Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Hagen Kohl (AfD):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anhörung zum Gesetzentwurf machte noch einmal deutlich, dass der öffentliche Dienst in punkto Personalgewinnung großen Herausforderungen steht. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände wünschten sich deshalb, dass man im Einzelfall auch Personen eine Verbeamtung anbieten kann, die die derzeitige Einstellungsaltersgrenze bereits überschritten haben. Dies ist derzeit nicht möglich und bedürfte einer umfangreicheren Änderung im Beamtenrecht.

Die amtsangemessene Mindestversorgung in Höhe von 35 % erreicht ein Beamter nach ca. 19,5 Dienstjahren. Gleichwohl hatte die Landesregierung seinerzeit festgelegt, einen Sicherheitspuffer von zwei Jahren in das Gesetz aufzunehmen. Das bedeutet, dass Einstellungen nur möglich sind, wenn der Bewerber mindestens noch 22 Jahre Dienst bis zum Erreichen der Altersgrenze leisten kann. Um die Personalakquise für die öffentliche Verwaltung zu erleichtern, soll mit diesem Antrag der Sicherheitspuffer von zwei Jahren beseitigt werden.

Mit der Änderung im Ministergesetz soll die für Beamte geltende Regelung zur Gewährung von Rechtsschutz auf die Mitglieder der Landesregierung ausgeweitet werden. Dies soll der Rechtssicherheit und dem Schutz der Mitglieder der Landesregierung dienen sowie eine Besser- oder Schlechterstellung der Mitglieder der Landesregierung verhindern - so zumindest die Theorie.

Dass in der Vergangenheit für einen Fall für ein Mitglied der Landesregierung Rechtsschutz gewährt wurde, ohne dass es dafür offensichtlich eine Rechtsgrundlage gab, hat zumindest genauso Geschmäckle wie der Umstand, dass der Gesetzentwurf mit der darin enthaltenen Begünstigung für die Mitglieder der Landesregierung von der Landesregierung selbst eingebracht worden ist.

Hauptkritikpunkt ist jedoch, dass hier in punkto Fürsorgepflicht der gleiche Maßstab angelegt wird wie für Berufsbeamte, deren gesamte wirtschaftliche Existenz vom Beamtenstatus abhängt, während ein Minister sein Amt auf Zeit ausübt und im Anschluss in seinen Beruf zurückkehren kann und wahrscheinlich auch regelmäßig zurückkehren wird.

Ein Mitglied der Landesregierung wird sich wohl auch nie für seine Entscheidungen oder sein Tun vor einem Gericht verantworten müssen, wenn er nicht gerade mehr erzählt, als er weiß, und sich nicht gerade mit einem Klinikbetreiber anlegt.

Anders verhält es sich bei einem normalen Berufsbeamten. Ich nehme einmal das Beispiel Eindämmungsverordnung, welche von der Landesregierung erlassen worden ist und letztlich Grundlage für Versammlungsverbote in Magdeburg waren. Es waren nicht Minister, die am Ende grundrechtseinschränkende Maßnahme wie Versammlungsverbote oder Aufenthalts- und Betretungsverbote angeordneten, sondern es waren Beamte der Versammlungsbehörde. Und es waren die vor Ort eingesetzten Polizeibeamten, die diese Anordnungen teils repressiv und mit unmittelbarem Zwang durchsetzten.

Anders als ein Minister, der sein Amt ausüben kann, ohne jemals überhaupt mit einem Bürger in Kontakt kommen zu müssen,


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Kohl, kommen Sie mal zum Ende. Sie sind schon 20 Sekunden über ihre Redezeit.


Hagen Kohl (AfD):

- okay - arbeiten diese Beamten am Bürger und tragen natürlich das Risiko, auch Ziel einer Anzeige oder Klage zu werden.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke, Herr Kohl. Das ist jetzt das Ende.


Hagen Kohl (AfD):

Was noch unerwähnt bliebe    


Vizepräsident Wulf Gallert:

Ja, das ist genau das, was wir nicht machen wollen, nach dem Motto: Wenn ich noch Zeit gehabt hätte, dann würde ich Ihnen noch Folgendes sagen.


Hagen Kohl (AfD):

Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Ich dachte, mir blieben noch ein paar Sekunden.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Nein, Herr Kohl, auch nicht für die Sonderleistung, dass Sie hier die Berichterstattung übernommen haben; keine Chance.

(Zustimmung bei der LINKEN)