Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 2

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums

Wahlvorschlag Fraktion AfD - Drs. 8/134

Wahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1289

Wahlvorschlag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und FDP - Drs. 8/1296


Zu diesem Tagesordnungspunkt wird keine Debatte geführt.

Nun zu dem Verfahren selbst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag wählt die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 25 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt mit der Mehrheit seiner Abgeordneten. Das sind 49 Abgeordnete.

Gemäß § 77 und § 75 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt ist die Wahl durch Namensaufruf mit Stimmzetteln vorzusehen. Sie haben die Möglichkeit, auf dem Stimmzettel, der auf die Namen in der Drucksache verweist, mit Ja oder mit Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. Wenn ein Stimmzettel beschädigt, verändert, mit Zusätzen versehen wird oder mehr als ein Kreuz ausweist, dann ist er ungültig. Stifte liegen in der Kabine bereit.

Wir haben über die folgenden drei Wahlvorschläge zu befinden. Die Fraktion der AfD, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und FDP haben ihre Vorschläge in den bereits genannten Drs. 8/134, 8/1289 und 8/1296 vorgelegt.

Wir nehmen uns die Zeit und ich lese es vor. Die Fraktion der AfD hat Herrn Hagen Kohl als Mitglied und Herrn Gordon Köhler als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herrn Olaf Meister als Mitglied und Frau Cornelia Lüddemann als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.

Die Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und FDP haben Herrn Markus Kurze von der CDU, Eva von Angern von der LINKEN, Rüdiger Erben von der SPD und Herrn Guido Kosmehl von der FDP als Mitglieder benannt. Als stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen wurden Herr Daniel Sturm von der CDU, Andreas Henke von der LINKEN, Dr. Falko Grube von der SPD und Herr Andreas Silbersack von der FDP.

Meine Damen und Herren! Der Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und FDP reicht im Gegensatz zu den Vorschlägen der Fraktion der AfD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am weitesten, da er eine vollständige Besetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bewirkt. Sollte er eine Mehrheit auf sich vereinigen, wären die beiden anderen Wahlvorschläge implizit abgelehnt worden und würden nicht mehr gesondert durch das Hohe Haus befunden werden müssen.

Daher schlage ich vor, über diesen Vorschlag, der auf eine vollständige Besetzung des Gremiums abzielt, als ersten abzustimmen. Erhebt sich Widerspruch gegen dieses Verfahren?

(Tobias Rausch, AfD: Ja!)

Bitte.


Oliver Kirchner (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident, ich stelle als Fraktionsvorsitzender einen Geschäftsordnungsantrag.

(Dr. Falko Grube, SPD: Welchen? Welcher Art? - Zuruf von der LINKEN: Welchen?)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ja, dann machen Sie mal.


Oliver Kirchner (AfD):

Vielen Dank Herr Präsident. - Ich stelle den Geschäftsordnungsantrag nach § 66 der Geschäftsordnung des Landestages. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion und ihrer Abgeordneten Folgendes: Die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums in dieser Sitzung wird nach § 77 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt, wobei das Höchstzahlverfahren anzuwenden ist.

Ich begründe das sehr kurz. Wir fordern hier ein, was rechtlich gilt und was auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages auf Anfrage der Mitglieder des Ältestenrates mit Stellungnahme vom 29. Mai 2017 festgestellt hat. Für die Wahl findet § 77 Abs. 3 GO.LT Anwendung.

Ich zitiere dazu den GDB in der Ausschussdrucksache. Dort heißt es, in § 77 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dass eine gleichzeitige Wahl mehrerer Personen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wobei das Höchstzahlverfahren anzuwenden ist. Dies gilt allerdings nur, wenn nichts anderes vorgeschrieben oder von den Fraktionen vereinbart ist. Das Wahlvorschlagsrecht steht den Fraktionen im Verhältnis ihrer Stärke zu.

