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Plenarsitzung

Transkript

Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann, will und werde mich an dieser Stelle sehr kurz fassen. Wir unterstützen den Antrag der Koalitionsfraktionen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

  Ganz so kurz doch nicht.   Schließlich erheben wir in unserem Antrag mit dem Titel „Kinder und Jugendliche stärken. Beteiligung der jungen Generation auf feste institutionelle Füße stellen.“, den wir April im Plenum eingebracht haben, die identische Forderung.

Auch im grünen Wahlprogramm zur Landtagswahl im vorigen Jahr findet sich ausdrücklich die Forderung nach einem Flächenfaktor in der Jugendarbeit.

Sie sehen, bei uns rennen Sie diesbezüglich mit Karacho offene Türen ein. Es wird wirklich langsam Zeit, dass diese Forderung aus der Evaluierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom Oktober 2019 endlich umgesetzt wird. Andernfalls drohen den Flächenkreisen weitere finanzielle Einbußen. Gerade im Hinblick auf das Ziel der Landesverfassung, nämlich der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land, wäre ein Ignorieren der besonderen Herausforderungen in den ländlichen Räumen nicht länger hinnehmbar.

Diese finanzielle Schräglage, diese Schwierigkeiten sind schon bei der Einführung des § 31 KJHG absehbar gewesen und damals bereits aus den Reihen der Opposition kritisiert worden, aber gut. Lieber wir heilen diese Schieflage spät als nie.

Spät liegt übrigens auch Ihr Antrag vor; denn der Referentenentwurf zum neuen KJHG LSA liegt bereits vor und dort findet sich bereits eine konkrete Regelung zum Flächenfaktor samt Ausgleichsbetrag für die drei kreisfreien Städte, damit der neue Verteilerschlüssel nicht zu Einbußen in Halle, Magdeburg und Dessau führt. Es wäre also schön gewesen, wenn wir heute direkt über das neue KJHG hätten diskutieren können.

In Ihrem Antrag irritiert übrigens auch der Einschub   das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen   in der Klammer. In Zeile 5 im ersten Punkt Ihres Antrages heißt es: „auf Basis des Haushaltsansatzes 2022“. Das könnte so verstanden werden, dass die jährliche Dynamisierung in diesem Jahr ausfallen soll. Dabei heißt es in § 31 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich: „Beginnend mit dem Jahr 2020 erhöht sich der in Satz 1 genannte Betrag um jährlich 2 v. H. gegenüber dem Vorjahreswert.“

Sie wollen ganz sicher keine gesetzlich normierte Dynamisierung per Klammereinschub in einem Antrag aushebeln. Das dürfte sich auch rechtlich schwer machen lassen. Insofern will ich das an der Stelle wirklich nur als missverständliche Formulierung werten, wollte es aber trotzdem erwähnt haben. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. - Vielen Dank.