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Plenarsitzung

Transkript


Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT


Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Befragung der Landesregierung nach § 45a unserer Geschäftsordnung und blicke in die Reihen der Fraktion der SPD.


Dr. Andreas Schmidt (SPD):

Habe ich das Wort, Herr Präsident? - Vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erhöhung der Energiepreise, die gegenwärtig wie eine Welle durch unser Land rollt, trifft nicht nur das Land mit seinen Behörden direkt als öffentliche Hand, sondern auch die Kommunen. Die Kommunen trifft es dreifach: zum ersten mit ihren Verwaltungen und ihren Gebäuden selbst, zum zweiten als Eigentümer von Wohnungsgesellschaften und zum dritten als Eigentümer von Stadtwerken, die wiederum insofern betroffen sind, als ihnen auf der einen Seite höhere Preise im Einkauf, auf der anderen Seite Zahlungsausfälle aufgrund nicht mehr zahlungsfähiger Kundinnen und Kunden drohen. Dann kommt die Eigentümerin Kommune selbstverständlich in Probleme, die sich möglicherweise wieder lösen, aber jedenfalls mittelfristig welche sein könnten.

Nun hat Herr Minister Richter für die Landesregierung in der letzten Woche angedeutet, dass die Regierung sich auf diese Situation vorbereitet. Die Begriffe Ausgleichsstock und Schutzschirm sind gefallen. Ich frage die Landesregierung: Gibt es bereits konkrete Pläne, dafür zu sorgen, dass die Kommunen und ihre Unternehmungen über den Winter kommen? Wenn ja, wie sehen diese aus? - Vielen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Schmidt, für die Frage. - Der Finanzminister ist schon fast am Pult.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ein bisschen differenzieren. Fangen wir vielleicht einmal mit den Stadtwerken an. Es gibt einen Unterschied zwischen Stadtwerken, Wohnungsbaugesellschaften und Kommunen. Zu den Kommunen komme ich vielleicht als letztes. Klar: In der Regel sind die Kommunen zu 100 % Träger dieser Einrichtungen.

Ich bin im März dieses Jahres von einem Stadtwerk angesprochen worden. Der dortige Geschäftsführer hat im März schon darauf hingewiesen, dass es aufgrund dessen, dass die Stadtwerke sehr unterschiedlich beschafft haben und auch noch beschaffen, Probleme bezüglich der Liquidität geben könnte. Es gibt Stadtwerke, die noch keine großen Probleme haben, weil die Beschaffungsverträge, die Altverträge noch gelten. Es gibt andere Stadtwerke, die wiederum schon mehrfach kaufen mussten.

Wir haben die IB dann gebeten, mit den Stadtwerken Kontakt aufzunehmen, um zu schauen, dass wir auf jeden Fall sicherstellen, dass keine Liquiditätsengpässe entstehen. Die IB hat recht zügig zwei Programme aufgelegt. Das eine Programm heißt „IB Gemeinsam“. Damit sollen Sozialbanken in der Lage sein, kurzfristig Kredite zu vergeben. Das weitere Programm heißt „IB Flexibel“. Damit kann die Bank allein die entsprechenden Kredite vergeben. Wir verfügen bereits seit längerer Zeit über ein Darlehensprogramm für die Kommunen, um sicherzustellen, dass Liquiditätsprobleme, wenn sie auftreten, insoweit erst einmal kurzfristig gelöst werden können.

Sicherlich   das muss man deutlich sagen   handelt es sich um Darlehen. Das heißt, wir sichern Liquidität. Aber irgendwann ist wiederum auch ein Darlehen zu bedienen, indem man Zins und Tilgung leisten muss. Weiterhin muss man darauf achten, dass der Zins natürlich so festgelegt wird. Er ist unterschiedlich. Wenn mit Sozialbanken die entsprechenden Vereinbarungen geschlossen werden, dann geben diese den Zins vor. Ansonsten ist es ein Referenzzins, der beihilfefrei sein muss.

