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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 9

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Polizei- und Verfassungsschutzrechts des Landes Sachsen-Anhalt an Bundesrecht sowie zur Änderung von § 25 Abs. 1 VerfSchG-LSA

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/760

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/786

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/790

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/1002

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/1066

(Erste Beratung in der 13. Sitzung des Landtages am 24.02.2022)


Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Erben. - Herr Erben, Sie haben das Wort. Bitte sehr.


Rüdiger Erben (Berichterstatter):

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der genannte Gesetzentwurf wurde im Hohen Haus in der 13. Sitzung am 24. Februar 2022 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Durch den Gesetzentwurf soll das Landesrecht in Form des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie des Gesetzes über den Verfassungsschutz an die bundesrechtliche Modernisierung des Telekommunikationsrechts angepasst werden. Ferner soll - wie eingangs der Wahlperiode üblich - über die Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums befunden werden.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 7. Sitzung am 10. März 2022 mit dem Gesetzentwurf. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE hielten ein mündliches Anhörungsverfahren für angezeigt, wohingegen die Koalitionsfraktionen für ein schriftliches Anhörungsverfahren plädierten. Auf Letzteres verständigte sich der Ausschuss mehrheitlich und beabsichtigte eine erneute Beratung in seiner Aprilsitzung.

In dieser ersten Ausschussberatung hat sich wie bereits in der Plenardebatte gezeigt, dass vor allem die Änderung des § 25 Abs. 1 des Verfassungsschutzgesetzes und die damit verbundene Neuregelung der Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums Gegenstand teils lebhaft geführter Diskussionen sind.

Im Zuge des schriftlichen Anhörungsverfahrens wurde sechs Institutionen bzw. Sachverständigen die Gelegenheit gegeben, ihre Fachkenntnisse zu dem Gesetzentwurf beizusteuern. Der Bitte des Ausschusses um Übersendung einer Stellungnahme kam jedoch niemand nach.

Zu der zweiten Ausschussberatung im Rahmen der 9. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 7. April 2022 lagen den Mitgliedern die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.

Auch in dieser Debatte ging es vornehmlich um die Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Dabei wurde das Für und Wider verschiedener Mitgliederzahlen erörtert. Unter Nutzung der Expertise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurde darüber diskutiert, was verfassungsrechtlich geboten scheint, aber auch darüber, was voraussichtlich die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit überschreiten dürfte.

Nachdem alle Meinungen ausgetauscht wurden, stieg der Ausschuss auf der Grundlage der in Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorgesehenen Änderungsempfehlungen in das Abstimmungsverfahren ein. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/786 fand bei 1 : 7 : 5 Stimmen keine Mehrheit. Ebenso wurde der Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/790 bei 3 : 10 : 0 Stimmen im Ausschuss abgelehnt. Darüber hinaus gab es keine weiteren Änderungsanträge. Nach erfolgter Einzelabstimmung wurde die Annahme des geänderten Gesetzentwurfes mit 7 : 5 : 1 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/1002 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.