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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Land wird zunehmend das Sitzland von Bundesbehörden oder länderübergreifenden Behörden. Beispielhaft seien genannt die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft in Naumburg, in Magdeburg das Bundesverwaltungsamt und die Familienkasse oder in Halle die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Das ist ein gutes Zeichen; denn es spricht dafür, dass wir die gleichen Lebensverhältnisse in ganz Deutschland haben wollen.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Betreibung der Spielersperrdatei dauerhaft beim Land Hessen verbleiben, also nicht hier in Sachsen-Anhalt. Aber das, was sich im ersten Moment als eine Schwächung unserer Behörde anhört, ist doch der richtige Schritt. Ein effektiver Spieler- und Jugendschutz ist eines der Kernanliegen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages. Es geht darum, diejenigen zu schützen, die mit einem pathologischen Spielverhalten nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Familien und Freunden Schaden zufügen.

Ein solches krankhaftes Spielverhalten zeigen nicht alle, die solche Angebote nutzen. Aber diejenigen, die es tun, müssen vor Schaden bewahrt werden. Dabei ist eine funktionierende und angebotsübergreifende Spielersperrdatei extrem wichtig. Nur so kann sichergestellt werden, dass betroffene Spielerinnen und Spieler keine legalen Möglichkeiten haben, um ihrem Suchtverhalten nachzukommen.

Im Sinne des Leitsatzes, man muss das Rad nicht neu erfinden, ist es daher konsequent, die Zuständigkeit in Hessen zu belassen. Die Regelung bezüglich der Zuständigkeiten sowie der organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen sind ein Bestandteil des aktuellen Gesetzesvorschlages zur Änderung des Staatsvertrages.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Spieltrieb ist zweifelsohne in jedem von uns vorhanden, sicherlich in unterschiedlichen Ausprägungen. Aber wir alle kennen das Bedürfnis, sein Glück einmal bei verschiedenen Formen des Glücksspiels auszuprobieren. Deshalb ist es absolut richtig, dass sich die Länder gemeinsam auf Regelungen für einen legalen Glücksspielmarkt geeinigt haben. Nur ein solcher Markt stellt sicher, dass dem Spieltrieb der Menschen ein Angebot gegenübersteht, in dem auch der Spieler- und Jugendschutz mit Beachtung findet. Bei illegalen Angeboten - die gibt es leider nun einmal zuhauf - ist dies nicht der Fall.

Aus der Sicht meiner Fraktion ist es jetzt sehr wichtig, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde ihren Aufgaben zeitnah vollumfänglich nachkommen kann. Das ist für alle Beteiligten wichtig, sowohl für diejenigen, die legale Angebote unterbreiten, als auch für diejenigen, die sich für den Spieler- und Jugendschutz starkmachen und den Betroffenen helfen wollen, aber auch für die staatlichen Stellen, die ihrem Regelungsauftrag nachkommen wollen und müssen.

Unser gemeinsames Ziel muss es doch sein, die Nutzung illegaler Angebote möglichst zu verhindern und mit staatlich regulierten Spielmöglichkeiten den potenziellen Spielerinnen und Spielern legale und attraktive Angebote zu unterbreiten. In diesem Sinne bitte ich um eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Inneres und Sport.

(Zustimmung bei der CDU)