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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 7

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt (Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt - SpielhG LSA) zur Anpassung dieses Gesetzes an den GlüStV 2021 (Zweites Spielhallenrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/1301


Einbringer ist das Mitglied des Landtages Herr Kosmehl. Er steht schon in den Startlöchern und kann nach vorn kommen. Bevor er seine Rede beginnt, wollen wir aber kurz Schülerinnen und Schüler des Goethegymnasiums Weißenfels auf der Besuchertribüne begrüßen. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Kosmehl, Sie haben das Wort.


Guido Kosmehl (FDP):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute für die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP einen Gesetzentwurf zur Anpassung des bestehenden Spielhallengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt an die Vorgaben des am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages einbringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht bezüglich der Spielhallen, die Regelungskompetenz, steht weiterhin den Ländern zur Verfügung. Deshalb sollten wir möglichst zeitnah unser Landesrecht an die neuen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages 2021 anpassen.

Dabei sind, wie Sie alle aus der Diskussion in der vergangenen Legislaturperiode zur Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 wissen, ein erhöhter Spielerschutz, z. B. durch die Einführung der spielformübergreifenden elektronischen Spielersperre, aber auch die weiteren Anforderungen etwa an das Sozialkonzept geregelt worden. Das betrifft auch das Spielen in den stationären Spielhallen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen eine Vollregelung vor. Das heißt, vieles von dem, was Sie jetzt in den Paragrafen in dem Entwurf des Gesetzes wiederfinden, wird Ihnen bekannt vorkommen, weil es bereits im bisherigen Spielhallengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorhanden war. Aber es gibt Erweiterungen und einige Änderungen.

Zu den Erweiterungen. Wir müssen die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages 2021 erfüllen. Das heißt insbesondere mit Blick z. B. auf den § 7, auf die Frage „Was erfasse ich in der zentralen Sperrdatei?“, weitere Punkte aufzunehmen. Wir müssen darüber hinaus die Frage regeln, wie die Sperre zu beantragen ist und welche Behörde - diesbezüglich ist eine Klarstellung erfolgt - dafür zuständig sein soll.

Das Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt kannte in seiner bisherigen Fassung bereits - ausgehend von dem alten Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2011 - einige Übergangsvorschriften, die wir Ihnen nunmehr vorschlagen, in einer Neuregelung an spezielle zusätzliche Anforderungen zu binden.

Ich möchte Ihren Blick auf den § 11 richten. Das betrifft die Übergangsbestimmungen zu den Verbundspielhallen. Danach soll es in Sachsen-Anhalt möglich sein, für diese bestehenden Verbundspielhallen mit maximal drei Erlaubnissen eine weitere Erlaubnis zu erteilen, wenn

•    erstens die Betreiberinnen und Betreiber für jede dieser Spielhallen eine einzelne Erlaubnis haben,
•    zweitens die Spielhallen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert worden sind,
•    drittens die Betreiberinnen und Betreiber und die mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen über einen Sachkundenachweis verfügen und
•    viertens das Personal in der Spielhalle jeweils besonders geschult wird.

Dies sind zusätzliche Voraussetzungen, bei denen wir davon ausgehen, dass dies dazu führen wird, die Qualität zu erhöhen und den Schutz der Spieler zu verbessern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke dem Abg. Erben ausdrücklich für seine beharrlichen Kleinen Anfragen seit vielen Jahren zur Situation der Spielhallen. Denn daher wissen wir mit fast aktuellem Stand, dass im Land Sachsen-Anhalt noch 325 Spielhallen betrieben werden. Das ist für die Fläche unseres Landes - verglichen mit der Anzahl der Spielhallen in anderen Bundesländern - eine sehr geringe Zahl.

Wir nehmen aber auch zur Kenntnis, dass rund ein Drittel dieser derzeit betriebenen Spielhallen nur noch auf der Grundlage der Übergangsvorschriften aus dem Spielhallengesetz 2012 besteht. Sie haben also keine dauerhafte Erlaubnis, sodass ein Weiterbetrieb derzeit über eine Übergangsregelung gesichert ist. Um zukünftig die Frage deutlich zu klären, haben wir uns entschlossen, dazu in den § 11 eine weitere Bestimmung aufzunehmen, nämlich eine erneute gesetzliche Übergangsregelung, nach der eine mögliche Erlaubnis neu erteilt wird, wenn die Kriterien dafür erfüllt sind.

Ich glaube, wir haben damit eine Balance zwischen dem Anspruch auf Spielerschutz und der Regelung von Spielhallenrechten geschaffen und gleichzeitig den bisherigen Betreibern eine Möglichkeit gegeben, sofern sie die Kriterien erfüllen, weiterhin eine Spielhalle zu betreiben.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden uns im weiteren Verfahren, das ich hier ausdrücklich ankündigen möchte, in einer großen Anhörung damit befassen, ob die Regelungen, die wir Ihnen hier vorschlagen, allesamt nicht nur tragfähig sind, sondern insgesamt dazu führen, dass einerseits der Spielerschutz, um den es uns allen geht, hochgehalten wird, andererseits aber auch die wirtschaftliche Betätigung der Betreiber von Spielhallen möglich bleibt.

Für mich steht außer Frage, dass es eben nicht mehr die Entscheidung des Gesetzgebers zwischen Spielen oder Nichtspielen ist. Das hat die Lebensrealität längst beantwortet. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, dafür zu sorgen, dass es kein illegales Spielen gibt, sondern dass nur noch ein legal geregeltes Spielen stattfindet, damit wir Schwarze Schafe und mögliche Auswucherungen kontrollieren und unterbinden können.

Den Vorschlag, den Ihnen die Koalitionsfraktionen vorlegen, halte ich für ausgewogen in dem Sinne, dass wir uns beide Seiten gleichermaßen angeschaut haben und erhalten wollen. Ich bitte Sie daher, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. Ich bin mir sicher, dass die Ausschüsse eine gemeinsame Anhörung durchführen können und dass wir dann zu einer Beschlussempfehlung kommen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)