Wir wissen   ich kann natürlich keine Einzelheiten zu den einzelnen Stadtwerken mitteilen; es handelt sich um Betriebsgeheimnisse  , dass Darlehen bisher auch entsprechend in Anspruch genommen wurden und zurzeit weitere Darlehen im operativen Geschäft zwischen der IB und den Stadtwerken verhandelt werden.

Kommen wir zu den Wohnungsbaugesellschaften. Auch bei diesen besteht die Möglichkeit, dass die sie entsprechende Darlehen in Anspruch nehmen. Bei den Wohnungsbaugesellschaften ist die Frage: Sind sie in der Lage, letztlich die Zeit zu überbrücken, in der sie vorfinanzieren müssen? Denn wir wissen alle, dass die entsprechenden Abrechnungen erst im nächsten Jahr kommen und man eine Abschlagszahlung nicht einseitig erhöhen kann. Das geht auf freiwilliger Basis. Es gibt Mieter, die mehr zahlen. Aber es gibt natürlich auch Mieter, die das nicht tun. Auch an dieser Stelle haben wir die Möglichkeit, Liquidität sicherzustellen und darauf zu achten, dass bezüglich der Liquidität   Sie haben die Presseberichterstattungen gehört; der Verband geht von 81 Millionen € aus   keine Probleme entstehen.

Wir alle wissen nicht, wie sich die weitere Entwicklung gestalten wird. Wird sich der Energiemarkt im nächsten Jahr in irgendeiner Form stabilisieren? - Das muss sich zeigen. Wir wissen auch nicht, wie hoch die Ausfälle sein werden. Aus der Sicht des Landes ist zunächst wichtig, dass uns kein Unternehmen wegrutscht und dass Liquidität gesichert wird. Alles Weitere muss sich dann zeigen, wenn wir wissen, wie die Auswirkungen letztlich wirklich sein werden. Das wird sich in den nächsten Monaten und Anfang des nächsten Jahres zeigen.

Zu den Kommunen. Diese selbst haben auch die Möglichkeit, entsprechende Darlehen aufzunehmen, wobei ich deutlich sagen muss, dass ich bei den Kommunen im Augenblick keine Liquiditätsengpässe sehe. Sie haben   Sie haben die Berichterstattung vernommen   weitaus höhere Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen gehabt. Mir ist im Augenblick nicht bekannt, dass es bei den Kommunen Liquiditätsengpässe gibt. Aber wir werden natürlich darauf achten, dass wir entsprechende Hilfestellung geben, sollte es dazu kommen.

Sie haben den Ausgleichsstock angesprochen. Wir haben dazu einen Runderlass herausgegeben, der besagt, dass die Kommunen, sofern sie in Schwierigkeiten geraten, Liquiditätskredite über den Ausgleichsstock bekommen. Die Antragstellung muss allerdings noch bis Ende Oktober dieses Jahres erfolgen. Hintergrund ist, dass der Ausgleichsstock bis Ende des Jahres umgesetzt sein muss. Wir haben auch hierbei die Möglichkeit, zinslose Darlehen zur Liquiditätssicherung zu vergeben. Das ist mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit dem Landesrechnungshof abgestimmt worden. Antragsteller sind die kreisangehörigen Gemeinden und die Landkreise.

So viel zu der Gesamtsituation im Augenblick, die sicherlich differenziert zu betrachten ist. Auch wenn Sie mit den Stadtwerken sprechen, werden Sie sehr unterschiedliche Einschätzungen bekommen. Das hängt aber wirklich davon ab, wie sie beschafft haben, wann die Beschaffungsverträge auslaufen und wie sich die Situation am Energiemarkt insgesamt auswirkt. Man muss sehen.

