zu beraten und zu debattieren. Zu der Anhörung lagen dem Ausschuss zahlreiche Stellungnahmen sowie Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und der AfD vor. 

An dieser Stelle möchte ich auf die Niederschrift über die Anhörung am 25. August 2022 verweisen. Die Niederschrift gibt den Inhalt der Redebeiträge der geladenen Gäste wieder und enthält einen Hinweis auf die vorliegenden Stellungnahmen. Ebenfalls enthält die Niederschrift ausführliche Erläuterungen zu den von mir bereits benannten Änderungsanträgen, sodass ich auf inhaltliche Ausführungen hierzu verzichten möchte. Die Niederschrift und die Stellungnahmen wurden im Internet veröffentlicht und somit allen Interessierten zur Verfügung gestellt. 

Im Anschluss an die Anhörung fand eine Beratung statt. Im Ergebnis der Beratung wurden die Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und der AfD abgelehnt. Auch der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1178 fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Schließlich stellte der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus den Gesetzentwurf zur Abstimmung. Dieser wurde mit 7 : 3 : 3 Stimmen angenommen und den mitberatenden Ausschüssen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfohlen.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen nahm den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 23. Sitzung am 15. September 2022. Gegenstand der Beratung waren die vorläufige Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses sowie der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1178. Der Änderungsantrag wurde bei 1 : 12 : 0 Stimmen abgelehnt und die vorläufige Beschlussempfehlung fand mit 6 : 6 : 0 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit. Mit 6 : 6 : 1 Stimmen wurde dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfohlen, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 16. Sitzung am 19. Oktober 2022 mit den für ihn beratungsrelevanten Unterlagen. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl er dem federführenden Ausschuss die Ablehnung des Änderungsantrages. Er schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung und demzufolge der Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung an.

Am 7. November dieses Jahres fand im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf statt. Zu der Beratung lagen die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie weitere Änderungsanträge zur Abstimmung vor. 

Die Beratung fand auf der Grundlage der in der Synopse vorgesehenen Änderungsempfehlungen des GBD, die als Vorlage 20 verteilt wurde, statt. Ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde als Vorlage 21 verteilt. Dieser sah eine Erweiterung des § 12 - ILO-Kernarbeitsnormen - vor. Dieser Antrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Ein als Vorlage 22 ausgereichter Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sah eine Reihe von Änderungen vor, die bis auf die Änderung des § 10 beschlossen wurden. Der darin enthaltene Vorschlag zur Änderung des § 10 wurde zurückgezogen und durch einen weiteren Änderungsantrag, der als Vorlage 23 verteilt wurde, ersetzt. Dieser Änderungsantrag wurde sodann beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung der in der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorgesehenen Änderungsempfehlungen mit den von mir genannten Änderungen mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1859 vor.

Im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und bei der SPD)