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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Anders als die öffentliche Wahrnehmung suggeriert, sind die Gefahren und Herausforderungen durch das Covid 19-Virus noch nicht vorbei. Vor allem die Impfung hat einen maßgeblichen Anteil daran, dass wir die Situation bewältigen können und unser Gesundheitssystem stabil bleibt.

Diejenigen, die von uns den 71. Wissenschaftlichen Kongress der Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst verfolgt haben, der in der vergangenen Woche in Magdeburg stattgefunden hat, konnten dort auch den Ausführungen von Prof. Dr. Christian Karagiannidis

(Zuruf von der AfD: Wie hieß der?)

vom DIVI-Intensivregister verfolgen. Er machte dort unter anderem deutlich, dass uns ein Absinken der Zahl der Covid 19-Patienten, die intensivmedizinischer Betreuung bedürfen, nicht in falscher Sicherheit wiegen darf.

(Zuruf von der AfD: Nein!)

Das Grundanliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht war der Schutz derjenigen, die eines besonderen Schutzes bedürfen - aus meiner Sicht der richtige Ansatz. Niemand hat behauptet, dass eine Impfung einen absoluten Schutz vor Ansteckung bietet und die Weitergabe der Erkrankung an Dritte verhindert. Deshalb ist die Einhaltung weiterer Schutz- und Hygieneregeln unabdingbar. Die falsche Sicherheit, die teilweise suggeriert worden ist, hat nämlich dazu geführt, dass die Zahlen wieder angestiegen sind. Die Zahlen machen eines ganz deutlich: Eine Impfung schützt vor einem schweren Verlauf, vom Grundsatz her.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der AfD: Na klar!)

Selbstverständlich sind mir die Forderungen aus unterschiedlichen Kreisen zur Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bekannt. Diese beziehen sich vor allem auf die Annahme, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur eine Vorstufe für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gewesen wäre. Diese allgemeine Impfpflicht ist gescheitert, unter anderem daran, dass sich die Ampel-Koalition im Bund nicht auf einen einheitlichen Vorschlag verständigen konnte und deswegen die parlamentarischen Mehrheiten einfach gefehlt haben. Andere sehen die Notwendigkeit für eine solche einrichtungsbezogene Impfpflicht, sehen aber Nachrüstungsbedarf, z. B. bei der Umsetzung arbeitsrechtlicher Fragestellungen.

Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist bereits eingegangen worden. Herr Siegmund, wieder einmal, wenn Ihnen etwas nicht passt, eine Studie, ein Gerichtsurteil, dann wird das ins Lächerliche gezogen. Das nennt man, glaube ich, Rosinenpickerei.

(Zustimmung - Zuruf: Das stimmt doch gar nicht! - Daniel Rausch, AfD: Da ändern Sie die Gesetze! - Zuruf von der FDP)

Anders als im Antrag suggeriert, ist nicht das Land in der Verantwortung, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes umzusetzen, sondern die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land bzw. das Ministerium hat hierzu Vorschläge zur einheitlichen Verfahrensweise vorgelegt. Nach allem, was ich aus den Medien und aus persönlichen Kontakten auch zu Einrichtungen und Mitarbeitern aus dem Gesundheitswesen kenne, wird hierbei mit Augenmaß und Sensibilität vorgegangen. Es geht in vorderster Linie auch darum, die Versorgung von Patientinnen und Patienten und von zu Pflegenden sicherzustellen. Das hat oberste Priorität.

Die damalige Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt in Friedenszeiten hat festgelegt, dass die Covid 19-Schutzimpfung der Duldungspflicht unterliegt. Das trifft übrigens auf weitere zahlreiche Impfungen zu. Hierbei geht es sowohl um den Eigenschutz als auch um den kameradschaftlichen Schutz von Dritten. Es gibt auch ganz praktische Beispiele, warum diese Impfung notwendig ist. Wenn z. B. eine fahrende Einheit der deutschen Marine in Norwegen auf Landgang gehen wollte, mussten alle an Bord geimpft sein. War nur einer nicht geimpft, so war der Landgang nicht möglich.

