Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für meine Fraktion ist die kommunale Selbstverwaltung ein sehr hohes Gut, gerade weil die CDU die stärkste kommunalpolitische Kraft in unserem Bundesland ist. Die kommunale Selbstverwaltung beinhaltet nicht nur Rechte, sondern ist eben auch mit Pflichten verbunden. Dazu gehört eine ordnungsgemäße Haushaltsführung inklusive der Erstellung von Jahresabschlüssen. Unser finanzpolitischer Sprecher, mein geschätzter Fraktionskollege Guido Heuer, hat hierzu bereits in einer Rede bei einer anderen Gelegenheit ausführliche Ausführungen gemacht. Wenn vonseiten der Kommunen Kritik an der finanziellen Ausstattung durch das Land im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes geäußert wird, dann muss auch eine belastbare Bedarfsmeldung vorliegen. Die ordnungsgemäßen Jahresabschlüsse sind hierfür die Voraussetzung.

Mit dem Antrag soll jetzt also die Kommunalverfassung dahin gehend geändert werden, dass es ermöglicht werden soll, dass der Landesrechnungshof auch regulär in Gemeinden mit weniger als 25 000 Einwohnern prüft. Ich kann dieses Ansinnen durchaus nachvollziehen. Wir sollten uns aber auch die Frage stellen, warum die Landkreise und die Rechnungsprüfungsämter ihrer Aufgabe nicht ausreichend nachkommen. Es obliegt schließlich ihnen, die entsprechenden Prüfungen vorzunehmen. Das heißt, der Landesrechnungshof würde zusätzliche Aufgaben übernehmen, die bereits auf der Ebene der Landkreise zu erfüllen sind. Eine solche Übernahme wird auch Ressourcen benötigen. Das heißt, es wird vermutlich zusätzliches Personal akquiriert werden müssen.

(Zustimmung)

Daher wäre es vonseiten der AfD nur konsequent gewesen, gleich einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, wie das geschehen soll. Leider fehlt dieser. Das wurde bereits angesprochen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf noch einmal an die Grundsätze der Rechnungsprüfung erinnern. So gilt es, vorrangig die Kommunen bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen, und zwar durch Beratung. Schlussendlich gibt es aber natürlich noch weitere Möglichkeiten. Dieser Wesenszug, erst einmal zu beraten und zu unterstützen, bevor man weitere Maßnahmen ergreift, ist extrem wichtig. Für meine Fraktion ist eines ganz klar. Es geht darum, dass öffentliche Mittel effektiv, effizient und rechtskonform verwendet werden. Das gilt übrigens nicht nur für die Kommunen in unserem Land, sondern generell für alle Bereiche, in denen öffentliche Mittel, auch durch Dritte, verwendet werden. Diejenigen, die dem Landtag schon länger angehören, wissen um die Debatten, die wir dazu in der vergangenen Wahlperiode auch öffentlich geführt haben.

Dabei setze ich auf eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Wenn alles nach Recht und Gesetz gelaufen ist, hat niemand etwas zu befürchten. Und sollte es zu Fehlern gekommen sein, dann muss es doch im Interesse alle Beteiligten sein, dass diese abgestellt werden und sich nicht wiederholen.

Im Antrag wird die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes gefordert. Diesbezüglich sei mir die Bemerkung gestattet, dass die einbringende Fraktion leider keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Einen solchen hat ein AfD-Vertreter heute übrigens bei einer anderen Gelegenheit von einer anderen Fraktion verlangt. Sie sollten sich vielleicht auch selbst an Ihren Maßstäben messen. Zur weiteren fachlichen Beratung bitte ich um die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres und Sport.

(Zustimmung)