Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Kollegin Feußner und ich haben uns darauf verständigt, dass ich zur Schulgeldfreiheit spreche und sie ein paar Worte zu den freien Schulen sagt.

In den letzten Jahren konnten alle Länder mit den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes einen Qualitätsschub für die Kindertagesbetreuung in Deutschland insgesamt forcieren. Angesichts der Bedeutung der frühkindlichen Bildung und Betreuung von Kindern für deren Entwicklung ist es ein politisches Gebot und auch im Interesse der Nachhaltigkeit, diese Maßnahmen nach gut drei Jahren auf jeden Fall zu verstetigen. Erfreulicherweise hat sich in der Folge auch die Koalition auf der Bundesebene darauf verständigt, das Gute-Kita-Gesetz über das Jahr 2022 hinaus fortzusetzen und für den Übergang bis zu dessen Überführung in ein Qualitätsentwicklungsgesetz die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

In diesem Kontext, meine Damen und Herren Abgeordneten, ist der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung und Anpassung des Schulgesetzes zu sehen. Die bis Mitte 2022 geltende Schulgeldfreiheit für Erziehungsberufe in Sachsen-Anhalt ist nämlich ein Baustein unseres Handlungskonzeptes zum Gute-Kita-Gesetz.

Weil Frau Abg. Hohmann das so lässig dargestellt hat: Die Schulgeldfreiheit für die Schuljahre 2019/2020 und 2021/2022 wird vorbehaltlich des Ergebnisses der Schlussabrechnung einen Betrag von rund 11 Millionen € ausmachen. Wir konnten rund 3 200 Auszubildende gewinnen und werden bereits im Durchschnitt schuljährlich davon profitieren. Es war immer klar, dass wir das als Land ohne eine Unterstützung vom Bund nicht allein stemmen werden. Deswegen appelliere ich nochmals, dieser Schulgesetzänderung zuzustimmen; denn das ist ein sehr wichtiger Schritt.

Die Hausleitung des Bundesfamilienministeriums hat die Verlängerung des Gute-Kita-Gesetzes fest zugesagt. Im Fokus des Änderungsgesetzes steht schon eine Weiterentwicklung in Richtung Qualitätsmaßnahmen. Natürlich erwarten wir vom Bund eine Nachhaltigkeit, nämlich in Richtung praxisintegrierte Ausbildung, für die es eine Ausbildungsvergütung gibt, und wir erwarten, dass die Quereinsteiger weiterhin finanziert werden   die finanzieren wir nämlich neben der Schulgeldfreiheit auch  , dass es weiterhin eine Stärkung der Fachberatung gibt, dass Kinder mit besonderem Bedarf weiterhin gefördert werden, aber eben auch die Schulgeldfreiheit. Natürlich könnte ich mir das auch für andere Berufe vorstellen. Dazu sind wir in einem engen Austausch mit dem Bund, weil das sehr wichtig ist.

Ein verlässlicher Punkt muss jetzt sein, dass die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sich in Sachsen-Anhalt darauf verlassen können, dass bei Beginn einer Ausbildung im August tatsächlich die Schulgeldfreiheit gesichert ist. Deswegen bin ich den Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass sie einer kurzfristigen Änderung hinsichtlich des Schulgeldes zustimmen wollen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. Frau Hohmann hat eine Frage.


Monika Hohmann (DIE LINKE):

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sprachen davon, dass auf der Bundesebene jetzt etwas geplant ist. Vorausgesetzt die Planung würde so nicht eintreten, würde dann das Land Sachsen-Anhalt für die Schulgeldfreiheit über das Schuljahr 2022/2023 hinaus die Kosten übernehmen?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Die Änderung hinsichtlich des Schulgeldes gilt ja für das Schuljahr 2022/2023. Darum geht es bei der jetzt geplanten Änderung. Wir haben noch Restmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz, sodass dieses Schuljahr auf jeden Fall durchgehend gesichert ist, und das ist auch so geplant.

(Monika Hohmann, DIE LINKE: Ich wollte wissen, ob auch darüber hinaus!)

- Das Bestreben ist, dass wir im Schuljahr 2023/2024 den Bund wieder im Plan haben, sodass wir dann wissen, dass wir das auch weiterführen können. Natürlich wollen wir eine dauerhafte Schulgeldfreiheit. Wenn Sie den Koalitionsvertrag der Bundesregierung gelesen haben, dann wissen Sie, dass tatsächlich ein Wandel hinsichtlich dieser Ausbildungsberufe, die dringend gebraucht werden, ähnlich wie bei der Pflege, geplant ist.