Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 8

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 5/22 (ADrs. 8/REV/11)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/1247


Die Berichterstattung übernimmt Herr Christian Hecht. - Herr Hecht, Sie haben das Wort.


Christian Hecht (Berichterstatter):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Schreiben des Landesverfassungsgerichts vom 26. April 2022 wurde dem Landtag von Sachsen-Anhalt gemäß § 35 Nr. 2, § 37 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichts die Gelegenheit gegeben, sich bis zum 8. Juli 2022 zum Organstreitverfahren LVG 5/2022 zu äußern und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben.

Gemäß § 52 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, ob er einem verfassungsgerichtlichen Verfahren beitreten möchte oder eine Stellungnahme gegenüber dem Verfassungsgericht abgeben soll.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbrauchschutz hat sich in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 mit dem Organstreitverfahren des Mitglieds des Landtages Frau Henriette Quade gegen die Landesregierung Sachsen-Anhalts wegen der Verletzung des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts des Landtages befasst.

In dem Verfahren begehrt die Antragstellerin festzustellen, dass die Landesregierung ihre Rechte aus § 53 Abs. 1 und 2 der Landesverfassung dadurch verletzt hat, dass die Landesregierung es unterlassen hat, die Fragen in einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung ohne Darlegung der Gründe, die das Unterlassen rechtfertigen würden, vollständig öffentlich zu beantworten.

Der Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mit der Erarbeitung einer Stellungnahme hierzu zu beauftragen, wurde im Ausschuss abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Befassung empfahl der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz mehrheitlich, keine Stellungnahme gegenüber dem Verfassungsgericht abzugeben. Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1247 vor. Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)