Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Matthias Lieschke (AfD): 

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Grundlegend enthält der Entwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz gute Ansatzpunkte. Positiv werten wir die höheren Summen für die Vergaberegelungen, die nun nach dem Gesetz vorgesehen sind. Das heißt, die Schwellenwerte   das wurde mehrfach erwähnt   wurden von 50 000 € auf 120 000 € hochgesetzt. Das ist ein sehr, sehr positiver Aspekt. 

Auch der Punkt der Entgeltgleichheit in § 10 ist recht gut gelungen. An dieser Stelle kam es in der Vergangenheit zu niedrigsten Geboten für Bauvorhaben, da der regionale Lohn eben nicht gezahlt worden ist. Dagegen konnten seriöse Bieter, die sich an die Tarife gehalten haben, im Vergabeprozess die Lose nicht gewinnen. Eine gute Bezahlung von Angestellten führt in der Regel zu einer guten Arbeitsqualität. 

Ich sehe es jeden Tag, wenn ich durch Coswig fahre. Dort wurde ein kleines Stück der Straße erneuert. Sie ist super geworden und schön gerade. Daneben der Radweg, der separat vergeben worden ist, führt bergauf und bergab, ohne dass es dafür einen Grund gibt. Das ist ein Beispiel für eine schlechte Vergabe an den billigsten Bieter, der wahrscheinlich nicht die optimale Wahl war. Möglicherweise hilft an dieser Stelle das Gesetz, die Lage zu verbessern. Letztendlich sollte das Gesetz auch zu einer besseren Qualität der Arbeit führen. 

Wir sehen trotz der guten eben genannten Ansätze erhebliche Mängel bei den Plänen der Regierungsfraktionen der CDU, der SPD und der FDP. Denn schon im Jahr 2019 scheiterte der erste Entwurf der Gesetzesinitiative aufgrund hoher bürokratischer Hürden. Obwohl die FDP diesmal mit im Boot sitzt und sich dafür auf die Schultern klopft, jetzt zu entbürokratisieren, sehe ich, dass große Hürden aufgebaut worden sind, speziell in § 4. 

Die Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Kriterienvergabeverfahren sorgt meiner Meinung nach dafür, dass der Verwaltungsaufwand steigen wird und dass unterlegene Bieter noch mehr Möglichkeiten haben, zu klagen; denn der Gesetzentwurf enthält häufig Worte wie „kann“, „sollen“ und „wollen“. Das kann in meinen Augen durchaus zu Unklarheiten führen. Vielleicht kann man darüber in den Ausschüssen sprechen und die eine oder andere Regelung finden, um diesen Aspekt zu verbessern. Denn schließlich würden Klagen von unterlegenen Bietern zu Verzögerungen führen, die wir, glaube ich, alle nicht wollen. 

Zudem werden die Aufträge nur an fachkundige Unternehmen vergeben. Das klingt erst einmal sehr sinnvoll, aber die Hürden für Unternehmen, die neu am Markt sind, bleiben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bestehen. Um erfolgreich an den öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, werden Referenzen verlangt. In der Praxis zeigt sich, dass neue Unternehmen, die keine Referenzen vorweisen können, niemals im Rahmen von Ausschreibungen berücksichtigt werden. Das erlebe ich tagtäglich im Bauausschuss des Kreistages und des Stadtrates. 

Somit entsteht ein Wettbewerbsnachteil für junge aufstrebende Unternehmen. Das sollte man nicht vergessen. An dieser Stelle besteht eine Ungleichheit, die ausgeglichen werden müsste. Das Gesetz hat das Potenzial, dieses Gleichgewicht herzustellen. 

Die Regelungen zu ökologischen, umweltfreundlichen Bauweisen sind zwar zu begrüßen, aber sie müssen berücksichtigen, dass reiche Kommunen sich diese Bauweisen leisten können, aber viele Kommunen, die in der Haushaltskonsolidierung stecken, eben nicht. Das ist ein Problem. Man sollte darüber nachdenken, die Kommunen finanziell auskömmlich auszustatten, damit die Ampel irgendwann einmal auf Grün steht und der Haushalt ordentlich ist. Durch die Höhe der Baukosten werden möglicherweise viele Bauvorhaben verhindert, da die Kommunen ihren Eigenanteil nicht aufbringen können. 

Interessant ist aber auch, dass einige Paragrafen, wie der § 23, nicht reformiert wurden. Somit bleibt die in § 23 vorgesehene Summe für die Erstattung der Kosten bei den Kommunen unangetastet. Das heißt, für die Auftragserfüllung wird 1 Million € gezahlt; diese Summe hat sich seit dem Jahr 2013 nicht geändert. Gerade durch die neuen Regelungen im Zusammenhang mit den Sozial- und Umweltaspekten ist der Aufwand für die Kommunen einfach größer. Deshalb sollte man darüber nachdenken, den Kommunen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. 

Der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung wird von uns nicht unterstützt. Der Änderungsantrag der GRÜNEN macht ihn nicht besser. In den Ausschüssen können wir alle gemeinsam schauen, ob wir daraus etwas Rundes machen können. - Vielen Dank. 

(Beifall bei der AfD)