Sehr geehrte Antragsteller, Sie werden mit diesem Antrag heute im Hohen Haus scheitern, wie Sie bereits mit ähnlichen Anträgen in anderen Landtagen, z. B. in Sachsen, gescheitert sind.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Kommen Sie zum Ende.


Tobias Krull (CDU):

Die AfD bleibt sich wieder selbst treu und setzt auf Populismus statt auf eine sachliche Auseinandersetzung.

(Zuruf: Was?)

In diesem Sinne bitte ich um Ablehnung des Antrages.

(Zustimmung bei der CDU - Zurufe von der AfD: Jawohl! - Buh! - Unruhe)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Krull, Herr Roi, würde Ihnen gern eine Frage stellen. Wollen Sie die beantworten?


Tobias Krull (CDU):

Ja.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Dann haben Sie jetzt die Chance dazu, Herr Roi.


Daniel Roi (AfD):

Vielen Dank, Herr Krull, dass Sie die Frage beantworten wollen. Es ist die gleiche, die ich auch Frau Grimm-Benne gestellt hätte. Es geht nicht um Studien, es geht nicht um die Impfungen an sich, sondern es geht um die Umsetzung des Gesetzes. Denn Sie sind ja Experte, und beinahe wären Sie in die Verlegenheit gekommen, das Gesetz umsetzen zu müssen, wenn Sie bei der Oberbürgermeisterwahl nicht 12 % der Stimmen bekommen hätten.

(Unruhe)

Aber ich will ganz ernsthaft fragen: Die Gesundheitsamtsleiterin in Anhalt-Bitterfeld hat vor Kurzem zu diesem Gesetz gesagt: Die Umsetzung ist einfach nicht leistbar. Sie hat auch konkrete Zahlen genannt. Sie sagte, dass sich von den 700 Einrichtungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eben nur 126 gemeldet haben; das sind ganz genau 18 %.

(Zuruf von der SPD)

- Ja, jetzt kann man natürlich davon ausgehen, dass die anderen alle geimpft sind. Das glauben aber auch nur Sie, Herr Erben.

(Zuruf von Rüdiger Erben, SPD)

Sie hat gesagt, es geht um Stichproben und es geht darum, die Leute, die sich gemeldet haben, anzuschreiben und herauszufiltern. Sie sagte auch ganz klar, sie hat kein Personal, dieses Gesetz ist nicht umsetzbar.

Müsste das nicht eigentlich die Politik dazu veranlassen, das zu überdenken und dieses Gesetz zurückzunehmen, wenn es vor Ort ohnehin niemand umsetzen kann? Das ist meine ernst gemeinte Frage an Sie.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie können antworten.


Tobias Krull (CDU):

Dann meine ernst gemeinte Antwort eines Kandidaten, der bei der Oberbürgermeisterwahl immerhin doppelt so viele Stimmen bekommen hat wie der AfD-Kandidat. - Erster Punkt.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der AfD: Das war sein bester! - Ein Punkt!)

Zweiter Punkt. Die sachliche Antwort auf Ihre Fragestellung: Deswegen gibt es ja den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst, mit dem Mittel in Höhe von 4 Milliarden € zur Verfügung gestellt werden, damit in den Gesundheitsämtern das Personal vorhanden ist, damit die Technik vorhanden ist, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können.

Wenn sich der Ausschussvorsitzende und die Obleute Ihrer Fraktion einmal die Mühe gemacht hätten, den Kongress zu besuchen, hätten Sie auch mit den entsprechenden Vertretern des öffentlichen Gesundheitsdienstes sprechen können, die es ausdrücklich begrüßt haben, dass hier Unterstützungsmaßnahmen geleistet werden.

(Beifall bei der CDU)