Ich schaue einmal zum Ministerpräsidenten. Es gibt in der nächsten Woche eine Sonder-MPK. Denn die Beschlüsse des Koalitionsausschusses in Berlin lassen sicherlich noch viele Fragen offen, die geklärt werden müssen, um zu schauen, wie ein Strompreis letztlich angepasst werden kann. Jeder konnte es nachlesen. Voraussetzung ist, dass Zufallsgewinne abgeschöpft werden, damit es danach überhaupt, sage ich einmal, dahin gehen kann, Strompreise einzudämmen. Das ist alles noch offen. Wir müssen sehen, wie sich das nachher im Einzelnen darstellt und was bei der MPK herauskommt, wenn es darum geht, auch Unternehmen entsprechend zu unterstützen. Denn diese finden sich in dem Paket nicht ohne Weiteres wieder.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Erben. - Vielleicht können Sie, Herr Richter, ein bisschen lauter sprechen?


Rüdiger Erben (SPD):

Herr Minister, vielen Dank. Sie haben jetzt auch sehr umfangreich zu der Frage der Liquidität der kommunalen Unternehmen und der Kommunen berichtet. Das ist wahrscheinlich das akute Problem - wahrscheinlich weniger bei den Kommunen, sondern in stärkerem Maße bei den kommunalen Unternehmen. Nun gibt es aber natürlich die Querverbindung zwischen dem kommunalen Haushalt und den kommunalen Unternehmen, zumindest in den Stadtwerken, dass doch in erheblichem Maße Gewinnausschüttungen der Stadtwerke quasi zur Finanzierung der Aufgaben der Kommunen eingesetzt werden. Die Beteiligungen sind unterschiedlich groß. Die Gewinne, die in den Stadtwerken jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden und damit auch nicht ausgeschüttet werden, sind einmalig weg. Als wir einmal eine FAG-Masse errechnet haben, sind diese mit enthalten gewesen. Sie werden auch fortgeschrieben. Das ist der erste Teil meiner Frage.

Zu dem zweiten Teil meiner Frage, der dazu gehört. Wir haben eine Preissteigerung zu verzeichnen, die nichts mehr mit der Berechnung der FAG-Masse zu tun hat. Was die Kommunen heute als FAG-Masse bekommen, umfasst keine Preissteigerungsrate von   ich breche das auf Kommunen herunter   wahrscheinlich 10 % plus x. Wir werden in den nächsten Jahren ein erhebliches Problem bekommen, was die Finanzierung der Kommunen über diese Schiene betrifft. Haben Sie weitere Planungen über die Liquiditätshilfen hinaus?


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sie sprechen das FAG an. Wir sind zurzeit mit der Erarbeitung gefasst. Es wird das Parlament demnächst in Verbindung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2023 erreichen.

Sie sprechen die Themen Inflationsrate und Revisionsklausel an. Wir befinden uns im Augenblick in der Abstimmung, um zu schauen, inwieweit diesbezüglich Nachholbedarf besteht. Die Revisionsklausel ist im Übrigen so ausgelegt worden, übrigens auch zugunsten der Kommunen, dass sie sich nicht negativ auswirken kann, sondern nur positiv.

Das hängt unter anderem mit Steuermehreinnahmen und Sonstigem zusammen. Da sind wir, wie gesagt, in der Erarbeitung. Wir haben entsprechend die Anhörung durchgeführt. Da bitte ich um Verständnis, dass das mit dem Haushalt 2023 hier zu erörtern sein wird.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Schmidt, bitte.


Dr. Andreas Schmidt (SPD):

Aber, Herr Minister, der Haushalt 2023 ist bereits in der Erarbeitung durch die Regierung. Das steht, jedenfalls nach den Plänen, kurz vor dem Abschluss. Wie muss ich mir das vorstellen, wie das jetzt operationalisiert wird, zu sagen: Auf die zukünftige Situation des Herbstes - von der wir alle nicht genau wissen, wie Sie ausfällt - hin wird jetzt Revision gemacht über die Einnahmen- und Ausgabenverhältnisse, wenn wir doch eigentlich schon in drei, vier Wochen eine Summe für den Haushalt einplanen müssten?


