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Plenarsitzung

Transkript

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Meister.


Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Krankenversicherung bzw. Beihilfe unserer Beamtinnen und Beamten im Land halten wir tatsächlich für reformbedürftig. Aus verschiedenen Gründen ist es angebracht, eine echte Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Beamtenverhältnis zu schaffen. Herr Dr. Schmidt ist darauf eingegangen.

Bei der Auswahl ihrer Krankenversicherung sollten sich Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt ohne finanzielle Nachteile auch für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Hamburg, Thüringen, Bremen, Brandenburg und Berlin haben inzwischen in diese Richtung gehende Regelungen.

In Sachsen-Anhalt aber haben Beamte leider keinen Anspruch auf eine Beihilfe, wenn sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Unsere Vorstöße in der letzten Legislaturperiode in diese Richtung waren leider erfolglos. Kollege Schmidt schilderte, dass es jetzt scheinbar auch ähnliche Diskussionen gibt mit vermutlich ähnlichem Erfolg. Trotzdem meine ich, dass wir grundsätzlich an dieses Thema heranmüssen und es zu einer Entwicklung kommen muss, die auch Sachsen-Anhalt mitmachen sollte.

Der Ansatz in dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zielt in eine andere Richtung. Die wichtige Arbeit der Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten sei auch von mir unterstrichen und mit der gebührenden Wertschätzung versehen. Dass die Dienstsituation jedoch eine Übernahme der Regelungen der Polizei erfordern würde, sehe ich nicht. Die Zahl der Straftaten in den Gefängnissen   die Gesetzbegründung stellt ganz wesentlich auf diesen Punkt ab   hat sich aktuell nicht verschlechtert. Auch wenn sie natürlich weiterhin ein Problem und eine Herausforderung für die im Vollzug Tätigen darstellen, ist die Zahl der Fälle in allen Bereichen zurückgegangen, auch bei Körperverletzungsdelikten.

Eine Ausdehnung der Heilfürsorge auf andere Dienstbereiche sehen wir skeptisch. Insofern würden wir zu einer Ablehnung dieses Gesetzentwurfes kommen bzw. halten wir eine Überweisung für nicht erforderlich.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.