Ich muss dazu folgendes sagen: Mit uns wurde hier nichts vereinbart. In der PGF-Runde wurde nichts festgelegt. Im Ältestenrat wurde auch kein Einvernehmen hergestellt. Sie behandeln hier den zuletzt eingereichten Antrag zuerst, um die vorher eingereichten nicht behandeln zu müssen. Im Zeitplan stehen die Anträge ja auch in der richtigen Reihenfolge. Über den weitestgehenden Antrag kann man zwar bei Sachanträgen gern abstimmen, aber doch nicht bei Wahlvorschlägen von Personen.

(Zuruf von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD)

Deswegen stellen wir diesen Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Striegel.


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Wir widersprechen einfach.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Sie widersprechen einfach?


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Sie haben nach Widerspruch gefragt.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ach so, Sie widersprechen meinem Vorschlag. - Okay.


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Ja!


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Wenn Sie meinem Vorschlag widersprechen, dann kommen wir zu einem anderen Verfahren.

(Rüdiger Erben, SPD: Nein, es gibt eine Wortmeldung! - Zuruf von der LINKEN: Nein, erstmal muss der Geschäftsordnungsantrag gestellt werden! - Zuruf: Der Geschäftsordnungsantrag muss abgestimmt werden!)

 

Guido Kosmehl (FDP):

Zuerst, Herr Präsident, müssen wir natürlich über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen. Ich würde dem Widerspruch von Herrn Striegel zugleich widersprechen und bitte um Abstimmung darüber, welches Verfahren anzuwenden ist.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Das ist ein ganz normales Verfahren! - Unruhe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ja, das ist spannend. Also wir haben jetzt ein Geschäftsordnungsantrag. Wir haben eigentlich zwei. Wir haben einen Geschäftsordnungsantrag der Fraktion AfD. - Möchte dem jemand widersprechen?

(Dr. Katja Pähle, SPD: Nein!)

Nein? - Dann kommen wir zur Abstimmung.

(Zurufe - Unruhe)

- Nee, nee.

(Tobias Rausch, AfD: Wenn keiner widerspricht, ist der abgelehnt! - Dr. Katja Pähle, SPD: Nein! - Rüdiger Erben, SPD: Das ist doch absurd! - Weitere Zurufe)

- Nein. - Wir kommen zur Abstimmung. - Wer dem Geschäftsordnungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. - Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. - Wer enthält sich? - Das ist die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. - Damit ist der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt worden.

Herr Kosmehl, welchen Antrag hatten Sie jetzt noch einmal?


Guido Kosmehl (FDP):

Der Widerspruch von Herrn Striegel führt bei Ihnen dazu, dass Sie nicht über den Vorschlag, über den weitergehenden Antrag abstimmen zu lassen, also die Wahl durchzuführen mit dem Wahlzettel des weitergehenden Antrags. Diesem Ansinnen von Herrn Striegel habe ich widersprochen. Ich bitte um Abstimmung im Hohen Hause darüber, ob wir dem Vorschlag des Präsidenten folgen und zunächst über den weitergehenden Antrag der Koalitionsfraktionen und der LINKEN abstimmen oder ob in der Reihenfolge des Eingangs abgestimmt wird.

(Olaf Meister, GRÜNE: Ihr schrottet das Verfahren!)

 

Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Sie haben es richtig erkannt. Mein Vorschlag wäre, folgendermaßen zu verfahren: Ich würde die beiden anderen Anträge dann zur Abstimmung stellen und wenn sie nicht die nötige Mehrheit bekommen, also das Quorum von 49, dann würde ich den meines Erachtens weitergehenden Antrag als zweiten Wahlgang nehmen. Wenn Sie dem widersprechen und dazu eine Abstimmung haben wollen, dann müssen wir das so tun. Das wäre aber mein Vorschlag gewesen. Aber Sie haben dazu den Antrag gestellt, über den Widerspruch abzustimmen von Herrn Striegel.