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Herr Schmidt, wir sind dabei, hierfür entsprechende Lösungen zu finden, wie im Übrigen auch für steigende Energiekosten bezogen auf die Einzelpläne. Dort haben wir einen bestimmten Betrag vor die Klammer gezogen. Es wird sich zeigen, ob wir in der Lage sind, auch eine Lösung in Richtung der Kommunen zu finden. Wir sind tatsächlich im Augenblick in einer Situation, in der wir uns das täglich anschauen und schauen müssen, wie wir ihn unter dem Strich unter Berücksichtigung dessen, dass wir einen ausgeglichenen Haushalt brauchen - das Parlament möchte sicherlich nicht einen Haushalt haben, mit dem wir nachher große Probleme bekommen  , ausgeglichen verabschieden können. Wir werden sicherlich auch dort Lösungen finden.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Schmidt, eine Nachfrage. Nach klar.


Dr. Andreas Schmidt (SPD):

Dann habe ich nur noch eine Nachfrage. Wir gehen weiterhin davon aus, dass das Einbringungsdatum für den Haushaltsplanentwurf die Landtagssitzung im Oktober ist - Fragezeichen?

 

Michael Richter (Minister der Finanzen):

Das hängt jetzt von der Entwicklung der nächsten Tage ab. Wir sind dabei, den Haushalt rundzumachen, sage ich mal, also auszugleichen. Dann ist es eine Frage von Technik und Zeit, ob wir das noch im Oktober schaffen oder ob es dann Anfang November 2022 ist. Da bitte ich um Verständnis. Das kann ich heute noch nicht verbindlich sagen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Schmidt. - Es gibt eine weitere Nachfrage von Herrn Scharfenort.


Jan Scharfenort (AfD):

Herr Richter, meine Frage geht in Richtung Sparkassen oder die Verbindung Stadtwerke - Sparkasse. Wie wir wissen, haben die Sparkassen durchaus eine Menge an Krediten an die Stadtwerke vergeben, die nicht besichert sind. Nun wissen wir, sehr wahrscheinlich werden die Stadtwerke in die Bredouille kommen. Wir wissen nicht, ob das mit den Schutzschirmen funktioniert, wann das funktioniert. Sehen Sie auch ein Risiko für die Sparkassen, dass bei ihnen Kredite ausfallen, also wir dann einen Kaskadeneffekt haben?


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Die Frage kann heute noch gar nicht beantwortet werden, weil wir alle die Entwicklungen nicht einschätzen können. Aber dadurch, dass wir versuchen, die Stadtwerke auf jeden Fall so abzusichern, dass sie uns nicht wegrutschen, sehe ich im Augenblick noch nicht konkret die Gefahr. Aber ausschließen kann ich das hier nicht.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Ich sehe keine weitere Nachfrage.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Doch. Die Innenministerin möchte dazu noch etwas sagen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Die Innenministerin möchte dazu noch etwas sagen. Das ist legitim. - Frau Zieschang, bitte.

 

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Ich möchte vielleicht nur in Ergänzung und Abrundung zu dem, was Michael Richter als Finanzminister gesagt hat, sagen, dass die Frage, inwieweit die kommunalen Unternehmen betroffen sind, im Augenblick noch einmal vom Landesverwaltungsamt erhoben wird.

Wir hatten vor der Sommerpause eine Ersterhebung des Landesverwaltungsamtes bei den Stadtwerken. Damals gab es nur zwei Rückmeldungen, nicht in puncto Liquiditätsschwierigkeiten, sondern in der Tat das Thema, sie könnten nicht zusagen, dass die Ausschüttungen wie erwartet erfolgen.

Von Juli bis jetzt ist wieder ein bisschen Zeit ins Land gegangen. Deswegen: Es läuft zurzeit eine Abfrage des Landesverwaltungsamtes bei den kommunalen Unternehmen. Das betrifft die Stadtwerke und die Wohnungsbauunternehmen.

Wir haben jetzt darum gebeten, auch die Verkehrsunternehmen einzubeziehen, damit wir einmal eine klare Faktenlage bekommen, ob es überhaupt Liquiditätsrisiken gibt - bislang haben wir da keine Rückmeldung gehabt  , ob es um Ausschüttungen geht, wer betroffen ist.

