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Plenarsitzung

Transkript

Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei Sozialleistungen, die eine Antragstellung und eine Bedarfsprüfung voraussetzen, zeigt sich immer eine Lücke zwischen dem Personenkreis, der prinzipiell anspruchsberechtigt ist, und dem Kreis derer, die diese Sozialleistungen tatsächlich beziehen. Das kennen wir vom Bildungs- und Teilhabepaket. Das trifft insbesondere auf den oftmals unbekannten Kinderzuschlag zu. Das gilt auch für das Wohngeld.

Mit dem nun an das Wohngeld gekoppelten Heizkostenzuschuss ist es natürlich doppelt bitter, wenn eigentlich berechtigte Haushalte kein Wohngeld beziehen und damit auch keinen Heizkostenzuschuss erhalten. Die Lücke zwischen den Berechtigten und den Beziehenden zu schließen, ist also grundsätzlich sinnvoll. Aktuell wird dieses Anliegen zumindest für den Heizkostenzuschuss allerdings keinen Effekt mehr haben. Denn vorgesehen ist, die Anspruchsberechtigung für diese Leistung an den Bezug von Wohngeld in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 zu knüpfen. Wer also erst ab dem 1. April Wohngeld erhält, der bekommt gar keinen Heizkostenzuschuss mehr.

Für Ihr Anliegen, durch eine Offensive in Sachen Wohngeld den Heizkostenzuschuss möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, kommt dieser Antrag also zu spät. Die Aufgabe, möglichst vielen Berechtigten von Wohngeld den Zugang zu der Wohngeldleistung konkret zu ebnen, wird dadurch natürlich nicht kleiner. Aber wie auch bei Ihrem Antrag zu den Tarifverhandlungen, sehr geehrte Kolleginnen von der LINKEN, teile ich zwar Ihr Ziel und Ihre Diagnose, habe aber grundlegende Zweifel an dem von Ihnen vorgeschlagenen Weg. Längst nicht alle prinzipiell Wohngeldberechtigten wohnen in Wohnungen von Wohnungsunternehmen. Es ist auch sozial unausgewogen, Personalstellen bei Wohnungsunternehmen   das betrifft z. B. auch „Vonovia“ oder „Deutsche Wohnen“   zu finanzieren, anstatt die Mieterinnen finanziell zu unterstützen oder bestehende Beratungsangebote zu stärken.

Es gibt gute und oft noch ungenutzte Wege, niedrigschwellig auch durch Wohnungsunternehmen über Leistungsangebote wie das Wohngeld zu informieren: Aushänge in den Fluren der Mietobjekte, Informationsflyer in Briefkästen, die Beilage regelmäßiger Vermieterinnenschreiben, Informationen via Mail usw. usf. Viele sozial engagierte Wohnungsunternehmen haben bereits Anlaufstellen für ihre Mieterinnen und Mieter, die oft eben nicht nur Mieterbelange im engeren Sinne behandeln, sondern auch sozial beraten.

Am Wichtigsten bleibt also, die vorhandenen Beratungs- und Hilfsangebote zu stärken und in ihrer Wirksamkeit auszubauen. Wir werden diesen Antrag ablehnen, wohl wissend, dass es Anstrengungen bedarf, um das Wohngeld sowie andere Sozialleistungen allen Berechtigten bekannt und zugänglich zu machen. Aber den hier aufgezeigten Weg halten wir für grundsätzlich falsch und für nicht zum Ziel führend. - Vielen Dank.

(Zustimmung)