(Tobias Rausch, AfD: Das geht doch gar nicht!)

- Ja doch, das geht schon.

(Tobias Rausch, AfD: Es geht alles irgendwie!)

- Ja, das geht alles.

(Lachen bei der AfD)

- Dann frage ich     

(Tobias Rausch, AfD: Aber wie rechtssicher ist das?)

- Ja dazu kommen wir auch gleich noch. Dazu lasse ich mich gleich noch beraten, weil das wird jetzt etwas glatter an dieser Stelle. Wir wollen ja an dieser Stelle nichts verkehrt machen.

(Tobias Rausch, AfD: Richtig!)

Also ganz kurze Rückfrage von mir.

(Guido Kosmehl, FDP, spricht mit dem Präsidenten Dr. Gunnar Schellenberger - Unruhe)

Wir haben uns gerade noch einmal verständigt, um an dieser Stelle das gesetzlich sauberste Verfahren zu wählen, unserer Meinung nach, muss man sagen.

Kommen wir zu dem Verfahren, was ich bei diesem Widerspruch regeln würde. Ich schlage es Ihnen jetzt noch einmal vor. Aufgrund des Widerspruchs stimmen wir in einem Wahlgang zunächst über den Vorschlag der AfD in der Drs. 8/134 und über den Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1289 ab. Sie erhalten daher zwei Stimmzettel und haben die Möglichkeit, auf beiden Stimmzetteln zu votieren.

Das Verfahren findet jetzt normal statt mit Schriftführerinnen und Schriftführern, mit Namensaufruf, Wählerliste, Ausgabe der Stimmzettel, Aufsicht an der Wahlkabine und Aufsicht an der Wahlurne.

Den Namensaufruf nimmt Frau Hietel-Heuer vor, das Führen der Wählerliste übernimmt Frau Wendt, Frau Dr. Richter-Airijoki und Herr Abg. Aldag geben die Stimmzettel aus und die Aufsicht an der Wahlkabine führt Herr Pott und die Aufsicht an der Wahlurne Herr Henke.

Herr Henke hat sich überzeugt? - Ich habe mich überzeugt, wir haben uns alle überzeugt.


Sandra Hietel-Heuer (Schriftführerin):

Herr Präsident, Herr Loth hat noch etwas.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Nein, wir sind im Stimmverfahren, jetzt ist es vorbei. - Ich bitte, Frau Hietel-Heuer, den Namensaufruf vorzunehmen. - Sie können gern noch einmal zu mir kommen, wenn Sie noch einen Kommentar oder Ähnliches abgeben wollen.

(Schriftführerin Sandra Hietel-Heuer ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf - Hannes Loth, AfD, spricht mit dem Präsidenten Dr. Gunnar Schellenberger)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Für diejenigen, die es akustisch nicht verstanden haben, wiederhole ich mich.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Zu spät!)

  Nein, es ist nicht zu spät. - Ich habe es deutlich gesagt. Ich will es wiederholen, falls jemand unkonzentriert war. Sie haben zwei Wahlzettel und Sie haben zwei Stimmen, und zwar für jeden Wahlzettel eine Stimme. Das habe ich aber deutlich gesagt. Ich habe es extra so vorgelesen. Also bitte konzentrieren.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wir sind mitten im Wahlgang, Herr Präsident!)

  Ja.

(Schriftführerin Sandra Hietel-Heuer setzt den namentlichen Aufruf der Mitglieder des Landtages zur Stimmabgabe fort)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

So. Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um ihre Stimmabgabe. - Frau Hietel-Heuer. - Frau Wendt. - Herr Pott. - Frau Richter-Airijoki. - Herr Andreas Henke. - Herr Dr. Schellenberger.

Ich frage nunmehr: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Wahlhandlung ab. Bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse unterbreche ich die Sitzung. Ich darf Sie bitten, im Raum zu bleiben.