Vielleicht noch ergänzend dazu, weil es direkte Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte haben kann, wenn es Ausschüttungen und Ähnliches nicht gibt, mit denen man gerechnet hat. Auch hierzu haben wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden insofern verständigt, als die kommunalen Spitzenverbände im Augenblick auf der Landkreisebene und der Ebene der kreisfreien Städte eine erste Abfrage machen, was denn möglicherweise an Mehrkosten in puncto gestiegene Energiekosten auf die Kommunen zukommt. Das wird auch abgeschichtet. Das betrifft zum einen eigene Liegenschaften, wie es die Landesverwaltung auch trifft. Da muss man gucken, welche Kostenreduzierungen man mit Einspareffekten erzielen kann. Das wird erhoben.

Aber es wird bspw. auch erhoben, welche Mehrkosten rund um die SGB-II-Problematik auf die Kommunen zukommen, weil wir wissen, dass die Kommunen die Kosten der Unterkunft anteilig tragen müssen. Auch das wird vonseiten der kommunalen Spitzenverbände ermittelt.

Sie wollten jetzt ihren Fragebogen finalisieren. Ich kann Ihnen im Augenblick nicht sagen, bis wann deren Befragung abgeschlossen ist. Aber ich denke, dass wir sowohl mit Blick auf die Befragung durch das Landesverwaltungsamt wie auch mit Blick auf die Befragung auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zum Ende des Monats sicherlich klarere Fakten haben werden.

Letzte Bemerkung. Wir bereiten im Augenblick, auch in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, einen Erlass vor, der haushaltsrechtliche Erleichterungen für das Jahr 2022 treffen soll, weil gewisse Preissteigerungen auch zu Beginn des Jahres nicht absehbar waren. Das hatten wir bei der Ukrainekrise, das hatten wir bei Corona. Da stimmen wir uns gerade mit den kommunalen Spitzenverbänden ab.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Frau Zieschang. Da Sie gerade vorn sind, hat Herr Roi die Möglichkeit genutzt, sich zu Wort zu melden, um Ihnen eine Frage zu stellen.


Daniel Roi (AfD):

Vielen Dank. - Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage dazu. Sie sprachen die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften an und haben gesagt, es laufe eine Abfrage. Ich habe dazu einen Hinweis und auch eine Frage.

Der Hinweis betrifft die Tatsache, dass viele Wohnungsbauunternehmen erst ab dem 1. Oktober 2022 Anpassungen bei den Nebenkosten, für Heizung, Fernwärme, Warmwasser, gemacht haben. Ich kann Ihnen sagen, in meinem Wahlkreis in Wolfen-Nord müssen Leute für 57 m² 350 € mehr zahlen. Das ist in diesem Jahr die zweite Erhöhung. Ab dem 1. Oktober 2022 sind es 350 € mehr für eine alleinstehende Rentnerin. Viele Leute können das nicht bezahlen.

Das heißt also, die Abfrage in diesem Monat muss zwingend im Oktober und November noch einmal erfolgen - das ist mein Hinweis  ; denn wir hatten ein Gespräch in unserer Stadt, und die Wohnungsbaugesellschaften können aktuell nicht einschätzen, wie die Liquidität ihrer Mieter aussieht. Logischerweise haben die keinen Zugriff auf deren Rücklagen, also darauf, wie viel die auf dem Konto haben. Es ist extrem schwierig.

Die Wohnungsbaugesellschaften müssen auch angehalten werden, eine Analyse zu machen: Was für einen Bestand an Mietern habe ich? Stichwort Wohngeldempfänger. Da haben wir aktuell die Problematik, dass Energiezuschüsse dorthin nicht fließen. Und es ist eben eine große Frage: Was habe ich für eine Mieterschaft? Und, wie gesagt, mein dringender Appell an Sie, dass Sie diese Abfrage im Oktober und November erneuern; denn da rechne ich persönlich mit erheblichen Liquiditätsproblemen, weil einfach viele Mieter das nicht mehr bezahlen können.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Der Appell ist nicht nötig; das war ohnehin geplant.